Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PKH bei Räumungsklage
arcangel71
15.06.2010, 09:15
Mieter wird auf Räumung seiner Wohnung verklagte, da er mit 2 Mieten in Rückstand ist.
Mieter bzw. die ARGE wird die 2 Mieten nunmehr zahlen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Kann der Mieter, der rechtsanwaltlich vertreten ist, hier PKH beantragen und diese auch erhalten ?
:cool:
Beantragen kann der Mieter alles.
Fraglich ist, ob die beantragte PKH bewilligt wird. Aber das soll das Problem des Richters sein. (Prüfung der Aussicht auf Erfolg; Zahlung nach Rechtshängigkeit)
creglingen
15.06.2010, 18:54
Versuch schadet nichts - wobei ich da eher wenige Aussichten auf Bewilligung sehe.
War denn die ARGE auch schon die ganze Zeit diejenige, die die Miete gezahlt hat? Hat die es versiebt? Da gabs doch so eine schöne BGH-Entscheidung... siehe u. a. dort:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?40869-BGH-Urteil-versp%E4tete-Mietzahlung-durch-JobCenter
Bei einem ähnlich gelagerten Sachverhalt sähe ich dann nämlich schon Aussicht auf Erfolg.
arcangel71
05.07.2010, 14:39
War denn die ARGE auch schon die ganze Zeit diejenige, die die Miete gezahlt hat? Hat die es versiebt? Da gabs doch so eine schöne BGH-Entscheidung... siehe u. a. dort:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?40869-BGH-Urteil-versp%E4tete-Mietzahlung-durch-JobCenter
Bei einem ähnlich gelagerten Sachverhalt sähe ich dann nämlich schon Aussicht auf Erfolg.
Nein bis dato hatte immer die ALG II Empfängerin die Miete "weitergeleitet".
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