Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beförderung nach A10 in Ba-Wü
tigerentenpapi
11.05.2011, 14:25
Habe mitbekommen, dass es in Baden eine größere Beförderungswelle von A9 nach A10 geben soll. Weiß jemand etwas genaueres - wieviele, wann?
Das weiß hier niemand genau. Man wird seit Jahren bzgl . Beförderungen vertröstet. In Baden wurde seit mehreren Jahren (!) nicht mehr von A9 nach A 10 befördert.:daumenrun
Diese ganzen bislang nicht durchgeführten Beförderungen müssen nun eben nachgeholt werden. Aber wann ... ja, dass weiß nur das OLG :confused:
Die Ersten wurden heute befördert....
@kerry: wie lange haben die warten müssen??
Ja :) freue mich auch total. Ca. 4 1/2 Jahre war bei uns die kürzeste Wartezeit, 8 1/2 die Längste, glaube ich.
isophane
18.05.2011, 12:01
Bei unserem Bundesland sind 6-8 Jahre normal um nach A 10 zu kommen.
Das ist wohl schon eher die schnellere Normalität wenn ich mich hier so umsehe.;)
Siegfried Farnon
18.05.2011, 14:54
Ja :) freue mich auch total. Ca. 4 1/2 Jahre war bei uns die kürzeste Wartezeit, 8 1/2 die Längste, glaube ich.
Ab wann gerechnet? Ab bestandener Rechtspflegerprüfung und Erstanstellung (früheres z.A.) oder ab Planmäßigkeit?
Herzlichen Glückwunsch übrigens:blumen:
Danke schön :strecker
Gerechnet ab Erstanstellung.
Mitwisser
19.05.2011, 07:52
Muss man sich eigentlich in Ba-Wü für das erste Beförderungsamt bewerben?
Nein, die Beurteilungsrunde war letzten Herbst, die Ergebnisse daraus waren wohl ausschlaggebend.
Erst auf A 11 muss man sich bewerben.
Erst auf A 11 muss man sich bewerben.
Kann eigentlich mal jemand erklären, was dieser Unsinn soll?
Wenn damit eine andere Tätigkeit verbunden ist, hätte ich ja vielleicht Verständnis. Aber in einer Laufbahn, in der in manchen Abteilungen Kollegen von A9 bis A13 dasselbe machen, nicht. :confused:
Mitwisser
19.05.2011, 11:52
Erst auf A 11 muss man sich bewerben.
Kann eigentlich mal jemand erklären, was dieser Unsinn soll?
Wenn damit eine andere Tätigkeit verbunden ist, hätte ich ja vielleicht Verständnis. Aber in einer Laufbahn, in der in manchen Abteilungen Kollegen von A9 bis A13 dasselbe machen, nicht. :confused:
Ich erkläre ungern den Unsinn, den andere verzapfen, zumal hierfür ein eigener Thread erforderlich wäre.:cool:
Vielleicht soviel: Bei der Besetzung von Beförderungsstellen geht es um Eignung, Leistung und Befähigung (bitte keine Diskussion hierüber!). Normalerweise kenne ich meine Pappenheimer und könnte sie ohne weiteres in meiner Auswahlentscheidung berücksichtigen. Damit ich aber keinen übersehe, bin ich (meistens per Gesetz, z.B. § 9 LBG LSA i.V.m der Stellenausschreibungs-AV) gehalten, die Bewerber durch Ausschreibung zu ermitteln. Allerdings ist nirgendwo verbindlich festgelegt, wie eine Ausschreibung eigentlich aussieht. Deshalb kann ich dem einzig infrage kommenden Beamten auch gezielt anheim stellen, sich zu bewerben. Dass er sich überhaupt bewerben muss, steht m.E. auch nirgends. Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Beamte damit dokumentieren soll, dass er zur Übernahme eines höheren Amtes auch bereit ist.
Trotzdem vielen Dank, Mitwisser.
Der automatisch gesetzte Link ist übrigens genial: § 9 des Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung:
Werden Grundstücke beschafft, um dem Eigentümer Ersatzland zu gewähren (§ 3), so gilt § 56 entsprechend. :D
Mitwisser
19.05.2011, 13:35
Trotzdem vielen Dank, Mitwisser.
Der automatisch gesetzte Link ist übrigens genial: § 9 des Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung:
Werden Grundstücke beschafft, um dem Eigentümer Ersatzland zu gewähren (§ 3), so gilt § 56 entsprechend. :D
Gemeint ist natürlich § 9 Landesbeamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Aber gut zu wissen, dass es auch ein Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung gibt. ;) Man lernt eben nie aus.
Könnt Ihr mir sagen, nach welchen Kriterien die Beförderung von A9 nach A 10 erfolgt?
Hier an unserer Behörde wurden A9er nach A10 befördert, obwohl deren Beurteilungen teilweise "schlechter" waren als die der Nichtbeförderten. Allerdings waren die Beförderten zwei Jahre länger eingestellt als die Nichtbeförderten.
Kann es wirklich sein, dass bei der Beförderung nicht die Leistung zählt, sondern nur wie lange man schon dabei ist? :gruebel:
Da könnte man sich den Aufwand mit den Beurteilungen eigentlich schenken.
Mitwisser
24.05.2011, 14:11
Könnt Ihr mir sagen, nach welchen Kriterien die Beförderung von A9 nach A 10 erfolgt?
Eignung, Leistung, Befähigung.
Hier an unserer Behörde wurden A9er nach A10 befördert, obwohl deren Beurteilungen teilweise "schlechter" waren als die der Nichtbeförderten. Allerdings waren die Beförderten zwei Jahre länger eingestellt als die Nichtbeförderten.
Kann es wirklich sein, dass bei der Beförderung nicht die Leistung zählt, sondern nur wie lange man schon dabei ist? :gruebel:
Da könnte man sich den Aufwand mit den Beurteilungen eigentlich schenken.
Es kommt im Weiteren darauf an, dass die Beförderung zulässig ist. Gemäß § 22 Abs.2 Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt ist eine Beförderung zum Beispiel nicht zulässig
1. während der Probezeit,
2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte hat während der Probezeit die Leistungsanforderungen in einem außergewöhnlichen Maße übertroffen,
3. ... 4. ...
Jetzt brauchst Du nur noch schauen, ob es in Deinem Bundesland eine solche Regelung gibt und ob die Kriterien auf den von Dir geschilderten Sachverhalt zutreffen. Das Problem solcher Sachverhalte ist meistens fehlende Transparenz der Verfahren. Frag einfach Deinen Personalrat, der sollte am Beförderungsverfahren beteiligt gewesen sein.
Jakintzale
24.05.2011, 14:30
Frag einfach Deinen Personalrat, der sollte am Beförderungsverfahren beteiligt gewesen sein.
...der jedoch wegen seiner Verschwiegenheitspflicht über die Qualität der Beurteilungen einzelner Bewerber keine Auskünfte an Dritte erteilen darf, will er sich nicht strafbar machen ( § 203 Abs. 2 Nr. 3 StGB ) ;):)
Mitwisser
24.05.2011, 14:40
...der jedoch wegen seiner Verschwiegenheitspflicht über die Qualität der Beurteilungen einzelner Bewerber keine Auskünfte an Dritte erteilen darf, will er sich nicht strafbar machen ( § 203 Abs. 2 Nr. 3 StGB ) ;):)
"oje7" soll ja auch nicht nach der Qualität einzelner Beurteilungen, sondern nach der getroffenen Auswahlentscheidung fragen. Das kann man natürlich auch die Gerichtsleitung fragen, aber regelmäßig kostet es weniger Überwindung die Personalvertretung anzurufen.
Jakintzale
24.05.2011, 15:00
oje7 wundert sich in seinem Posting #18 darüber, dass seiner Meinung (oder tatsächlich ?) "schlechter" Beurteilte eher als besser Beurteilte befördert wurden - nebenbei bemerkt : woher weiß er das ? - und auf diese Frage darf weder der Personalrat noch die Verwaltung eine Erläuterung geben - und das geht einen Dritten auch schließlich nichts an. :strecker
Die Kriterien für den Zugang zu jedem öffentlichen Amt, also auch dem Beförderungsamt, kann der Fragesteller dem Art. 33 Abs. 2 GG entnehmen ;)
Wobei wohl die "Eignung" für A9 und A10 nicht so sehr unterschiedlich sein dürfte...
Marmota24
24.05.2011, 15:39
oje7 wundert sich in seinem Posting #18 darüber, dass seiner Meinung (oder tatsächlich ?) "schlechter" Beurteilte eher als besser Beurteilte befördert wurden - nebenbei bemerkt : woher weiß er das ? -
Ich nehme mal, das haben die betreffenden Kollegen selbst bei einer Kaffeepause oder Ähnlichem rausposaunt. Ich kenne selbst solche Kollegen, die ihre Beurteilungen am liebsten noch durch den Umlauf geben würden. Da oje7 seine eigene Beurteilung kennt, weiß er ja dann, dass er eine höhere Punktzahl hat, aber nicht befördert worden ist.
Defaitist
24.05.2011, 21:40
4 1/2 bis 8 1/2 Jahre ... da können wir bei uns nur von träumen....
An sich wäre mir meine Beförderungsstufe sch'egal, aber ich bin altersmäßig am Ende der Tabelle angekommen....., darauf einen Dujardin (nein nicht wirklich, ich mag das zeugs nicht)
@13:
Na, na, na ... also selbst wenn man das aufgrund eigener Erlebnisse nicht für die Regel halten sollte, gibt es doch immer wieder Fälle, die genau deswegen beförderungsmäßig an den anderen vorbeiziehen. Also ein reines Märchen ist das wohl nicht, selbst wenn - je nach örtlichen oder überörtlichen Gepflogenheiten - Glücksmomente mitspielen sollten/mögen.
Jakintzale
24.05.2011, 23:26
An (k)ein Wunder grenzt dabei immer wieder, dass im ganz besonderen Maße immer die Verwaltungsleute Glück haben... :gruebel:
aber das ist ja auch schon ein alter Hut.
In diesem Thread geht es aber um Beförderungen von A9 nach A10 ;). Gibt es bei Euch in der Verwaltung etwa noch Inspektoren A9, die von diesem Glück betroffen sein könnten ?? Das wäre geradezu erbärmlich . Wo sind dann die "richtigen" Beförderungsstellen ? :gruebel:;):)
Solche Bundesländer gibt es, wenn ich den Erzählungen diverser Kollegen/Kolleginnen glauben darf (was ich tue).
Gibt es bei Euch in der Verwaltung etwa noch Inspektoren A9, die von diesem Glück betroffen sein könnten ??
Doch, doch, sowas gibt´s...
Sonntagskind
25.05.2011, 08:48
Ich hätte da Berlin zu bieten...
Ääähm ... wenn ich ebendiesen Erzählungen glauben darf, endet auch das sehr, sehr oft bei A 10. A 11 und aufwärts dürfte in diesen (meist neuen) Bundesländern eine (sehr?) seltene Ausnahme sein, egal wo man hinschaut ...
Mitwisser
25.05.2011, 10:13
Ääähm ... wenn ich ebendiesen Erzählungen glauben darf, endet auch das sehr, sehr oft bei A 10. A 11 und aufwärts dürfte in diesen (meist neuen) Bundesländern eine (sehr?) seltene Ausnahme sein, egal wo man hinschaut ...
A11 geht noch, darüber wird's schwer ...
Dieses pauschale und völlig indifferente Verwaltungs-Bashing finde ich irgendwie unangebracht.
Und Beiträge wie #25 sind auch sinnlos.
PS: Ich arbeite nicht auf der Verwaltung.
Dieses pauschale und völlig indifferente Verwaltungs-Bashing finde ich irgendwie unangebracht.
Weshalb denn? Die Tätigkeit in der Verwaltung wurde hier doch nicht abgewertet. Aber ohne Verwaltungstätigkeit kann man z.B. in Bayern eben nicht mehr Amtsrat werden. Oder nur sehr schwer.
Vielleicht hat das ja auch einen anderen Grund als den, dass sich die Verwalter die Posten einfach nur gegenseitig zuschöben?
Nicht wenige Kollegen machen doch Verwaltungsposten nur wegen der besseren Beförderungsmöglichkeiten. Ansonsten gibt es eine Vielzahl von Rechtspflegern, die schon mit diesen besseren Beförderungsmöglichkeiten nicht dazu zu bringen sind, Verwaltungssachen zu machen. Ohne diese Möglichkeit wollen wir mal nicht davon reden.
Warum also soll man denen, die es dann machen, das nicht entsprechend honorieren? Die Möglichkeit dazu hat ja letztlich jeder.
Die Möglichkeit dazu hat ja letztlich jeder.
Wirklich? Wie? Bei uns trennt sich wegen der besseren Beförderungsmöglichkeiten natürlich keiner freiwillig von "seinen" Verwaltungstätigkeiten. War schon Gegenstand unzähliger Diskussionen.
Mitwisser
25.05.2011, 10:38
Es soll in der Verwaltung auch Mitarbeiter geben, die das wirklich gerne machen, die noch den Ehrgeiz besitzen, an den von "13" beschriebenen Zuständen etwas zu ändern und sich angesichts ihrer Befähigung und der von ihnen erbrachten Leistung trotzdem über eine Beförderung freuen! Unglaublich!
Ps.: Sollte es das tatsächlich geben, ich zählte mich dazu.
@Zaphod:
Natürlich nicht. Tätest Du ja auch nicht, wenn Du da säßest, oder?
Aber jeder hat die Möglichkeit, dem GL zu sagen, dass er bei der nächsten frei werdenden Aufgabe oder Sonderaufgabe zur Verfügung stünde.
Und jeder kann sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Das können ja auch unspektakulärere sein wie z. B. Bezirksrevisor.
...aber man muss 13 Recht geben: es gibt auch ein Leben außerhalb der Verwaltung. :cool:
Freilich gibt es das. Und es sitzen außerhalb der Verwaltung mit Sicherheit auch nicht lauter beförderungsunwürdige Kollegen.
Freilich gibt es das. Und es sitzen außerhalb der Verwaltung mit Sicherheit auch nicht lauter beförderungsunwürdige Kollegen.
Meinen wir... :teufel:
Könnt Ihr mir sagen, nach welchen Kriterien die Beförderung von A9 nach A 10 erfolgt?
Hier an unserer Behörde wurden A9er nach A10 befördert, obwohl deren Beurteilungen teilweise "schlechter" waren als die der Nichtbeförderten. Allerdings waren die Beförderten zwei Jahre länger eingestellt als die Nichtbeförderten.
Kann es wirklich sein, dass bei der Beförderung nicht die Leistung zählt, sondern nur wie lange man schon dabei ist? :gruebel:
Da könnte man sich den Aufwand mit den Beurteilungen eigentlich schenken.
Bei uns erfolgt die Beförderung von A9 nach A10 (Einstellungs-)Jahrgangsweise und innerhalb des Jahrgangs nach Beurteilung. Kann ich gut mit leben, auch wenn es natürlich insgesamt schneller gehen könnte.
spassinnebacken
09.06.2011, 13:20
Weiß hier irgendjemand, warum meine Beiträge in diesem Thema gelöscht wurden?
Wahrscheinlich aufgrund des Vorschlags eines Nutzers, dass Eure Auseínandersetzung "off topic" war, siehe VP
Hallo,
habe erfahren, dass in Württemberg seit diesem Jahr die Beförderung von A9 nach A10 plötzlich nicht mehr wie in den vergangenen Jahren als Regelbeförderung durchgeführt wird, sondern das nun Stellen ausgeschrieben werden, auf die man sich bewerben muss. Was jemand hierzu was konkretes?
Danke+VG
Diese neue Handhabung ist m.E. nur logisch und folgerichtig, denn warum sollte man das Beförderungsverfahren von A9 auf A10 anders handhaben als die anderen.
Kurz gesagt: Auch hier gilt nunmehr Art. 33 GG, von wegen Eignung - Leistung - Befähigung. D.h. es geht nicht mehr nach Zeitablauf nach Prüfung bzw. Lebenszeitverbeamtung sondern nach der letzten Beurteilung.
Diese neue Handhabung ist m.E. nur logisch und folgerichtig, denn warum sollte man das Beförderungsverfahren von A9 auf A10 anders handhaben als die anderen.
Kurz gesagt: Auch hier gilt nunmehr Art. 33 GG, von wegen Eignung - Leistung - Befähigung. D.h. es geht nicht mehr nach Zeitablauf nach Prüfung bzw. Lebenszeitverbeamtung sondern nach der letzten Beurteilung.
Beförderung nach Rangfolge ist klar. Das heißt aber nicht zwingend, dass man A10-Stellen ausschreiben und sich 'Beförderungswillige' hierauf bewerben müssen. Unnützer Riesenaufwand.
In Bayern wurden die Ausschreibungen abgeschafft und in Baden-Württemberg werden sie dafür sogar für A 10 eingeführt.:gruebel:
In Niedersachsen darf man sich nunmehr auch auf A7 und A10 bewerben, keine Regelbeförderung mehr.
Eine Auslese besteht doch dann aber nur bezüglich derer, die nicht schlau genug sind, sich zu bewerben. Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Beförderung die Gleichen, wie wenn man die Stellen nicht ausschreiben würde. Wozu also?
Eine Auslese besteht doch dann aber nur bezüglich derer, die nicht schlau genug sind, sich zu bewerben. Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Beförderung die Gleichen, wie wenn man die Stellen nicht ausschreiben würde. Wozu also?
Der ganze kostenintensive Aufwand hat den Zweck, das Beförderungsverfahren intransparenter zu machen, damit mehr "nach Nase" befördert werden kann.
kleinersti
26.04.2013, 12:17
Eine Auslese besteht doch dann aber nur bezüglich derer, die nicht schlau genug sind, sich zu bewerben. Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Beförderung die Gleichen, wie wenn man die Stellen nicht ausschreiben würde. Wozu also?
Der ganze kostenintensive Aufwand hat den Zweck, das Beförderungsverfahren intransparenter zu machen, damit mehr "nach Nase" befördert werden kann.
Finde ich nicht. Wenn Stellen ausgeschrieben werden und der Bewerber hierfür seinen Hut in den Ring wirft, kann er sich jetzt gegen eine Nichtberücksichtigung wehren.
Die ganze Zeit konnten die OLGs tun und lassen was Sie wollten und bei einer Ausschreibung müssen sie ggf. begründen, warum der eine Bewerber besser ist als der andere.
Im Übrigen waren beim OLG Stuttgart bis vor ein paar Tagen, soweit ich mich erinnere 10 oder 12 A10er-Stellen, ausgeschrieben .
Beim OLG Stuttgart hab ich die Ausschreibungen der A10er Stellen auch gesehen.
Auf der Homepage des OLG Karlsruhes sind aber so gut wie nie Ausschreibungen zu finden.
Weiß jemand, ob in Karlsruhe auch schon A10er ausgeschrieben wurden?
kleinersti
26.04.2013, 12:40
Beim OLG Stuttgart hab ich die Ausschreibungen der A10er Stellen auch gesehen.
Auf der Homepage des OLG Karlsruhes sind aber so gut wie nie Ausschreibungen zu finden.
Weiß jemand, ob in Karlsruhe auch schon A10er ausgeschrieben wurden?
Nein, bisher gab es dort keine Ausschreibungen.
Es gibt Gerüchte, die besagen, dass KA frühestens nach der nächsten Beurteilungsrunde (Sept. 2013) ausschreiben wird...:gruebel:
Die ganze Zeit konnten die OLGs tun und lassen was Sie wollten und bei einer Ausschreibung müssen sie ggf. begründen, warum der eine Bewerber besser ist als der andere.
Die Begründung ist aber auch nur eine Fingerübung.
kleinersti
26.04.2013, 15:40
Naja, die ganze Zeit hatten die Beteiligten keine Möglichkeit etwas zu machen und wer befördert wurde, hatte sich meist auch erst nach einer gewissen Zeit herumgesprochen. Bisher konnte man ja schlecht seine Beförderung "beantragen". Jetzt müssen die OLGs befürchten, dass sich der ein oder andere zur Wehr setzt und dann muss schon was vorgelegt werden.
Den OLGs hatte es ja schon nicht geschmeckt, dass sie bzgl. ihrer Beurteilungs- und Beförderungspraxis von den VerwG eine auf die Mütze bekommen haben. Insofern bin ich mir, zumindest beim OLG KA sehr sicher, dass dies zukünftig transparenter abläuft, auch wenn dennoch der ein oder andere wahrscheinlich dabei auf der Strecke bleibt.
Wäre aber doch schön gewesen, man hätte mal etwas verlauten lassen vom OLG, dass man sich nun bewerben muss (wo das doch die ganzen Jahre auch nicht so war), um evtl. eine A10 zu bekommen...So gingen die ausgeschriebenen Beförderungsstellen wohl an dem einen oder anderen ungesehen vorüber. Persönliches Pech eben für diejenigen, die nicht regelmäßig die Stellenausschreibungen lesen :mad:
Mitwisser
27.04.2013, 06:11
In Sachsen-Anhalt mussten sich A9er schon immer für eine A10 bewerben. Bislang gab es da auch keine nennenswerten Probleme. Bei denjenigen, die noch nach Jahrzehnten A9 sind, liegt es aber wahrscheinlich nicht daran, dass sie die Ausschreibungen nicht gelesen haben.
Wäre aber doch schön gewesen, man hätte mal etwas verlauten lassen vom OLG, dass man sich nun bewerben muss (wo das doch die ganzen Jahre auch nicht so war), um evtl. eine A10 zu bekommen...So gingen die ausgeschriebenen Beförderungsstellen wohl an dem einen oder anderen ungesehen vorüber. Persönliches Pech eben für diejenigen, die nicht regelmäßig die Stellenausschreibungen lesen :mad:
Hat der Personalrat das ebenfalls nicht gestreut? Wäre ja durchaus wichtig gewesen - gerade wenn das OLG nicht informiert.
In Sachsen-Anhalt mussten sich A9er schon immer für eine A10 bewerben. Bislang gab es da auch keine nennenswerten Probleme. Bei denjenigen, die noch nach Jahrzehnten A9 sind, liegt es aber wahrscheinlich nicht daran, dass sie die Ausschreibungen nicht gelesen haben. Wenn das immer so gehandt habt wird, ist das ja auch verständlich. Allerdings wenn eine Umstellung erfolgt, wäre es ja schon schön gewesen, wenn man rechtzeit davon erfahren hätte. Es war ja all die Jahre in BW so, dass man sich nicht bewerben musste. Da war nicht abzusehen, dass sich das dieses Jahr einfach mal so ändert..
derHesse
29.04.2013, 14:12
In Bayern wurden die Ausschreibungen abgeschafft und in Baden-Württemberg werden sie dafür sogar für A 10 eingeführt.:gruebel:
Kannst Du dann mal für Unwissende/Ungläubige Hessen erklären, wie´s mit einem/einer nach oben geht ?
Hier wird alles ausgeschrieben, auch mD und Wachis !
Kannst Du dann mal für Unwissende/Ungläubige Hessen erklären, wie´s mit einem/einer nach oben geht?
Offiziell nach den Punkten, die man bei der Beurteilung erhält. Angeblich kann man auch irgendwo abfragen, wo man in der Thronfolge steht. Da ich kein heißer Kandidat für ein Beförderung bin, hält sich das Interesse dafür bei mir allerdings in Grenzen. Wobei ich den Sinn der Aussschreibung immer noch nicht verstehe. Wenn das OLG jemanden außerhalb der Reihe befördern wolllte, lassen sich dafür auch Gründen finden.
derHesse
29.04.2013, 14:28
Kannst Du dann mal für Unwissende/Ungläubige Hessen erklären, wie´s mit einem/einer nach oben geht?
Offiziell nach den Punkten, die man bei der Beurteilung erhält. Angeblich kann man auch irgendwo abfragen, wo man in der Thronfolge steht. Da ich kein heißer Kandidat für ein Beförderung bin, hält sich das Interesse dafür bei mir allerdings in Grenzen. Wobei ich den Sinn der Aussschreibung immer noch nicht verstehe. Wenn das OLG jemanden außerhalb der Reihe befördern wolllte, lassen sich dafür auch Gründen finden.
Hhhmmmm, ......hört sich irgendwie nebulös und nicht nachprüfbar an ; gibt es denn demzufolge keine/wenig durch Personal/Beförderungs-Fragen verursachte Arbeit für die Verwaltungsgerichte in Bayern ?
Hhhmmmm, ......hört sich irgendwie nebulös und nicht nachprüfbar an ; gibt es denn demzufolge keine/wenig durch Personal/Beförderungs-Fragen verursachte Arbeit für die Verwaltungsgerichte in Bayern ?
Nachprüfbar ist es doch eigentlich schon? Zumindest theoretisch. Ich bekommen in der Beurteilung eine bestimmte Anzahl von Punkten und die setzen mich in der Summe an eine bestimmte Position in der Liste. Aber an die Beantwortung der Frage im Detail sollte dann vielleicht doch besser jemand von der Verwaltung ran.
In meinem Verwaltungszweig geht es so:
Alle Dienstposten haben Mindestbewertung A11. Für alle Bediensteten aller örtlichen Behörden gibt es eine gemeinsame Beförderungsrangfolge (A9 - > A 10; A 10 -> A 11, usw.), wonach genau feststeht, wer wann "dran" ist. Der Rang dort richtet sich nach den Beurteilungen, die nach einem bestimmten System zueinander gewichtet werden. Die Personalräte kennen die vollständigen Listen und überwachen das Beurteilungs-/Beförderungsverfahren. Wer Lust hat, kann sofort seine Ranglistennummer in Erfahrung bringen (z. B. Anruf beim Personalrat). Erfolgen Beförderungen, wird landesweit im Intranet bekannt gegeben, welche Rangfolgennummern befördert wurden, so dass man seine Beförderungschancen abschätzen kann.
Es gibt dann noch Sonderlaufbahnen oder übergeordnete Dienststellen, die eigene Beförderungstöpfe und Ranglisten haben, wo im Prinzip das gleiche abläuft.
Ab A12 (+ A11 Sonderlaufbahnen/übergeordnete Dienststelle) wird ausgeschrieben. Ist man per Rangfolge zu einer Beförderung A12/A13 dran, hat man aber keinen entsprechenden Dienstposten, kann man nicht befördert werden. Dann geht die Beförderung an den nächsten mit entsprechendem Dienstposten.
derHesse
29.04.2013, 14:49
edith ...zu 45
Okay, das heißt - der Logik folgend - ich kann verwaltungsgerichtlich am ehesten gegen die punktegebende Beurteilung vorgehen ? Gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Beförderung(srunde) habe ich zum konkreten Anlass ja nichts in der Hand ?!?
edith ...zu 45
Okay, das heißt - der Logik folgend - ich kann verwaltungsgerichtlich am ehesten gegen die punktegebende Beurteilung vorgehen ? Gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Beförderung(srunde) habe ich zum konkreten Anlass ja nichts in der Hand ?!?
So sieht es aus. Nur dass ich niemanden kenne, der jemals gegen eine Beurteilung vorgegangen wäre.
edith ...zu 45
Okay, das heißt - der Logik folgend - ich kann verwaltungsgerichtlich am ehesten gegen die punktegebende Beurteilung vorgehen ? Gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Beförderung(srunde) habe ich zum konkreten Anlass ja nichts in der Hand ?!?
So sieht es aus. Nur dass ich niemanden kenne, der jemals gegen eine Beurteilung vorgegangen wäre.
Hier gibt es ja auch einen weiten Beurteilungsspielraum, der kaum gerichtlich überprüfbar ist. In der Regel ist mit einer entsprechenden Klage auch EdeKa.
Norwegen
29.04.2013, 15:08
In Niedersachsen werden die A10-Stellen demnächst auch ausgeschrieben.
Steinkauz
16.05.2013, 14:17
Heute kam per mail die Meldung des OLG karlsruh ein , dass man künftig auch die Stellen in A10 zur Bewerbung ausschreiben werde.
Waynes interessiert; mich nicht mehr.:)
Mausejule
16.05.2013, 14:22
Waynes interessiert; mich nicht mehr.:)
Na, die, die noch A9 sind. ;)
Wurde auch mitgeteilt, wann das OLG Karlsruhe die Beförderungsstellen ausschreibt?
Es gibt in diesem OLG -Bezirk nämlich mehr als genug Rpfl. die seit vielen Jahren in A 9 festhängen.
Steinkauz
16.05.2013, 15:03
Nö, leider nicht.
Es steht nur drin "künftig" mit Verweis auf die Stellenausschreibungen auf der OLG-Homepage.
kleinersti
16.05.2013, 15:14
Es gibt in diesem OLG -Bezirk nämlich mehr als genug Rpfl. die seit vielen Jahren in A 9 festhängen.
Das OLG hat in seinem Schreiben ja mitgeteilt, dass "...Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass vor einer Beförderungsentscheidung nur diejenigen Beamten anlassbeurteilt werden, die durch die Einreichung einer Bewerbung zum Ausdruck gebracht haben, dass sie an einem Beförderungsverfahren teilnehmen wollen."
Da ja alle unglaublich gerne A9 sind, wird es bestimmt keine Bewerbungen hierauf geben. :wechlach:
Verar... kann ich mich selber besser...:oops:
Sind die Stellen denn gerichtsgebunden? So dass man evtl. einen Wechsel in Kauf nehmen müßte?
Hier lag die E-Mail noch nicht vor, bzw. wurde von der Verwaltung noch nicht weitergeleitet.
Es ist dürfte klar sein, dass sich jeder A9-er (außer er ist gerade frisch von der Prüfung) bewerben wird.
Mich wundert nur, dass das alte System (automatische Beförderung) nun geändert wird. Jetzt muss jeder Bewerber beurteilt werden, zuvor nur die vom OLG ohne Bewerbung zur Beförderung auserwählten. Man muss ja aber auch nicht alles verstehen.
Steinkauz
16.05.2013, 15:25
Zu #76 :
kann ich mir - jedenfalls bis A12 - nicht vorstellen und gehe weiter davon aus , dass die ausgeschriebenen Stellen gerichtsgebunden sind.
Für A11 und 12 ist es ja ebenfalls so, dass einfach mal 10 oder 20 Beförderungsstellen abstrakt in den Zookäfig geschmissen werden , um die sich dann die Hyänen balgen können.;)
... um die sich dann die Hyänen balgen können.;)
Aber nur, wenn sie auch ganz sicher teilnehmen wollen.:)
.... die durch die Einreichung einer Bewerbung zum Ausdruck gebracht haben, dass sie an einem Beförderungsverfahren teilnehmen wollen."
...
Wie bei den Pinguinen, nicht wer es verdient hat, bekommt Futter, sondern der, der den Schnabel am weitesten aufreißt, traurig.
Es gibt in diesem OLG -Bezirk nämlich mehr als genug Rpfl. die seit vielen Jahren in A 9 festhängen.
Das OLG hat in seinem Schreiben ja mitgeteilt, dass "...Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass vor einer Beförderungsentscheidung nur diejenigen Beamten anlassbeurteilt werden, die durch die Einreichung einer Bewerbung zum Ausdruck gebracht haben, dass sie an einem Beförderungsverfahren teilnehmen wollen."
Da ja alle unglaublich gerne A9 sind, wird es bestimmt keine Bewerbungen hierauf geben. :wechlach:
Verar... kann ich mich selber besser...:oops:
Es kann durchaus sinnvoll sein, sich nicht zu bewerben. Wenn an einem Gericht mit 20 Inspektoren 2 A10'er-Stellen ausgeschrieben sind und ich eine eher schlechte Beurteilung zu befürchten hätte, würde ich mich auch nicht bewerben, sondern versuchen bessere Leistungen zu erbringen um in der nächsten Runde Chancen zu haben.
dürfte aber allein deshalb schon nicht funktionieren, weil man wohl kaum vorher weiß, wie die beurteilung (auch im verhältnis zu den anderen) ausfällt. wenn man mist gebaut hat, klar. nur sowas ist ja eine seltene ausnahme...
dürfte aber allein deshalb schon nicht funktionieren, weil man wohl kaum vorher weiß, wie die beurteilung (auch im verhältnis zu den anderen) ausfällt. wenn man mist gebaut hat, klar. nur sowas ist ja eine seltene ausnahme...
Hier gibt es zwischen den Beurteilungen Beurteilungsgespräche, so dass eine Beurteilung nicht ganz überraschend endet. Ich denke, man kann seine Kollegen auch ganz gut einschätzen und so die eigenen Chancen berechnen.
okay, sowas kenne ich nicht. die letzten beurteilungen liefen bei mir in etwa so ab, dass ich zum geschäftsleiter ging, dieser mir die beurteilung zur einsicht vorlegte, ich danach den erhalt bestätigte und ggf. noch kurz ein paar (lobende) worte gesagt bekam. das wars dann aber auch schon. insgesamt eine sache von wenigen minuten....
Es kann durchaus sinnvoll sein, sich nicht zu bewerben. Wenn an einem Gericht mit 20 Inspektoren 2 A10'er-Stellen ausgeschrieben sind und ich eine eher schlechte Beurteilung zu befürchten hätte, würde ich mich auch nicht bewerben, sondern versuchen bessere Leistungen zu erbringen um in der nächsten Runde Chancen zu haben.
War bei uns früher genau umgekehrt. Wer Amtrat werden wollte, mußte sich schon frühzeitig bewerben, um nicht in Vergessenheit zu geraten.
noch eine ergänzung:
das einschätzen der kollegen mag zwar durchaus möglich sein, man hat ja fachlich des öfteren miteinander zu tun und stellt mal nen besonderen fall vor oder bekommt fragen gestellt.
problem bei der sache ist aber doch wieder, dass die die beurteilung erstellenden personen in der verwaltung das meist nicht (so gut) können und ich deshalb mehrfach erlebt habe, dass in quasi identischen, jedenfalls vergleichbaren fällen jemand mehrfach (u. a. "versteckt" in der formulierung) klar besser bewertet wurde, obwohl es dafür keinen wirklich objektiven grund gab.... auch deshalb sehe ich die vergleichssache eher als fernliegend an.
kleinersti
16.05.2013, 16:39
Die A10er werden Baden-weit ausgeschrieben und nicht den einzelnen Gerichten zugewiesen. Deshalb werden sich grob geschätzt 98% der A9er auf die dann ausgeschriebenen A10er Stelle bewerben. Selbst die Frischlinge haben ja nichts zu verlieren, denn es gibt keine bzw. mir bekannten weiteren Voraussetzungen außer Eignung, Leistung, Befähigung und Bedarf. Das OLG kann daher nicht mehr damit kommen, dass man ja erst vor einem Jahr die Prüfung bestanden hätte.
Wie der Beurteilende diese Gruppe einstuft, ist natürlich wieder etwas anderes...
Selbst die Frischlinge haben ja nichts zu verlieren, denn es gibt keine bzw. mir bekannten weiteren Voraussetzungen außer Eignung, Leistung, Befähigung und Bedarf. Das OLG kann daher nicht mehr damit kommen, dass man ja erst vor einem Jahr die Prüfung bestanden hätte.
Es gibt meines Wissens noch eine weitere Voraussetzung.
Rechtspfleger werden zwar nicht mehr als z.A. eingestellt, aber die Probezeit gibt es nach wie vor.
Und ich habe es noch nie erlebt, auch nicht in der freien Wirtschaft, dass jemand während der Probezeit befördert wurde.
Selbst die Frischlinge haben ja nichts zu verlieren, denn es gibt keine bzw. mir bekannten weiteren Voraussetzungen außer Eignung, Leistung, Befähigung und Bedarf. Das OLG kann daher nicht mehr damit kommen, dass man ja erst vor einem Jahr die Prüfung bestanden hätte.
Doch, § 20 Landesbeamtengesetz:
(3) Eine Beförderung ist nicht zulässig
1. während der Probezeit,
2. vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung,
3. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung.
Für A11 und 12 ist es ja ebenfalls so, dass einfach mal 10 oder 20 Beförderungsstellen abstrakt in den Zookäfig geschmissen werden , um die sich dann die Hyänen balgen können.;)
Wow, 10 oder 20 Stellen für A11 und A12! Hier in NRW kann man froh sein, wenn mal 2 oder 3 in der Verlosung sind.:binsauer
kleinersti
17.05.2013, 08:03
Doch, § 20 Landesbeamtengesetz:
(3) Eine Beförderung ist nicht zulässig
1. während der Probezeit,
2. vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung,
3. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung.
Ja, das stimmt natürlich, aber dennoch können diese Kollegen sich auch bewerben. Es wird ja auch ein "Riesengeheimnis" darum gemacht, wann z.B. die Probezeit endet. Genaue Aussagen gab es, zumindest als dies in meinem Jahrgang noch relevant war, vom OLG nicht.
Und da die Voraussetzungen doch erst am Tage der Ernennung vorliegen müssen, fällt da nur ein sehr kleiner Personenkreis raus. Schließlich muss man bedenken, dass es in Baden auch noch viele Kollegen aus dem Prüfungsjahrgang 2005 gibt, die noch in A9 rumdümpeln und das obwohl sie gute Leistungen bringen.
Jakintzale
17.05.2013, 09:59
Es wird ja auch ein "Riesengeheimnis" darum gemacht, wann z.B. die Probezeit endet. Genaue Aussagen gab es, zumindest als dies in meinem Jahrgang noch relevant war, vom OLG nicht.
Das "Geheimnis" besteht wegen der personalrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber Unbeteiligten, dem Betroffenen selbst ist Auskunft zu erteilen. Das Auskunftsrecht ist justiziabel.
Die Dauer der Probezeit ist in den Landesbeamtengesetzen geregelt, in Hamburg in § 19 HmbBG. Sie dauert in der Regel drei Jahre, Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes können auf die Probezeit angerechnet werden, soweit die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in der Laufbahn gleichwertig ist.
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten sind wiederholt zu bewerten und müssen bei prognostischer Wertung die zweifelsfreie Feststellung der Bewährung ergeben.
Die Probezeit kann bis zu einer Höchstdauer von fünf Jahren verlängert werden.
Daraus folgt, dass die Probezeit individuell unterschiedlich lange dauern kann und selbstverständlich Außenstehenden darüber und über die Gründe hierfür keine Auskünfte erteilt werden dürfen, und zwar weder von der personalverwaltenden Stelle noch von Personalräten.
Nur dem Betroffenen selbst wird Auskunft erteilt.
kleinersti
17.05.2013, 10:52
Es wird ja auch ein "Riesengeheimnis" darum gemacht, wann z.B. die Probezeit endet. Genaue Aussagen gab es, zumindest als dies in meinem Jahrgang noch relevant war, vom OLG nicht.
Das "Geheimnis" besteht wegen der personalrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber Unbeteiligten, dem Betroffenen selbst ist Auskunft zu erteilen. Das Auskunftsrecht ist justiziabel.
Die Dauer der Probezeit ist in den Landesbeamtengesetzen geregelt, in Hamburg in § 19 HmbBG. Sie dauert in der Regel drei Jahre, Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes können auf die Probezeit angerechnet werden, soweit die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in der Laufbahn gleichwertig ist.
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten sind wiederholt zu bewerten und müssen bei prognostischer Wertung die zweifelsfreie Feststellung der Bewährung ergeben.
Die Probezeit kann bis zu einer Höchstdauer von fünf Jahren verlängert werden.
Daraus folgt, dass die Probezeit individuell unterschiedlich lange dauern kann und selbstverständlich Außenstehenden darüber und über die Gründe hierfür keine Auskünfte erteilt werden dürfen, und zwar weder von der personalverwaltenden Stelle noch von Personalräten.
Nur dem Betroffenen selbst wird Auskunft erteilt.
Und genau dies ist nicht erfolgt. Trotz mehrmaliger persönlicher Nachfrage (im Übrigen auch durch die Verwaltung) wurde keine Aussage vom OLG getroffen. Und dies war bei viele Kollegen so.
Auch wurden Leistungen nur noch mittels Vordruck festgestellt:
Leistungen "besser oder gleich dem Prüfungsergebnis" und "schlechter" (sinngemäß). Eine qualitative und aussagekräftige Beurteilung fand nicht statt.
Für A11 und 12 ist es ja ebenfalls so, dass einfach mal 10 oder 20 Beförderungsstellen abstrakt in den Zookäfig geschmissen werden , um die sich dann die Hyänen balgen können.;)
Wow, 10 oder 20 Stellen für A11 und A12! Hier in NRW kann man froh sein, wenn mal 2 oder 3 in der Verlosung sind.:binsauer
Das ist dann dort aber OLG-weit. Die Ausschreibungen in NRW finden für die jeweiligen Landgerichte statt. Hier sind zB dieses Jahr 5 A10 und 5 A11 Stellen für unseren Landgerichtsbezirk ausgeschrieben.
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