gustav
19.04.2010, 16:20
Es erging ein Urteil, der Bekl trägt die Kosten.
Dem Bekl. wurde zuerst PKH ohne Raten, dann PKH mit Raten bewilligt und letztendlich die PKH aufgehoben.
Die an den Kl. wg. § 31 II GKG zurückbezahlten Gerichtskosten sowie die ausbezahlte PKHV wurden beim Bekl. zum Soll gestellt.
Die LOK stellt nun eine Haftschuldneranfrage da der Bekl. die e. V. abgegeben hat.
Kann nun der Kläger als Antragsteller in Anspruch genommen werden?
M. E. nur wegen der Gerichtskosten, die er sich dann wieder gg. den Bekl. titulieren lassen müsste. Aber wegen der PKHV nicht, oder? Da bleibt der Staat dann drauf sitzen, oder?
Dem Bekl. wurde zuerst PKH ohne Raten, dann PKH mit Raten bewilligt und letztendlich die PKH aufgehoben.
Die an den Kl. wg. § 31 II GKG zurückbezahlten Gerichtskosten sowie die ausbezahlte PKHV wurden beim Bekl. zum Soll gestellt.
Die LOK stellt nun eine Haftschuldneranfrage da der Bekl. die e. V. abgegeben hat.
Kann nun der Kläger als Antragsteller in Anspruch genommen werden?
M. E. nur wegen der Gerichtskosten, die er sich dann wieder gg. den Bekl. titulieren lassen müsste. Aber wegen der PKHV nicht, oder? Da bleibt der Staat dann drauf sitzen, oder?