KatziTatzi
08.04.2009, 16:17
Ihr lieben Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,
I need your help!!!!
ich habe zwei titel, sie betreffen zwar die gleiche angelegenheit, wurden jedoch in zwei verschiedenen Verfahren verhandelt.
im verfahren a gibt es ein urteil zur zahlung gegen unsere Mandantin, wir haben 8000 euro hinterlegt, so dass nicht vollstreckt werden konnte. die berufung läuft noch
nun gibt es ein weiteres verfahren - nennen wir es verfahren b ;) - wo unsere mandantin ebenfalls zur zahlung verurteilt wurde - wir haben aber schon berufung eingelegt.....:cool:
jetzt möchte der gegnerische kollege sich aufgrund des urteils aus verfahren b unsere hinterlegten 8000 euronen aus dem verfahren a "grabschen"
meine frage: geht das überhaupt? der betrag wurde doch zu einem bestimmten urteil hinterlegt, da kann doch keiner mit nem anderen urteil kommen und sagen "geld her"???
wenn ich mit dieser vermutung richtig liegen sollte, wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir die §§ dazu nennen könntet :oops: das wär soooo prima
und: was könnt ich denn generell unternehmen, dass meine hinterlegten 8000 euronen "sicher" sind und bis zum abschluss der berufung nicht an den Gläubiger ausgekehrt werden können? .... fragen über fragen
ich danke euch recht herzlich - eure katzitatzi
I need your help!!!!
ich habe zwei titel, sie betreffen zwar die gleiche angelegenheit, wurden jedoch in zwei verschiedenen Verfahren verhandelt.
im verfahren a gibt es ein urteil zur zahlung gegen unsere Mandantin, wir haben 8000 euro hinterlegt, so dass nicht vollstreckt werden konnte. die berufung läuft noch
nun gibt es ein weiteres verfahren - nennen wir es verfahren b ;) - wo unsere mandantin ebenfalls zur zahlung verurteilt wurde - wir haben aber schon berufung eingelegt.....:cool:
jetzt möchte der gegnerische kollege sich aufgrund des urteils aus verfahren b unsere hinterlegten 8000 euronen aus dem verfahren a "grabschen"
meine frage: geht das überhaupt? der betrag wurde doch zu einem bestimmten urteil hinterlegt, da kann doch keiner mit nem anderen urteil kommen und sagen "geld her"???
wenn ich mit dieser vermutung richtig liegen sollte, wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir die §§ dazu nennen könntet :oops: das wär soooo prima
und: was könnt ich denn generell unternehmen, dass meine hinterlegten 8000 euronen "sicher" sind und bis zum abschluss der berufung nicht an den Gläubiger ausgekehrt werden können? .... fragen über fragen
ich danke euch recht herzlich - eure katzitatzi