Garfunkel
03.01.2007, 18:07
Hallo, ich arbeite seit drei Wochen als Rechtspflegerin in den Abteilungen Zivil und Familie.
Mit einer Kostenakte komme ich nicht weiter:
Dort war ein einstweiliges Vfg.-Verfahren und gleichzeitig ein Hauptsache-Verf. über Unterhalt anhängig.
Im Terminsprotokoll zur mdl. Verhandlung ist nur aufgeführt, dass das Verfahren "In der Familiensache..." aufgerufen wurde, die Parteien sodann verhandelten, die Richterin Bedenken zu den PKH-Anträgen äußerte und die Klägerin dann beide Anträge / Klage zurücknahm.
Der Beklagten-Vetr. beantragt die Kostenfestsetzung. U.a. macht er jeweils eine Term.geb. für das einstw. Verfahren geltend und eine Term.geb. für das Hauptsacheverfahren.
Der Kl.-Vertr. rügt das mit dem Hinweis, dass nur das Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz aufgerufen wurde (ein gleichzeitiger Aufruf sei angeblich nicht möglich !?!) und die Klage noch vor dem Aufruf (= Beginn des Termins in der Hauptsache) zurückgenommen sei.
Ist die Terminsgebühr in beiden Angelegenheiten entstanden?
Über Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar! :)
Mit einer Kostenakte komme ich nicht weiter:
Dort war ein einstweiliges Vfg.-Verfahren und gleichzeitig ein Hauptsache-Verf. über Unterhalt anhängig.
Im Terminsprotokoll zur mdl. Verhandlung ist nur aufgeführt, dass das Verfahren "In der Familiensache..." aufgerufen wurde, die Parteien sodann verhandelten, die Richterin Bedenken zu den PKH-Anträgen äußerte und die Klägerin dann beide Anträge / Klage zurücknahm.
Der Beklagten-Vetr. beantragt die Kostenfestsetzung. U.a. macht er jeweils eine Term.geb. für das einstw. Verfahren geltend und eine Term.geb. für das Hauptsacheverfahren.
Der Kl.-Vertr. rügt das mit dem Hinweis, dass nur das Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz aufgerufen wurde (ein gleichzeitiger Aufruf sei angeblich nicht möglich !?!) und die Klage noch vor dem Aufruf (= Beginn des Termins in der Hauptsache) zurückgenommen sei.
Ist die Terminsgebühr in beiden Angelegenheiten entstanden?
Über Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar! :)