Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : geschwärzte Kontobuchungen
Bernstein
08.09.2010, 10:28
ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass der VKH-Empfänger bei der Vermögens-Überprüfung Buchungen in kopiert vorgelegten Kontoauszügen nicht schwärzen darf. Leider finde ich keine Entscheidung dazu, kann mir jemand helfen?
Tippfehler: Kontobuchungen muß es im Titel heißen
rpfl_nds
08.09.2010, 10:37
BGH, Beschluss vom 04.08.2009, VI ZR 246/08
(bei dem Link ist drauf zu achten, dass der beschluss zur PKH aufgerufen wird, ich hatte gerade bei der Kontrolle auch den falschen Beschluss :oops:)
Mein Schreiben bei solchen Belegen:
"PKH/VKH ist Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege, daher sind die Vermögensverhältnisse komplett und lückenlos offenzulegen. "
Solche "Nachweise" häufen sich bei mir auch (vor allem bei der Überprüfung nach § 120 IV), dem wird rigoros entgegengetreten...
Kein Schwärzen von Kontoauszügen
OLG Brandenburg, Beschl. 10.05.2006, FamRZ 2006, 1376 f. (mit Hinweis auf, OLG Brandenburg, Beschl. 15.12.2003, FamRZ 2004, 1587)
Bernstein
08.09.2010, 10:50
Ich danke Euch für die Fundstellen, der BGH-Beschluß v.04.08.09 ist "ideal" für mich
Powered by vBulletin® Version 4.1.4 Copyright ©2013 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.