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		<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Kosten</title>
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			<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Kosten</title>
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		<item>
			<title>WEG-Verwalter bei Beschlussanfechtung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48467-WEG-Verwalter-bei-Beschlussanfechtung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 08:51:01 GMT</pubDate>
			<description>Es handelt sich hier nicht um die Vertretung einer WEG im Passivprozess, wie schon in einem anderen Topic beschrieben, sondern es geht um den Antrag eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf Anfechtung von Beschlüssen. 
  
Der WEG-Verwalter ist ja zur Neutralität verpflichtet, da...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Es handelt sich hier nicht um die Vertretung einer WEG im Passivprozess, wie schon in einem anderen Topic beschrieben, sondern es geht um den Antrag eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf Anfechtung von Beschlüssen.<br />
 <br />
Der WEG-Verwalter ist ja zur Neutralität verpflichtet, da er ja nicht nur für die Klagepartei, sondern auch die Beklagtenpartei Verwalter ist. Beigetreten ist der Verwalter nicht.<br />
 <br />
Das Verfahren wurde mit Quotelung der Kosten beendet und nun macht die Beklagtenpartei mehrere 100 EUR an Verwalterkosten neben den Anwaltskosten geltend, z.B. für Unterlagensichtung, Besprechung mit Anwalt, Ortstermin, Gerichtstermin etc. obwohl der Verwalter weder Partei war, noch geladen, noch als gesetzlicher Vertreter einer der Parteien fungieren konnte.<br />
 <br />
Jemand Ideen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten?</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>Aldi</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Kostengrundentscheidung mit Gesamtschuldnern</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48442-Kostengrundentscheidung-mit-Gesamtschuldnern&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 12:55:05 GMT</pubDate>
			<description>Ich habe hier folgende Kostengrundentscheidung: 
  
A und B tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. C und D tragen die Hälfte dieser Kosten als Gesamtschuldner neben A und B. 
  
Irgendwie bin ich total verwirrt. Geht das so? Wie würde dann die Festsetzung aussehen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Ich habe hier folgende Kostengrundentscheidung:<br />
 <br />
A und B tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. C und D tragen die Hälfte dieser Kosten als Gesamtschuldner neben A und B.<br />
 <br />
Irgendwie bin ich total verwirrt. Geht das so? Wie würde dann die Festsetzung aussehen?</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>Pullmoll</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Gegenstandswertberechnung § 45 GKG</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48441-Gegenstandswertberechnung-§-45-GKG&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 12:37:50 GMT</pubDate>
			<description>Hallo! 
 
Wir haben eine Übungsklausur in Kosten bekommen und sind uns bei der Streitwertberechnung bei einer Aufgabe nicht ganz einig. Folgender SV: 
 
Kläger begehrt mit der Klage die Zahlung von Schmerzensgeld, einer lebenslangen Geldrente und Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall. Der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo!<br />
<br />
Wir haben eine Übungsklausur in Kosten bekommen und sind uns bei der Streitwertberechnung bei einer Aufgabe nicht ganz einig. Folgender SV:<br />
<br />
Kläger begehrt mit der Klage die Zahlung von Schmerzensgeld, einer lebenslangen Geldrente und Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall. Der Schadensersatzanspruch wird d.d. Beklagten anerkannt. AU ergeht. Beklagter beantragt mit der Widerklage den Kläger zu verurteilen, an ihn Schadensersatz und Schmerzensgeld (resultierend aus dem selben Verkehrsunfall) zu zahlen. <br />
<br />
Nun die Frage: Lt. § <a href="http://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" target="_blank" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">45</a> I GKG sind die Werte der Klage und der Widerklage nicht zusammenzurechnen, wenn die Zuerkennung des einen Anspruchs die Aberkennung des anderen Anspruchs mit sich zieht. Dann wäre nur der höhere Wert (der Klage oder der Widerklage) maßgebend. <br />
Uneinigkeit herrscht bei uns nunmehr bei der Feststellung, ob es sich um den &quot;gleichen&quot; Anspruch handelt. M.E. handelt es sich bei dem Begehren des Klägers um einen Anspruch, der durch eine Zuerkennung des Anspruchs des Widerklägers vernichtet werden würde! Entweder der Kläger bekommt Recht und der Beklagte verliert, was zur Folge hätte, dass die Widerklage abgewiesen wird. ...oder der Widerkläger gewinnt und der Beklagte könnte seinen Anspruch vergessen.... Denke ich falsch?:confused::confused::confused:</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>shiny_1234</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48441-Gegenstandswertberechnung-§-45-GKG</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Frage wg. Kostenote Notar</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48415-Frage-wg.-Kostenote-Notar&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 07:02:35 GMT</pubDate>
			<description>Hallo! 
  
ich habe eine Frage wegen einer Kostenrechnung vom Notar, die bei mir auf dem Tisch liegt. 
Es sind zwar nur 11,90 €, aber mich interessiert einfach, ob ich richtig liege. 
  
Berechnet wurde eine Unterschriftsbeglaubigung 
Wert: 1.000 €. 
  
Angesetzt wurde die volle Gebühr 10 € § 32...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo!<br />
 <br />
ich habe eine Frage wegen einer Kostenrechnung vom Notar, die bei mir auf dem Tisch liegt.<br />
Es sind zwar nur 11,90 €, aber mich interessiert einfach, ob ich richtig liege.<br />
 <br />
Berechnet wurde eine Unterschriftsbeglaubigung<br />
Wert: 1.000 €.<br />
 <br />
Angesetzt wurde die volle Gebühr 10 € § <a href="http://dejure.org/gesetze/KostO/32.html" target="_blank" title="&sect; 32 KostO: Volle Geb&uuml;hr">32</a> KostO,<br />
 <br />
obwohl doch eigentlich § <a href="http://dejure.org/gesetze/KostO/45.html" target="_blank" title="&sect; 45 KostO: Beglaubigung von Unterschriften">45</a> I KostO sagt, es wird nur 1/4 der vollen Gebühr abgerechnet.<br />
 <br />
Gibt es vielleicht irgendwo eine Vorschrift zu einer &quot;Mindestgebühr&quot; oder etwas ähnl., die ich übersehen habe??<br />
 <br />
danke für eure Tipps!</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>Canettini</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48415-Frage-wg.-Kostenote-Notar</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Kosten des Terminsvertreters</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48372-Kosten-des-Terminsvertreters&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 13:10:52 GMT</pubDate>
			<description>Noch eine Frage: 
Es gab im Verfahren einen Terminsvertreter. Dieser hat in seiner Rechnung seine Kosten aus einem geringeren Streitwert geltend gemacht. Der HBV setzt im KFA die Kosten aus dem regulären STreitwert an, auch die Kosten des UBV berechnet er dabei aus dem höheren Streitwert. Die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Noch eine Frage:<br />
Es gab im Verfahren einen Terminsvertreter. Dieser hat in seiner Rechnung seine Kosten aus einem geringeren Streitwert geltend gemacht. Der HBV setzt im KFA die Kosten aus dem regulären STreitwert an, auch die Kosten des UBV berechnet er dabei aus dem höheren Streitwert. Die Rechnung des UBV ist aber beigefügt. Die Gegenseite moniert dies. zurecht? Ich denke ja, wollte - da ich eigentlich neu hier bin - aber mal Eure Meinungen hören. Eine konkrete Fundstelle habe ich leider nicht gefunden.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>Malia</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48372-Kosten-des-Terminsvertreters</guid>
		</item>
		<item>
			<title>§ 106 und kein Antrag</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48369-§-106-und-kein-Antrag&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 12:34:36 GMT</pubDate>
			<description>Liebes Forum! 
KGE: 87 % Kläger und 13 % Beklagte 
Der Kläger-Vertreter stellt Antrag gem. § 106. von Beklagten-Seite werden keine Anträge trotz Aufforderung gestellt. 
Was nun? 
Ich könnte ja die Kosten des Beklagten auf 0 setzen, habe aber trotzdem keinen Antrag (wegen Zinsen, vollstr. Ausf....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Liebes Forum!<br />
KGE: 87 % Kläger und 13 % Beklagte<br />
Der Kläger-Vertreter stellt Antrag gem. § 106. von Beklagten-Seite werden keine Anträge trotz Aufforderung gestellt.<br />
Was nun?<br />
Ich könnte ja die Kosten des Beklagten auf 0 setzen, habe aber trotzdem keinen Antrag (wegen Zinsen, vollstr. Ausf. usw.). Mein GEfühl sagt mir, dass ich das so nicht machen kann. Oder doch? Hat jemand eine Ahnung?</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>Malia</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48369-§-106-und-kein-Antrag</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Kostenschuldner bei Aufhebung vormundschaftsverfahren</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48351-Kostenschuldner-bei-Aufhebung-vormundschaftsverfahren&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 06:48:55 GMT</pubDate>
			<description>Guten Morgen, in einem verfahren wg. einstw. AO elterliche Sorge; wurde ein beschluss erlassen zur aufhebung der vormundschaft, da die entziehung der e.S. der eltern wieder rückgängig gemacht wird; mit dem ausspruch, dass die Kosten des verfahrens gegeneinander aufgehoben werden; wer ist denn hier...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Guten Morgen, in einem verfahren wg. einstw. AO elterliche Sorge; wurde ein beschluss erlassen zur aufhebung der vormundschaft, da die entziehung der e.S. der eltern wieder rückgängig gemacht wird; mit dem ausspruch, dass die Kosten des verfahrens gegeneinander aufgehoben werden; wer ist denn hier der Kostenschuldner?<br />
 <br />
Dankeschön</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>irmi21</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Abrechnung Nebenintervenient</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48349-Abrechnung-Nebenintervenient&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 06:24:04 GMT</pubDate>
			<description>Einen schönen guten Morgen alle zusammen. 
  
Ich bin neu hier. Das Forum wurde mit von einem befreundeten Rechtspfleger empfohlen, weil meine Frage nicht in sein Ressort fällt und ich mächtig im Wald stehe. Ein ein Problem, zu dem ich in der Literatur kaum was finde.  
  
Unserem Mandanten ist der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Einen schönen guten Morgen alle zusammen.<br />
 <br />
Ich bin neu hier. Das Forum wurde mit von einem befreundeten Rechtspfleger empfohlen, weil meine Frage nicht in sein Ressort fällt und ich mächtig im Wald stehe. Ein ein Problem, zu dem ich in der Literatur kaum was finde. <br />
 <br />
Unserem Mandanten ist der Streit verkündet worden. Der Streitverkündende und die gegnerische Partei haben sich geeinigt, Vergleich wurde protokolliert, es fand ein Termin statt. Kostengrundentscheidung erging. Das Gericht hat die Kosten gequotelt, Kläger trägt 20 %, Beklagter trägt 80 % der Kosten. Über unsere Kosten wurde nicht entschieden. Also Kostenfestsetzungs- u. ausgleichsantrag. Aber gegenüber wem? <br />
 <br />
Ich habe zur Abrechnung Nebenintervenient so gut wie nix gefunden.  Also Abrechnung wie normales Zivilverfahren nach Teil 3 VV RVG? Was meint Ihr? <br />
 <br />
Ich steh voll im Wald und bin über jede Hilfe dankbar.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>Trümmerlotte</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48349-Abrechnung-Nebenintervenient</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Erst Teilvergleich ohne KE, dann Berufungsrücknahme und KE</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48348-Erst-Teilvergleich-ohne-KE-dann-Berufungsrücknahme-und-KE&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 20:53:56 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[An die Kostenexperten. Ich habe folgendes Problem: 
 
Die 1. Instanz endet mit nem SW von 10000,00 &#8364;. 
 
Dann wird Berufung durch den Beklagten eingelegt. 
 
Es wird ein Teilvergleich geschlossen. Der Vergleich enthält keine Kostenentscheidung. Also gelten die Kosten als gegeneinander aufgehoben,...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>An die Kostenexperten. Ich habe folgendes Problem:<br />
<br />
Die 1. Instanz endet mit nem SW von 10000,00 &#8364;.<br />
<br />
Dann wird Berufung durch den Beklagten eingelegt.<br />
<br />
Es wird ein Teilvergleich geschlossen. Der Vergleich enthält keine Kostenentscheidung. Also gelten die Kosten als gegeneinander aufgehoben, oder nicht? Der Vergleich wird nicht wiederrufen.<br />
<br />
Nach dem Teilvergleich wird der Kläger PB noch mal durch nen Schriftsatz tätig.<br />
<br />
Dann nimmt die Beklagte die Berufung zurück. Ein Termin findet nicht mehr statt.<br />
<br />
Die Beklagte wird der Berufung für verlustig erklärt und ihr werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.<br />
<br />
Der SW für das Berufungsverfahren wird auf 10000,00 &#8364; und für den Teilvergleich auf 6000,00 &#8364; festgesetzt.<br />
<br />
Nunmehr meldet der RA folgende Geb an:<br />
<br />
1,6 über 10000,00 &#8364;<br />
1,2 über 6000,00 &#8364;<br />
1,3 über 6000,00 &#8364;<br />
<br />
Er argumentiert, dass der Tenor der Kostenentscheidung eindeutig die Kosten der Beklagten auferlegt, auch für den Teilvergleich.<br />
<br />
Das stimmt doch nicht, oder?<br />
<br />
Wenn der Teilvergleich geschlossen wurde, kann doch nicht später die Kostenentscheidung, auch wenn sie an sich ja nicht getroffen wurde geändert werden, oder? <br />
<br />
Theoretisch bezieht sich die letzte Kostenentscheidung doch nur auf die dann noch streitigen 4000,00 &#8364;. Oder ist das Quatsch?<br />
<br />
Wenn es nicht quatsch ist, müssten doch auch die Gebühren falsch sein. Schließlich wurden die Kosten für 6000,00 &#8364; schon gegeneinander aufgehoben.<br />
<br />
Die Einigungsgebühr kriegt er doch schon mal nicht, meine ich.<br />
<br />
Und die Terminsgebühr kriegt meine ich auch nicht, da kein Termin mehr stattgefunden hat und die Terminsgebühr ja schon durch den Vergelich quasi erledigt wurde.<br />
<br />
Die Verfahrensgebühr vielleicht nur in Höhe eines prozentualen Anteils (4000,00 &#8364; / 10000,00 &#8364; X 100 ) hatte ich mir überlegt.<br />
<br />
Ich muss zugeben, ich habe diese Akte Freitags nachmittags um 5 Uhr aufgeschlagen und habe noch ca 20 weitere dieser Akten da liegen. Da komme ich manchmal auf wirre Gedanken. Aber bevor ich jetzt 20 falsche KFBs erlasse und dem Anwalt viel zu viel Geld festsetze, wollte ich mich doch noch ma absichern<br />
<br />
Wenn es Quatsch ist, reicht mir auch ein &quot;Setzt mal so fest wie der Anwalt angemeldet hat&quot;.<br />
<br />
Für andere Vorschläge bin ich aber immer dankbar.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>§?§</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48348-Erst-Teilvergleich-ohne-KE-dann-Berufungsrücknahme-und-KE</guid>
		</item>
		<item>
			<title>PKH und Mehrvergleich</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48340-PKH-und-Mehrvergleich&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sat, 04 Sep 2010 13:03:14 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, also Kündigungsschutzklage eingereicht und PKH beantragt. Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen unter Einbeziehung nicht rechtshängiger Sachen. GW wurde festgesetzt für das Verfahren mit 3000 € und für den Vergleich auf 5000€ und dann im Termin für das Verfahren PKH gewährt.  
PKH wurde...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo, also Kündigungsschutzklage eingereicht und PKH beantragt. Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen unter Einbeziehung nicht rechtshängiger Sachen. GW wurde festgesetzt für das Verfahren mit 3000 € und für den Vergleich auf 5000€ und dann im Termin für das Verfahren PKH gewährt. <br />
PKH wurde dann abgerechnet unter Einbeziehung des Mehrvergleiches, also mit 0,8 und 1,5 und Beachtung des § 15. Gericht teilt nun mit, dass PKH für den Mehrvergleich nicht extra beantragt wurde, diesbezüglich nicht festgesetzt wird. <br />
Kann das nachträglich noch beantragt werden oder....einfach Pech gehabt:gruebel:</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>Lieschen</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48340-PKH-und-Mehrvergleich</guid>
		</item>
		<item>
			<title>GG unter Bedingung tituliert, Anrechnen?</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48336-GG-unter-Bedingung-tituliert-Anrechnen&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 12:22:55 GMT</pubDate>
			<description>Hallo,  
  
habe in der Sufu nichts gefunden. 
  
Fall: eingeklagt waren 25000,00 EUR + 1,3 GG aus 25000,00 EUR, es wurde ein Vergleich geschlossen:  
1) Bekl. zahlt an den Kläger 25000,00 EUR zzgl, 1,3 GG aus den 25000,00 EUR. 
2) zahlt der Bekl. bis zum 31.12.2011 20000,00 EUR an den Kläger, wird...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div><font face="Arial"><font size="3">Hallo, </font></font><br />
 <br />
<font face="Arial"><font size="3">habe in der Sufu nichts gefunden.</font></font><br />
 <br />
<font face="Arial"><font size="3">Fall: eingeklagt waren 25000,00 EUR + 1,3 GG aus 25000,00 EUR, es wurde ein Vergleich geschlossen: </font></font><br />
<font face="Arial"><font size="3">1) Bekl. zahlt an den Kläger 25000,00 EUR zzgl, 1,3 GG aus den 25000,00 EUR.</font></font><br />
<font face="Arial"><font size="3">2) zahlt der Bekl. bis zum 31.12.2011 20000,00 EUR an den Kläger, wird der Rest aus Ziffer 1. von dem Kläger erlassen.</font></font><br />
 <br />
<font face="Arial"><font size="3">Kläger stellt Kfa mit 1,3 VG. </font></font><br />
<font face="Arial"><font size="3">Jetzt meine Frage: ist die 1,3 GG tituliert, d.h. kann ich nur eine 0,65 VG festsetzen? :gruebel:</font></font></div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>P.</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48336-GG-unter-Bedingung-tituliert-Anrechnen</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wer ist für die Festsetzung zuständig???</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48335-Wer-ist-für-die-Festsetzung-zuständig&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 12:22:45 GMT</pubDate>
			<description>Moinmoin, 
  
ich weiß dass ich nicht zuständig bin (da weiger ich mich auch vehement). 
  
Fall: 
  
- deutscher Kläger - ausländischer Beklagter. 
- es ergeht ein VU und ein KfB. (beide wurden europäische     Vollstreckungstitel) 
- Der kläger vollstreckt aus VU und KfB ( im ausland) 
 jetzt will...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Moinmoin,<br />
 <br />
ich weiß dass ich nicht zuständig bin (da weiger ich mich auch vehement).<br />
 <br />
Fall:<br />
 <br />
- deutscher Kläger - ausländischer Beklagter.<br />
- es ergeht ein VU und ein KfB. (beide wurden europäische     Vollstreckungstitel)<br />
- Der kläger vollstreckt aus VU und KfB ( im ausland)<br />
 jetzt will der Kläger sich die Kosten der ZV gem. §<a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/788.html" target="_blank" title="&sect; 788 ZPO: Kosten der Zwangsvollstreckung">788</a> ZPO festsetzen lassen und den zu erlassenen KfB ebenfalls als europ. vollstr. titel.<br />
 <br />
Ich sitze hier am Prozessgericht und freu mich erstmal dass ich es nicht machen muss (denn meiner Einschätzung nach ist ja das Vollstr.Gericht zuständig).<br />
Aber welches Gericht ist denn zuständig für die Festsetzung von Kosten einer im Ausland durchgeführten ZV???<br />
 <br />
Danke für die hoffentlich vielen folgenden Infos.<br />
 <br />
PS: allen ein schönes WE und wer das heute noch liest sollte schnell nach Haus!</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>nanü</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48335-Wer-ist-für-die-Festsetzung-zuständig</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Antrag bei Kosten gegeneinander aufgehoben</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48326-Antrag-bei-Kosten-gegeneinander-aufgehoben&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 08:39:29 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Mich würde mal interessieren, wie Ihr das handhabt: 
  
Laut Titel wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben. 
Oft schreiben dann die RAe nur: 
  
" Wir beantragen die Ausgleichung der Gerichtskosten" 
  
Ist das für euch für einen KFB ausreichend oder verlangt Ihr einen Antrag auf Festsetzung...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Mich würde mal interessieren, wie Ihr das handhabt:<br />
 <br />
Laut Titel wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben.<br />
Oft schreiben dann die RAe nur:<br />
 <br />
&quot; Wir beantragen die Ausgleichung der Gerichtskosten&quot;<br />
 <br />
Ist das für euch für einen KFB ausreichend oder verlangt Ihr einen Antrag auf Festsetzung gegen die Gegenseite?</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>Tomoto</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48326-Antrag-bei-Kosten-gegeneinander-aufgehoben</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Gebühren Rechtsanwalt - Verbindung der Verfahren</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48294-Gebühren-Rechtsanwalt-Verbindung-der-Verfahren&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:26:43 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[hab hier zwei SO und eine EASO verfahren 
zwei wurden zusammen verhandelt , dann wurde das dritte verbunden 
es gab eine Gesamtvereinbarung 
Wert: für jedes der drei Verfahren 3000 &#8364;, für die Vereinbarung 3000 &#8364; 
welche Gebühren? 
  
Die Anwälte beantragen für jedes Verfahren alle Gebühren aus 3000...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>hab hier zwei SO und eine EASO verfahren<br />
zwei wurden zusammen verhandelt , dann wurde das dritte verbunden<br />
es gab eine Gesamtvereinbarung<br />
Wert: für jedes der drei Verfahren 3000 &#8364;, für die Vereinbarung 3000 &#8364;<br />
welche Gebühren?<br />
 <br />
Die Anwälte beantragen für jedes Verfahren alle Gebühren aus 3000 &#8364;<br />
 <br />
Ich denke <br />
je 1,3 aus 3000 aber nicht mehr als 1,3 aus 9000<br />
je 1,2 aus 3000 aber nicht mehr als 1,2 aus 9000<br />
einmal 1,0 aus 3000<br />
3x Auslagen<br />
MwsT<br />
 <br />
Richtig?<br />
 <br />
<i><b><font color="red">Edit:</font></b></i><br />
<i><b><font color="red">Thema verschoben.</font></b></i><br />
<i><b><font color="red">Ulf, Admin</font></b></i></div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>Paragraph</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48294-Gebühren-Rechtsanwalt-Verbindung-der-Verfahren</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wert für die Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren und Teilerledigung im Verfahren</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48291-Wert-für-die-Terminsgebühr-im-schriftlichen-Verfahren-und-Teilerledigung-im-Verfahren&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 08:10:19 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
  
ich hab hier eine Sache, in der die Terminsgebühr nach § 3104 Abs. 1 Nr. 1 ZPO im schriftlichen Verfahren entsteht, der Streitwert ist vom Richter nach Teilerledigung für einen ersten Zeitraum auf bis zu 600,00 Euro und für einen zweiten Zeitraum auf bis zu 300,00 Euro festgesetzt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
 <br />
ich hab hier eine Sache, in der die Terminsgebühr nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/3104.html" target="_blank">3104</a> Abs. 1 Nr. 1 ZPO im schriftlichen Verfahren entsteht, der Streitwert ist vom Richter nach Teilerledigung für einen ersten Zeitraum auf bis zu 600,00 Euro und für einen zweiten Zeitraum auf bis zu 300,00 Euro festgesetzt worden.<br />
Der Kommentar spricht in dem Fall von dem Streitwert &quot;zu dem die Parteien ihr Einverständnis (zur schriftlichen Verhandlung) gegeben haben und über den das Gericht entschieden hat&quot;.<br />
Das fällt in diesem Fall ja auseinander, die Entscheidung, das Verfahren nur schriftlich zu führen, ist im Zeitraum mit dem Wert von bis zu 600,00 Euro ergangen und das Gericht hat letztendlich die Entscheidung zu einem Zeitpunkt getroffen, in dem der Streitwert nur noch bei bis zu 300,00 Euro lag.<br />
Nach welchem Wert entsteht jetzt meine Terminsgebühr?<br />
Die Rechtsanwälte die nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/106.html" target="_blank" title="&sect; 106 ZPO: Verteilung nach Quoten">106</a> ZPO anmelden, beantragen die Terminsgebühr jeweils nach einem anderen Wert; das Problem ist aber bislang keinem von beiden aufgefallen.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?12-Kosten">Kosten</category>
			<dc:creator>MareikeT</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48291-Wert-für-die-Terminsgebühr-im-schriftlichen-Verfahren-und-Teilerledigung-im-Verfahren</guid>
		</item>
	</channel>
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