Tinchen
22.07.2009, 14:13
Ich hab hier so nen blöden Fall mit Antrag auf Erlass des VB.
Also das ganze Verfahren ist von 2002, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid wurde auch 2002 zurückgenommen und im Anschluss wurde der VB beantragt, dieser wurde jedoch auf Grund einer Zwischenverfügung nie erlassen. Jetzt wurde der Vollstreckungsbescheid erneut beantragt.
Gibt es Fristen wie lange der Antrag auf Erlass des VB nach Rücknahme des Widerspruchs gestellt werden kann? Oder ist die erste Antragstellung maßgeblich?
Also das ganze Verfahren ist von 2002, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid wurde auch 2002 zurückgenommen und im Anschluss wurde der VB beantragt, dieser wurde jedoch auf Grund einer Zwischenverfügung nie erlassen. Jetzt wurde der Vollstreckungsbescheid erneut beantragt.
Gibt es Fristen wie lange der Antrag auf Erlass des VB nach Rücknahme des Widerspruchs gestellt werden kann? Oder ist die erste Antragstellung maßgeblich?