maiketue
16.09.2010, 12:56
Hallo zusammen,
bin leider durch die Suchfunktion nicht fündig geworden, daher hier meine Frage:
Nach § 41 BeamtStG haben Ruhestandsbeamte die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die mit der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, anzuzeigen.
Was genau ist mit dem fettgedruckten Teil gemeint?
Es geht hier um Aerobic-Kurse, die abends (also auch außerhalb der früheren Dienstzeiten) gegeben werden.
Stehen die im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit und sind daher anzeigepflichtig?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Hoffe, damit kennt sich jemand aus...
bin leider durch die Suchfunktion nicht fündig geworden, daher hier meine Frage:
Nach § 41 BeamtStG haben Ruhestandsbeamte die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die mit der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, anzuzeigen.
Was genau ist mit dem fettgedruckten Teil gemeint?
Es geht hier um Aerobic-Kurse, die abends (also auch außerhalb der früheren Dienstzeiten) gegeben werden.
Stehen die im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit und sind daher anzeigepflichtig?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Hoffe, damit kennt sich jemand aus...