Pippa!
12.09.2006, 19:04
Hallo aus dem Süden!
Ich bin Hinterlegungs- und Forumsfrischling und bräuchte Tipps für folgenden Hinterlegungsfall:
Der Gerichtsvollzieher findet bei einer Zwangsräumung für Gläubiger beim Schuldner einen Bargeldbetrag. Gläubiger erwirkt dinglichen Arrest, Gerichtsvollzieher hinterlegt den Betrag. Als Empfangsberechtigte sind Gläubiger und SChuldner angegeben.
Nun fragt mich der Gläubiger, wie er zu dem Geld kommt.
Der Schuldner stimmt einer Auszahlung natürlich nicht zu.
Der Gläubiger hat einen titulierten Anspruch aus früheren Zeiten, der den hinterlegten Betrag übersteigt.
Muss er den Auszahlungsanspruch des SChuldners gegen die Hinterlegungsstelle einfach pfänden und kann ich dann auszahlen?
Gibt es noch einen anderen Weg?:nixweiss:
Ich bin dankbar für jede Hilfe.
Ich bin Hinterlegungs- und Forumsfrischling und bräuchte Tipps für folgenden Hinterlegungsfall:
Der Gerichtsvollzieher findet bei einer Zwangsräumung für Gläubiger beim Schuldner einen Bargeldbetrag. Gläubiger erwirkt dinglichen Arrest, Gerichtsvollzieher hinterlegt den Betrag. Als Empfangsberechtigte sind Gläubiger und SChuldner angegeben.
Nun fragt mich der Gläubiger, wie er zu dem Geld kommt.
Der Schuldner stimmt einer Auszahlung natürlich nicht zu.
Der Gläubiger hat einen titulierten Anspruch aus früheren Zeiten, der den hinterlegten Betrag übersteigt.
Muss er den Auszahlungsanspruch des SChuldners gegen die Hinterlegungsstelle einfach pfänden und kann ich dann auszahlen?
Gibt es noch einen anderen Weg?:nixweiss:
Ich bin dankbar für jede Hilfe.