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		<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Grundbuch</title>
		<link>http://www.rechtspflegerforum.de/</link>
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		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Thu, 09 Sep 2010 18:42:23 GMT</lastBuildDate>
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			<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Grundbuch</title>
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		<item>
			<title>Art. 233 EGBGB, Vor- und Nacherbe und TV</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48482-Art.-233-EGBGB-Vor-und-Nacherbe-und-TV&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 13:56:03 GMT</pubDate>
			<description>Hallo vielleicht kann mir ja mal jemand weiterhelfen. 
Ich habe im Grundbuch eine befreite Vorerbin, eingetragen schon vor ca. 70 Jahren. In Abteilung II steht ein Nacherbenvermerk. Nacherben sind A bis E. Ersatznacherben deren Abkömmlinge oder Geschwister. Bei Eintritt der Nacherbfolge soll...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo vielleicht kann mir ja mal jemand weiterhelfen.<br />
Ich habe im Grundbuch eine befreite Vorerbin, eingetragen schon vor ca. 70 Jahren. In Abteilung II steht ein Nacherbenvermerk. Nacherben sind A bis E. Ersatznacherben deren Abkömmlinge oder Geschwister. Bei Eintritt der Nacherbfolge soll Testamentsvollstreckung eintreten. <br />
Der Vorerbin dürfte wohl tot sein, da sie Vorerbin Ihres Mannes war, der vor ca. 71 Jahren verstorben ist. Damit dürfte wohl Nacherbfolge eingetreten sein und wohl zugleich dann Testamentsvollstreckung. Erbschein für die Nacherben gibt es nicht. Das Testament über die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft und TV habe ich nicht, auch nicht in Altakten gefunden. Einige der Nacherben dürften wohl auch schon tot sein, da einige heute über 90 wären. <br />
Jetzt wird vom Landkreis ein gesetzlicher Vertreter nach Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/EGBGB/233.html" target="_blank" title="Art. 233 EGBGB: Drittes Buch. Sachenrecht">233</a> § 2 Abs. 3 EGBGB &quot;für den Eigentümer des im Grundbuch von X eingetragenen Grundbesitz bestellt&quot;, der auch verkaufen darf. Genehmigt wird der Verkauf auch von der Bestallungsbehörde. Das Eigentum soll (Verkauf an einen Dritten) jetzt umgeschrieben werden und der Nacherbenvermerk zugleich gelöscht werden.<br />
Würdet ihr ein Problem sehen? Der gesetzliche Vertreter handelt doch für den aktuellen Eigentümer, da könnte es mir doch eigentlich egal sein, ob dies der TV wäre oder die Nacherben oder wer auch sonst. Oder wäre das zu einfach gedacht? Was sollte man beachten?<br />
Vielen Dank für eure Meinungen!</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>Erzengel</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Antragsberechtigung Gläubiger für Grundbuchberichtigung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48481-Antragsberechtigung-Gläubiger-für-Grundbuchberichtigung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 12:54:59 GMT</pubDate>
			<description>Hallo! 
  
Wahrscheinlich eine ganz einfache Frage! Aber aus Stöber und Demharter 
werde ich einfach nicht schlau! 
  
Simpler Fall: 
Eigentümer verstorben. 
Erbschein liegt vor. 
Habe Erbe mehrfach angeschrieben wegen Grundbuchberichtigung. 
Keine Antwort.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo!<br />
 <br />
Wahrscheinlich eine ganz einfache Frage! Aber aus Stöber und Demharter<br />
werde ich einfach nicht schlau!<br />
 <br />
Simpler Fall:<br />
Eigentümer verstorben.<br />
Erbschein liegt vor.<br />
Habe Erbe mehrfach angeschrieben wegen Grundbuchberichtigung.<br />
Keine Antwort.<br />
Nun kommt ein eingetragener Grundschuldgläubiger und bittet unter Bezugnahme<br />
auf den Erbschein um Eintragung der Grundbuchberichtigung.<br />
Gründe für ein berechtigtes Interesse (z.B. beabsichtigte Zwangsversteigerung)<br />
wurden nicht vorgetragen.<br />
 <br />
Ist der Gläubiger antragsberechtigt? <br />
 <br />
Viele Grüße<br />
Indy4</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>Indy4</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Pfändung in Grundpfandrechte</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48480-Pfändung-in-Grundpfandrechte&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 12:44:07 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen! 
Ich brauche dringend eine Information zu folgender Frage: 
 
Wie funktioniert eine Pfändung in den nicht mehr valutierten Teil eines Grundpfandrechtes ausbringen??  
  
Liebe Grüße</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo zusammen!<br />
Ich brauche dringend eine Information zu folgender Frage:<br />
<br />
Wie funktioniert eine Pfändung in den nicht mehr valutierten Teil eines Grundpfandrechtes ausbringen?? <br />
 <br />
Liebe Grüße</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>vanessa1988</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>rumänisches güterrecht</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48479-rumänisches-güterrecht&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 12:23:43 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo, 
  
ich habe eine Urkunde in der die Käufer im gesetzlichen Güterstand nach rumänischem Recht leben und nun "in bestehender Errungenschaftsgemeinschaft nach rumänischem Recht" erwerben und eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden soll. Hierbei handelt es sich um den gesetzlichen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
 <br />
ich habe eine Urkunde in der die Käufer im gesetzlichen Güterstand nach rumänischem Recht leben und nun &quot;in bestehender Errungenschaftsgemeinschaft nach rumänischem Recht&quot; erwerben und eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden soll. Hierbei handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand in Rumänien.<br />
Der Ehemann hat die deutsche Staatsbürgerschaft, die Ehefrau die rumänische und beide leben nach der Eheschließung in Rumänien nun in Deutschland.<br />
Hättet Ihr ein Problem mit der Eintragung ?:gruebel:<br />
 <br />
Dankeschön schonmal.:grin:</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>JennyCo</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>aufschiebend bedingte Ausübungsbefugnis beim Wohnungsrecht</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48473-aufschiebend-bedingte-Ausübungsbefugnis-beim-Wohnungsrecht&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 10:53:40 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo, 
  
mir wurde heute ein etwas ungewöhnlicher Eintragungsantrag vorgelegt. 
Eingetragen werden soll ein "aufschiebend bedingtes Wohnungs-und Mitbenutzungsrecht". Aus der Bewilligung ergibt sich jedoch nur, daß die Ausübungsbefugnis aufschiebend bedingt ist. Dort heißt es: "... Die Ausübung...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
 <br />
mir wurde heute ein etwas ungewöhnlicher Eintragungsantrag vorgelegt.<br />
Eingetragen werden soll ein &quot;aufschiebend bedingtes Wohnungs-und Mitbenutzungsrecht&quot;. Aus der Bewilligung ergibt sich jedoch nur, daß die Ausübungsbefugnis aufschiebend bedingt ist. Dort heißt es: &quot;... Die Ausübung des WR kann auch entgeltlich einem Dritten überlassen werden.  Dies ist jedoch aufschiebend bedingt dadurch, daß sein Inhaber alle Lasten trägt bzw. dem Eigentümer erstattet, die nach dem Gesetz ein Nießbraucher zu tragen hätte.&quot;<br />
Haltet ihr dies für möglich und ausreichend bestimmt/eintragungsfähig? Wird hier nicht ein Nießbrauchsrecht konstruiert? <br />
Danke für Eure Hilfe.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>OH700</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Zwangsversteigerungsvermerk Eigentümerzustimmung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48471-Zwangsversteigerungsvermerk-Eigentümerzustimmung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 10:29:12 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen! 
  
Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Teilabtretung in Abt. III vor. Bei dem abzutretenden Recht ist eine Abtretungsbeschränkung eingetragen (Abtretung nur mit Zustimmung des Eigentümers). Da die Eigentümerzustimmung fehlte habe ich beanstandet. Die Frist nach § 18 GBO läuft...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo zusammen!<br />
 <br />
Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Teilabtretung in Abt. III vor. Bei dem abzutretenden Recht ist eine Abtretungsbeschränkung eingetragen (Abtretung nur mit Zustimmung des Eigentümers). Da die Eigentümerzustimmung fehlte habe ich beanstandet. Die Frist nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/GBO/18.html" target="_blank">18</a> GBO läuft noch.<br />
Jetzt geht Ersuchen der K-Abteilung auf Eintragung des Versteigerungsvermerks ein.<br />
Ohne das Erfordernis der Eigentümerzustimmung hätte ich kein Problem damit, den Versteigerungsvermerk einzutragen obwohl der andere Antrag noch läuft. Wegen der erforderlichen Eigentümerzustimmung bin ich mir aber unsicher.<br />
M.E. ist das Recht des Eigentümers zur Zustimmung zur Abtretung von der Beschlagnahme aber nicht umfasst, weshalb zwischen den beiden Anträgen keine Kollision besteht. Ich würde daher den Versteigerungsvermerk eintagen.<br />
Sieht das jemand anders?</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>omawetterwax</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Warmwasser-, Heizungsrecht als Reallast</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48461-Warmwasser-Heizungsrecht-als-Reallast&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 08:02:38 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallöchen! 
  
  
Ich bräuchte mal wieder eure Hilfe. Mir wurde eine Bewilligung für eine subjektiv-dingliche Reallast vorhelegt. Sie hat folgenden Wortlaut: 
  
"Verpfllichtung für den jeweiligen Eigentümer des dienenden Grundstücks, aus der auf dem dienenden Grundstück befindlichen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallöchen!<br />
 <br />
 <br />
Ich bräuchte mal wieder eure Hilfe. Mir wurde eine Bewilligung für eine subjektiv-dingliche Reallast vorhelegt. Sie hat folgenden Wortlaut:<br />
 <br />
&quot;Verpfllichtung für den jeweiligen Eigentümer des dienenden Grundstücks, aus der auf dem dienenden Grundstück befindlichen Heizungsanlage, das für die Beheizung des auf dem herrschenden Grundstpck errichteten Gebäudes sowie das für den Haushaltsverbrauch der darin enthaltenen Wohnungen erforderliche warme Wasser nach Bedarf dem herrschenden Grundstück zu liefern.&quot;<br />
 <br />
Ich habe da ein Problem mit der Besimmtbarkeit. Wie soll ich denn das Recht in einen Geldwert umwandeln können, wenn darin nur steht &quot;Haushaltsverbrauch&quot; und &quot;nach Bedarf&quot;. Ich finde das zu unbestimmt, da der Wasserverbrauch ja unter anderem davon abhängig ist, wieviele Leute in der Wohnung leben, etc.... Das kann ich ja nicht wirklich sagen und das kann sich auf die Dauer ja auch ändern.<br />
 <br />
Was würdet Ihr dazu sagen? Hatte jemand schon so einen Fall?<br />
Mittlerweile kommen mir sogar Zweifel, ob ich das überhaupt als Reallast eintragen kann. Soll es nicht vielleicht eine Grunddienstbarkeit sein?<br />
Bin vor lauter Nachlasen irgendwie total verwirrt.:confused:</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>CinniMinni</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Beglaubigungsvermerk bei der auszugsweisen Ausfertigung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48458-Beglaubigungsvermerk-bei-der-auszugsweisen-Ausfertigung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 07:09:42 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
  
mir wurde im Rahmen eines Grundbuchantrages eine auszugsweise Ausfertigung einer Kaufvertragsurkunde vorgelegt. Ich habe beanstandet, daß der Beglaubigungsvermerk keine Aussage darüber enthält, inwieweit weitere das Grundstück betreffende Erklärungen in der Urschrift vorhanden sind (§42...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
 <br />
mir wurde im Rahmen eines Grundbuchantrages eine auszugsweise Ausfertigung einer Kaufvertragsurkunde vorgelegt. Ich habe beanstandet, daß der Beglaubigungsvermerk keine Aussage darüber enthält, inwieweit weitere das Grundstück betreffende Erklärungen in der Urschrift vorhanden sind (§42 BeurKG). Dies hat zu einer unerwartet heftigen Reaktion des Notars geführt, der der Meinung ist, dies hätte ich nicht zu prüfen (sei Sache des Notars). Die Urkunde sei gleichwohl wirksam. Ich könne die Streichungen ja der Urkunde entnehmen. Liege ich hier falsch? Bei einer auszugsweisen Ausfertigung muß ich wohl davon ausgehen, daß in der Urschrift mehr steht als in der auszugsweisen Ausfertigung. Meines Erachtens mag die Urkunde &quot;wirksam&quot; sein, gleichwohl aber keinen Beweiswert besitzen. Wie seht Ihr die Sache?</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>OH700</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48458-Beglaubigungsvermerk-bei-der-auszugsweisen-Ausfertigung</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Nachlassinsolvenzvermerk trotz Umschreibung auf Erben ?</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48455-Nachlassinsolvenzvermerk-trotz-Umschreibung-auf-Erben&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 06:20:34 GMT</pubDate>
			<description>Guten Morgen, 
  
wieder mal ein Problem, zu dem man so schnell nichts findet. 
  
Es liegt vor ein Ersuchen des Insolvenzgerichts die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens einzutragen. 
Das Grundbuch wurde jedoch bereits auf die Erbin berichtigt. 
  
Kann jemand behilflich sein, ob es trotz...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Guten Morgen,<br />
 <br />
wieder mal ein Problem, zu dem man so schnell nichts findet.<br />
 <br />
Es liegt vor ein Ersuchen des Insolvenzgerichts die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens einzutragen.<br />
Das Grundbuch wurde jedoch bereits auf die Erbin berichtigt.<br />
 <br />
Kann jemand behilflich sein, ob es trotz der Unmschreibung auf den Erben noch möglich ist, den Inso-Vermerk einzutragen (Fundstellen wären wie immer hilfreich :)).<br />
 <br />
Gruß<br />
hamburg</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>hamburg</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Dienstbarkeitseintragung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48453-Dienstbarkeitseintragung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 06:14:16 GMT</pubDate>
			<description>Hallo zusammen, 
  
wie würdet ihr eintragen: 
  
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit für Stadt. 
Berechtigte ist berechtigt, die....unentgeltlich als KfZ-Abstellplatz zu nutzen. Weiter ist der Berechtigte berechtigt, die zu diesem Stellplatz erforderliche Geh- und Fahrtrechtsfläche mitzubenutzen....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo zusammen,<br />
 <br />
wie würdet ihr eintragen:<br />
 <br />
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit für Stadt.<br />
Berechtigte ist berechtigt, die....unentgeltlich als KfZ-Abstellplatz zu nutzen. Weiter ist der Berechtigte berechtigt, die zu diesem Stellplatz erforderliche Geh- und Fahrtrechtsfläche mitzubenutzen. <br />
 <br />
Reicht hier &quot;Stellplatznutzungsrecht&quot;? Oder was würdet ihr eintragen?!</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>P131</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Rangwahrung bei Formmangel</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48452-Rangwahrung-bei-Formmangel&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 05:00:18 GMT</pubDate>
			<description>Wir haben in unseren Kaufvertägen regelmäßig die Auflassung (logisch ;)) sowie den Zusatz, dass diese ausdrücklich keine Eintragungsbewilligung enthält, der Notar dazu aber ermächtigt wird.  
  
Dazu ist es ja erforderlich, dass wir den Antrag auf EU -unter Ausnutzung dieser Vollmacht -gesiegelt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Wir haben in unseren Kaufvertägen regelmäßig die Auflassung (logisch ;)) sowie den Zusatz, dass diese ausdrücklich keine Eintragungsbewilligung enthält, der Notar dazu aber ermächtigt wird. <br />
 <br />
Dazu ist es ja erforderlich, dass wir den Antrag auf EU -unter Ausnutzung dieser Vollmacht -gesiegelt stellen. (Auch logisch...;)) Aber nun haben wir die Beidrückung des Siegels ein Mal vergessen :oops:. Am selben Tag ging zeitlich nach unserem Antrag ein Antrag auf Eintragung einer Zwasi ein (Schuldner Noch-eigentümer). Am nächsten Tag reichte ich persönlich den gesiegelten Antrag, den KV betreffend, nach. Der Rechtspfleger ist nun am Grübeln, ob die Zwasi dennoch eingetragen werden muss, da der Mangel bzl. der Eigentumsumschreibung erst nach Eingang des Antrags Zwasi formgerecht behoben wurde (besser ausgedrückt: die Bewilligung für die Eigentumsumschreibung vorlag).<br />
 <br />
Ich bin der Meinung, der Formmangel ist rückwirkend geheilt und die Zwasi darf nicht mehr eingetragen werden. Aber ehe mich aus dem Fenster lehne wollte ich Eure geschätzte Meinung hören. <br />
 <br />
(Ich bin noch nicht im Büro und ziemlich in Eile, daher ist der Sachverhalt etwas &quot;formlos&quot;, also ohne Angaben von §§ oder Fundstellen, ich hoffe aber, Ihr versteht was ich meine.)</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>hornbach</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48452-Rangwahrung-bei-Formmangel</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Berichtigungsbewilligung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48446-Berichtigungsbewilligung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 13:26:15 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo! 
  
eine kurze Frage: 
  
ich möchte eine Änderung eines Grundstücksrechts gem. § 877 BGB (materiellrechtlich) 
ins Grundbuch eintragen lassen. 
  
  
Ist der richtige Fachausdruck dafür  
"Berichtigungsbewilligung"]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo!<br />
 <br />
eine kurze Frage:<br />
 <br />
ich möchte eine Änderung eines Grundstücksrechts gem. § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/877.html" target="_blank" title="&sect; 877 BGB: Rechts&auml;nderungen">877</a> BGB (materiellrechtlich)<br />
ins Grundbuch eintragen lassen.<br />
 <br />
 <br />
Ist der richtige Fachausdruck dafür <br />
&quot;Berichtigungsbewilligung&quot;<br />
 <br />
Ich habe das schon mehrfach in der rechten Spalte vom GB gelesen.<br />
 <br />
dankeschön für Hinweise!</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>Canettini</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48446-Berichtigungsbewilligung</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Geh- und Fahrtrecht ohne Straße oder ähnlicher Befestigung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48445-Geh-und-Fahrtrecht-ohne-Straße-oder-ähnlicher-Befestigung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 13:05:20 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
ich bin neu hier und habe als Betreuer mit Vermögenssorge folgendes Problem: Mein Betreuter ist Eigentümer eines unbebauten (aber grds. bebaubaren) Grundstückes an der Straße A. Auf diesem ruht ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten des Hinterliegergrundstückes, das aufgrund einer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
ich bin neu hier und habe als Betreuer mit Vermögenssorge folgendes Problem: Mein Betreuter ist Eigentümer eines unbebauten (aber grds. bebaubaren) Grundstückes an der Straße A. Auf diesem ruht ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten des Hinterliegergrundstückes, das aufgrund einer Grundstücksteilung entstanden ist. Dort sind mehrere Eigentumswohnungsanlagen entstanden. Diese und auch die Tiefgarage sind jedoch zur Straße B erschlossen, so dass das Fahrtrecht de facto nur noch benutzt wird, um zu Fuß einen kürzeren Weg ins Ortszentrum nehmen zu können. Der Eigentümer des Grundstückes A hat vom Fahrtrecht keinerlei Vorteil. Bei Umzügen fahren immer wieder KFZ über und unter 7,5 to über dieses Grundstück A. Ich habe folgende Fragen: 1)Benötigt die Hausverwaltung der Eigentumswohnungsanlage auf dem Grundstück B die Zustimmung der Eigentümerversammlung für die Löschung des Geh- und Fahrtrechts? 2)Bekomme ich die Zustimmung nicht, kann ich die Eigentümergemeinschaft zwingen, dass diese den im Grundbuch eingetragenen Streifen benutzt, diesen evtl. befestigt, damit die Fahrzeuge nicht immer tiefere Fahrtrinnen verursachen? 3) Kann ich ggf. eine Entschädigung für meinen Betreuten dergestalt verlangen, dass die Eigentümergemeinschaft die Spurrinnen auf ihre Kosten beseitigt?</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>Siebenstern</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48445-Geh-und-Fahrtrecht-ohne-Straße-oder-ähnlicher-Befestigung</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Vermögenszuordnungsbescheid nach Landtausch -> Kaufvertrag]]></title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48437-Vermögenszuordnungsbescheid-nach-Landtausch-gt-Kaufvertrag&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 11:52:24 GMT</pubDate>
			<description>Vorgeschichte: 2001 ist ein Vermögenszuordnungsbescheid zugunsten der BVVG eingegangen, ohne Ersuchen um Eintragung. Betroffenes Grundstück 100/1. 
Im Zuge des freiwilliges Landtausches nach LwAnG (Landwirtschaftsanpassungsgesetz) ist diese Flurstück 2007 entfallen und Flurstück 100/2 und 100/3...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Vorgeschichte: 2001 ist ein Vermögenszuordnungsbescheid zugunsten der BVVG eingegangen, ohne Ersuchen um Eintragung. Betroffenes Grundstück 100/1.<br />
Im Zuge des freiwilliges Landtausches nach LwAnG (Landwirtschaftsanpassungsgesetz) ist diese Flurstück 2007 entfallen und Flurstück 100/2 und 100/3 entstanden. Gemeinde X ist in diesem Zuge Eigentümer des Flst. 100/2 geworden.<br />
2008, nach Vollzug des Landtausches im Grundbuch, kommt ein neuer Vermögenszuordnungsbescheid zugunsten der BVVG nunmehr für das Flurstück 100/2 und 100/3. Ebensfall ohne Ersuchen, somit auch noch nicht im Grundbuch vollzogen.<br />
 <br />
Nun wurde zum Vollzug eingereicht ein ganz normaler Kaufvertrag für Flst. 100/2. Die AV wurde bereits eingetragen, da der Bescheid vorne in die Akte eingelegt war und übersehen wurde:(. Der Verkäufer ist meine Gemeinde X, Käufer eine Privatperson. Nun beim Eigentumswechsel ist es mir zum Glück noch aufgefallen.<br />
 <br />
Nun weiß ich aber nicht weiter. Hätte dieser Zuorndungsbescheid denn 2008 überhaupt ergehen dürfen? Wenn ja, brauch ich das jetzt die Zustimmung der BVVG zum Kaufvertrag? <br />
Meine Kollegen und ich, wir stehen hier irgendwie auf dem Schlauch.<br />
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Ich hoffe der Sachverhalt kommt verständlich rüber (wenn nicht bitte fragen) und ihr könnt mir helfen.</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>Jana08</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48437-Vermögenszuordnungsbescheid-nach-Landtausch-gt-Kaufvertrag</guid>
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			<title>Photovoltaikanlagenrecht als Grunddienstbarkeit?</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48433-Photovoltaikanlagenrecht-als-Grunddienstbarkeit&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 10:43:40 GMT</pubDate>
			<description>Eine Frage habe ich: 
Es soll ein Photovoltaikanlagenrecht als Grunddienstbarkeit eingetragen werden, und zwar für den jeweiligen im Wohnungsgrundbuch Blatt 1 eingetragenen Eigentümer in den Wohnungsgrundbüchern Blatt 1 und 2. 
Ist das wohl möglich? 
1. als Grunddienstbarkeit? 
2. lastend auch auf...</description>
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<div>Eine Frage habe ich:<br />
Es soll ein Photovoltaikanlagenrecht als Grunddienstbarkeit eingetragen werden, und zwar für den jeweiligen im Wohnungsgrundbuch Blatt 1 eingetragenen Eigentümer in den Wohnungsgrundbüchern Blatt 1 und 2.<br />
Ist das wohl möglich?<br />
1. als Grunddienstbarkeit?<br />
2. lastend auch auf dem eigenen Wohnungseigentum?</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?2-Grundbuch">Grundbuch</category>
			<dc:creator>snooze</dc:creator>
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