Anton
11.10.2007, 07:52
Mein erstes Aufgebotsverfahren::gruebel:
Ein Grundstückseigentümer beantragt das Aufgebot für mehrere GS-Briefe. Er trägt vor, dass im die GS außerhalb des Grundbuchs abgetreten wurden. Die Briefe sind nicht mehr zu finden.
Meine Fragen:
- müsste der Eigentümer die Abtretung nicht mindestens durch die Vorlage der schriftlichen Abretungserklärungen nachweisen (§ 1154 BGB)?
- der Verlust der Briefe wird mit einer e.V. versichert. Antragsteller erklärt, dass alle Maßnahmen zur Auffindung der Briefe erfolglos waren. Ist diese allgemeine Erklärung ausreichend oder brauch ich Einzelheiten?
Ein Grundstückseigentümer beantragt das Aufgebot für mehrere GS-Briefe. Er trägt vor, dass im die GS außerhalb des Grundbuchs abgetreten wurden. Die Briefe sind nicht mehr zu finden.
Meine Fragen:
- müsste der Eigentümer die Abtretung nicht mindestens durch die Vorlage der schriftlichen Abretungserklärungen nachweisen (§ 1154 BGB)?
- der Verlust der Briefe wird mit einer e.V. versichert. Antragsteller erklärt, dass alle Maßnahmen zur Auffindung der Briefe erfolglos waren. Ist diese allgemeine Erklärung ausreichend oder brauch ich Einzelheiten?