babajagalein
04.05.2009, 15:40
Die Stadt kauft von einer Grundstücksgesellschaft ein Grundstück. Es wird eine Vereinbarung abgeschlossen, dass im Falle der Verwirklichung eines Bebauungsplanes und der Vermarktung des Grundstücks durch die Stadt eine Mehrerlösabführung erfolgen soll.
Zur Sicherung des Veräußerers wurde bewilligt und beantragt, die Eintragung einer Vormerkung auf Eintragung einer Höchstbetragssicherungshypothek in Höhe von 80.000,00 Euro.
Nach meiner auffassung ist diese Vormerkung nicht eintragbar, da die Forderung noch nicht entstanden ist und somit eine Vormerkung für eine vorläufige Eigentümergrundschuld eingetragen werden würde. Dies ist nach verschiedenen Kommentaren unzulässig.
Liege ich da richtig oder mache ich mir die Arbeit viel zu schwer?:gruebel:
Zur Sicherung des Veräußerers wurde bewilligt und beantragt, die Eintragung einer Vormerkung auf Eintragung einer Höchstbetragssicherungshypothek in Höhe von 80.000,00 Euro.
Nach meiner auffassung ist diese Vormerkung nicht eintragbar, da die Forderung noch nicht entstanden ist und somit eine Vormerkung für eine vorläufige Eigentümergrundschuld eingetragen werden würde. Dies ist nach verschiedenen Kommentaren unzulässig.
Liege ich da richtig oder mache ich mir die Arbeit viel zu schwer?:gruebel: