omawetterwax
24.02.2007, 15:08
Hilfe, diese Akte ist der Nagel zu meinem Sarg!
Der Betreute hat zu gesunden Zeiten offenbar versucht mit Börsenspekulationen etc. das große Rad zu drehen. Er hat einiges an Geld in den Sand gesetzt, es ist aber immer noch ganz nett was übrig.
Zur Betreuerin wurde seine langjährige Lebensgefährtin bestellt. Schon blad darauf meldet sich der langjährige Rechtsanwalt des Betreuten und der LG und möchte zum Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Hintergrund: Der Betreute habe mit dem Geld der LG spekuliert und alles verloren. Jetzt geht es darum, ein Schuldanerkenntnis gegenüber der LG zu erklären.
Ich habe bei dieser ganzen Sache so ein komisches Bauchgefühl. Der Anwalt, der Betreute und die LG duzen sich, die drei kennen sich offenbar recht gut. Ich hatte da von Anfang an den Eindruck, dass möglicherweise Geld des Betroffenen auf die "sichere Seite" gebracht werden soll, nämlich auf Seite der LG. Der Betreute ist nämlich pikanterweise noch verheiratet. Nur sind Bauchgefühle ja nicht zur Begründung einer gerichtlichen Entscheidung geeignet. Einen harten Nachweis, dass der LG das Geld zusteht habe ich nicht, lediglich einige recht gute Indizien. Da der Betreute nicht anhörungsfähig ist, wäre die Frage, inwieweit er bzw. ein Betreuer in der Lage wäre, im Fall der Fälle Gegenbeweis für diese Indizien anzutreten.
Es wird also Ergänzungsbetreuung angeordnet, die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Schuldanerkenntnisses beginnt.
Jetzt kommt der Ergänzungsbetreuer und beantragt, für die Vermögenssorge insgesamt bestellt zu werden, da sich die bisherige Betreuerin damit überfordert fühle. Es geschieht wie beantragt.
Die LG reicht die Rechnungslegung ein. Wir haben aber im Grunde keine Chance da vernünftig in die Prüfung einzusteigen, weil es jetzt Schlag auf Schlag geht: Genehmigungen für Kontenfreigaben, Schriftsätze wegen des Schuldanerkenntnisses, Scheidungungsverfahren des Betroffenen im Ausland und, und, und. Jede Woche mindestens ein Schriftsatz, z. T. komplizierteste rechtliche Sachverhalte und jeder Schriftsatz wird im Grunde vorab und nach Eingang mit dem Vermögensbetreuer auch noch telefonisch erörtert. Der Horror!
In der Zwischenzeit meldet sich die StA, da gegen die LG ein Strafverfahren läuft wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Geldern des Betreuten und auch - was mich aber ja als Rpfl glücklicherweise nicht tangiert - wegen Verdachts der Misshandlung des Betroffenen.
Heute habe ich mir die Akte jetzt mal zu Hause vorgenommen und in Ruhe von vorne bis hinten geprüft. Dabei habe ich festgestellt, dass zwar seinerzeit ein Vermögensverzeichnis von der LG angefordert worden ist, aber offenbar die Erledigung angesichts der Flut von Eingängen nicht nachgehalten wurde. Es ist also kein VV da.
Wie die vor mir zuständige Kollegin auch schon angekündigt hatte, ist zudem auch die vorliegende RL der blanke Horror. Es ist nur das Girokonto aufgeführt, da offenbar nur hierüber verfügt wurde. Alle Angaben zum sonstigen Vermögen fehlen. Viel schlimmer ist aber, dass ich über 20 Seiten Buchungen habe (Aldi, Lidl, Friseur, Metzger, Kleiderkäufe...). Die summieren sich aber auf rund 70.000 € im Zeitraum eines Jahres. Die Belege dazu sind alle völlig ungeordnet und unnummeriert in einem Ordner abgeheftet. Wenn ich mir für jede Buchung erst den passenden Beleg aus diesem Wust suchen muss, sitze ich noch Weihnachten da.
Die Akte bietet noch einiges mehr, die beiden Problemfelder Genehmigung des Schuldanerkenntnisses und Rechnungslegung sind aber im Moment meine vordringlichste Sorge.
Zur Genehmigung: ich tendiere derzeit dazu, eine Genehmigung zu versagen, zumnidest so lange, bis die StA die Vorwürfe gegen die LG abschließend geprüft hat. Würdet ihr da den Antrag quasi "ruhen" lassen, oder formal zurückweisen? Ich bin mir unsicher, was am geschicktesten ist.
Zur RL: da stehe ich echt auf dem Schlauch. Unter normalen Umständen würde ich ihr den ganzen Ordner zurückreichen mit der Bitte die Belege chronologisch zu ordnen und entsprechend den Einzelbuchungen zu nummerieren (darüber hinaus natürlcih eine Aufstellung des gesamten Anfangs- und Endvermögens anfordern). Ich habe aber ein wenig Bauchschmerzen damit, der LG die Belege wieder auszuhändigen. Wenn die im Hibnlick auf die Ermittlungen der StA beschließt, die verschwinden zu lassen, habe ich nichts mehr in der Hand. Oder ist das ein unsinniger Gedanke?
Offen gestanden, ich weiß garnicht, ob mir überhaupt jemand aus dem Forum weiterhelfen kann. Aber ich bin so gefrustet ob dieser Akte, vielleicht wollte ich mir das auch einfach nur mal von der Seele schreiben :heul:
Wenn jemand - trotzdem - sachdienliche Hinweise hat: immer her damit. Mitleidsbekundungen werden auch gern genommen.
Ich geh dann jetzt mal ein Feuerzeug und den Grillanzünder holen...
Der Betreute hat zu gesunden Zeiten offenbar versucht mit Börsenspekulationen etc. das große Rad zu drehen. Er hat einiges an Geld in den Sand gesetzt, es ist aber immer noch ganz nett was übrig.
Zur Betreuerin wurde seine langjährige Lebensgefährtin bestellt. Schon blad darauf meldet sich der langjährige Rechtsanwalt des Betreuten und der LG und möchte zum Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Hintergrund: Der Betreute habe mit dem Geld der LG spekuliert und alles verloren. Jetzt geht es darum, ein Schuldanerkenntnis gegenüber der LG zu erklären.
Ich habe bei dieser ganzen Sache so ein komisches Bauchgefühl. Der Anwalt, der Betreute und die LG duzen sich, die drei kennen sich offenbar recht gut. Ich hatte da von Anfang an den Eindruck, dass möglicherweise Geld des Betroffenen auf die "sichere Seite" gebracht werden soll, nämlich auf Seite der LG. Der Betreute ist nämlich pikanterweise noch verheiratet. Nur sind Bauchgefühle ja nicht zur Begründung einer gerichtlichen Entscheidung geeignet. Einen harten Nachweis, dass der LG das Geld zusteht habe ich nicht, lediglich einige recht gute Indizien. Da der Betreute nicht anhörungsfähig ist, wäre die Frage, inwieweit er bzw. ein Betreuer in der Lage wäre, im Fall der Fälle Gegenbeweis für diese Indizien anzutreten.
Es wird also Ergänzungsbetreuung angeordnet, die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Schuldanerkenntnisses beginnt.
Jetzt kommt der Ergänzungsbetreuer und beantragt, für die Vermögenssorge insgesamt bestellt zu werden, da sich die bisherige Betreuerin damit überfordert fühle. Es geschieht wie beantragt.
Die LG reicht die Rechnungslegung ein. Wir haben aber im Grunde keine Chance da vernünftig in die Prüfung einzusteigen, weil es jetzt Schlag auf Schlag geht: Genehmigungen für Kontenfreigaben, Schriftsätze wegen des Schuldanerkenntnisses, Scheidungungsverfahren des Betroffenen im Ausland und, und, und. Jede Woche mindestens ein Schriftsatz, z. T. komplizierteste rechtliche Sachverhalte und jeder Schriftsatz wird im Grunde vorab und nach Eingang mit dem Vermögensbetreuer auch noch telefonisch erörtert. Der Horror!
In der Zwischenzeit meldet sich die StA, da gegen die LG ein Strafverfahren läuft wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Geldern des Betreuten und auch - was mich aber ja als Rpfl glücklicherweise nicht tangiert - wegen Verdachts der Misshandlung des Betroffenen.
Heute habe ich mir die Akte jetzt mal zu Hause vorgenommen und in Ruhe von vorne bis hinten geprüft. Dabei habe ich festgestellt, dass zwar seinerzeit ein Vermögensverzeichnis von der LG angefordert worden ist, aber offenbar die Erledigung angesichts der Flut von Eingängen nicht nachgehalten wurde. Es ist also kein VV da.
Wie die vor mir zuständige Kollegin auch schon angekündigt hatte, ist zudem auch die vorliegende RL der blanke Horror. Es ist nur das Girokonto aufgeführt, da offenbar nur hierüber verfügt wurde. Alle Angaben zum sonstigen Vermögen fehlen. Viel schlimmer ist aber, dass ich über 20 Seiten Buchungen habe (Aldi, Lidl, Friseur, Metzger, Kleiderkäufe...). Die summieren sich aber auf rund 70.000 € im Zeitraum eines Jahres. Die Belege dazu sind alle völlig ungeordnet und unnummeriert in einem Ordner abgeheftet. Wenn ich mir für jede Buchung erst den passenden Beleg aus diesem Wust suchen muss, sitze ich noch Weihnachten da.
Die Akte bietet noch einiges mehr, die beiden Problemfelder Genehmigung des Schuldanerkenntnisses und Rechnungslegung sind aber im Moment meine vordringlichste Sorge.
Zur Genehmigung: ich tendiere derzeit dazu, eine Genehmigung zu versagen, zumnidest so lange, bis die StA die Vorwürfe gegen die LG abschließend geprüft hat. Würdet ihr da den Antrag quasi "ruhen" lassen, oder formal zurückweisen? Ich bin mir unsicher, was am geschicktesten ist.
Zur RL: da stehe ich echt auf dem Schlauch. Unter normalen Umständen würde ich ihr den ganzen Ordner zurückreichen mit der Bitte die Belege chronologisch zu ordnen und entsprechend den Einzelbuchungen zu nummerieren (darüber hinaus natürlcih eine Aufstellung des gesamten Anfangs- und Endvermögens anfordern). Ich habe aber ein wenig Bauchschmerzen damit, der LG die Belege wieder auszuhändigen. Wenn die im Hibnlick auf die Ermittlungen der StA beschließt, die verschwinden zu lassen, habe ich nichts mehr in der Hand. Oder ist das ein unsinniger Gedanke?
Offen gestanden, ich weiß garnicht, ob mir überhaupt jemand aus dem Forum weiterhelfen kann. Aber ich bin so gefrustet ob dieser Akte, vielleicht wollte ich mir das auch einfach nur mal von der Seele schreiben :heul:
Wenn jemand - trotzdem - sachdienliche Hinweise hat: immer her damit. Mitleidsbekundungen werden auch gern genommen.
Ich geh dann jetzt mal ein Feuerzeug und den Grillanzünder holen...