Hallo
24.09.2008, 13:34
Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Klägerin hinterlegt SHL für eine Vollstreckungsgegenklage in Höhe von 4000,00 EUR. Empfangsberechtigte sind Klägernin und Beklagter
Nunmehr beantragt Sie die Herausgabe an sich in Höhe von 2000,00 EUR und bewilligt gleichzeitig die Herausgabe an den Beklagten in Höhe von 2000,00 EUR, jedoch nur an den Beklagten persönlich, nicht an dessen Rechtsanwalt, weil es sich bei dem Betrag um Kindesunterhalt handelt und die Klägerin Angst hat, dass der Rechtsanwalt vorab seine Gebühren ausgleicht.
Der Beklagtenrechtsanwalt bewilligt die Herausgabe von 2000,00 EUR an die Klägerin und beantragt die Herausgabe von 2000,00 EUR auf sein Kanzleikonto.
Auch bei nochmaligen Nachfragen, ob er nicht damit einverstanden wäre dem Beklagten selbst die 2000,00 EUR zu überweisen, beantragt der Beklagtenvertreter die Zahlung auf sein Kanzleikonto.
Frage: Kann ich ohne weiteres die Auszahlung an den Beklagtenvertreter vornehmen, auch wenn die Klägerin dies explizit nicht wünscht?
Und wie würdet Ihr weiter verfahren????
Folgender Sachverhalt:
Klägerin hinterlegt SHL für eine Vollstreckungsgegenklage in Höhe von 4000,00 EUR. Empfangsberechtigte sind Klägernin und Beklagter
Nunmehr beantragt Sie die Herausgabe an sich in Höhe von 2000,00 EUR und bewilligt gleichzeitig die Herausgabe an den Beklagten in Höhe von 2000,00 EUR, jedoch nur an den Beklagten persönlich, nicht an dessen Rechtsanwalt, weil es sich bei dem Betrag um Kindesunterhalt handelt und die Klägerin Angst hat, dass der Rechtsanwalt vorab seine Gebühren ausgleicht.
Der Beklagtenrechtsanwalt bewilligt die Herausgabe von 2000,00 EUR an die Klägerin und beantragt die Herausgabe von 2000,00 EUR auf sein Kanzleikonto.
Auch bei nochmaligen Nachfragen, ob er nicht damit einverstanden wäre dem Beklagten selbst die 2000,00 EUR zu überweisen, beantragt der Beklagtenvertreter die Zahlung auf sein Kanzleikonto.
Frage: Kann ich ohne weiteres die Auszahlung an den Beklagtenvertreter vornehmen, auch wenn die Klägerin dies explizit nicht wünscht?
Und wie würdet Ihr weiter verfahren????