yacarta
15.03.2010, 10:50
Hallo!
habe hier einen Antrag auf Erstattung von PKH-Gebühren, den ich nicht ganz nachvollziehen kann... Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen...
Der Streitwert des Verfahrens sind 4.000 Euro, PKH wurde bewilligt aus einem Streitwert von 1.000 Euro.
Es ist nun ein Vergleich geschlossen worden, der Mehrwert des Vergleichts beträgt weitere 1000 Euro.
Der RA beantragt:
1,3 VG aus 1000,- 110,50 Euro
0,8 VG aus ?, gibt an: höchstens 62,40 Euro
1,2 TG 102,00 Euro
1,0 EG 133,00 Euro
Irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen, zumal der RA die Streitwerte nciht angegeben hat... Auf Nachfrage, den Antrag näher zu erläutern, kam keine Antwort...
Ist die Berechnung so richtig? Ich bin ratlos. :confused:
habe hier einen Antrag auf Erstattung von PKH-Gebühren, den ich nicht ganz nachvollziehen kann... Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen...
Der Streitwert des Verfahrens sind 4.000 Euro, PKH wurde bewilligt aus einem Streitwert von 1.000 Euro.
Es ist nun ein Vergleich geschlossen worden, der Mehrwert des Vergleichts beträgt weitere 1000 Euro.
Der RA beantragt:
1,3 VG aus 1000,- 110,50 Euro
0,8 VG aus ?, gibt an: höchstens 62,40 Euro
1,2 TG 102,00 Euro
1,0 EG 133,00 Euro
Irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen, zumal der RA die Streitwerte nciht angegeben hat... Auf Nachfrage, den Antrag näher zu erläutern, kam keine Antwort...
Ist die Berechnung so richtig? Ich bin ratlos. :confused: