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		<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Fächerübergreifende Themen</title>
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			<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Fächerübergreifende Themen</title>
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			<title>Geschäftsverteilung nach Wohnort, nicht mehr nach Buchstaben</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48195-Geschäftsverteilung-nach-Wohnort-nicht-mehr-nach-Buchstaben&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 12:27:16 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
  
ich bin Rechtspflegerin für Betreuungssachen an einem mittelgroßen Amtsgericht in Bayern.  
Ich kenne in Betreuungssachen eigentlich nur die Aufteilung der Verfahren nach Buchstaben und zwar für Serviceeinheiten, Rechtspfleger und Richter gleichermaßen. 
Bei uns ist es aber seit Jahren...</description>
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<div>Hallo,<br />
 <br />
ich bin Rechtspflegerin für Betreuungssachen an einem mittelgroßen Amtsgericht in Bayern. <br />
Ich kenne in Betreuungssachen eigentlich nur die Aufteilung der Verfahren nach Buchstaben und zwar für Serviceeinheiten, Rechtspfleger und Richter gleichermaßen.<br />
Bei uns ist es aber seit Jahren so, dass die Aufteilung nach Buchstaben nur für die Serviceeinheiten und die Rechtspfleger gilt, nicht für die Richter. Die Richterzuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Betroffenen. Die Regelung wurde getroffen, um die Richter bei ihren Fahrten zu entlasten. So hatte z.B. das Heim x im Ort Y immer den selben Richter als Ansprechpartner. Die Folge davon ist natürlich, dass jeder Richter auch mit jeder Geschäftsstelle zu tun hat.<br />
Nun wurde von der Geschäftsleitung angefragt, ob nicht eine einheitliche Aufteilung nach dem Wohnort des Betroffenen möglich wäre, damit ein Richter/ein Rechtspfleger immer den selben Ansprechpartner in der Serviceeinheit hat. Im Zuge der Integrierung von Zweigstellen würde das Sinn auch machen. Dann würde eine insgesamte Aufteilung nach Wohnorten (vergleichbar mit der Aufteilung nach Gemarkungen im Grundbuch) erfolgen. <br />
Ich bin die Letzte, die immer alles nach dem Prinzip &quot;Das haben wir schon immer so gemacht&quot; lösen möchte, aber mir fallen einige Argumente gegen eine solche Aufteilung ein. <br />
Meine Frage an euch:<br />
Gibt es Gerichte in Deutschland, bei denen eine Geschäftsverteilung nach dem Wohnort des Betroffenen erfolgt? Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Aufteilung? Funktioniert eine solche Aufteilung in der Praxis? Oder wurde sie vielleicht versucht und hat nicht funktioniert? Speziell spreche ich hier natürlich von den Betreuungsabteilungen, aber mich interessiert natürlich auch, wie das in anderen Abteilungen läuft (mal abgesehen vom Grundbuch, da stellt sich die Frage ja nicht).<br />
Vielen Dank schonmal vorab für eure Meinungen...<br />
 <br />
(Sollte das Thema ehr in den Bereicht &quot;Verwaltung&quot; gehören, bitte evtl. verschieben, ich war mir nicht sicher, wo ichs am besten posten soll... Danke)</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?46-Fächerübergreifende-Themen">Fächerübergreifende Themen</category>
			<dc:creator>Bluebee103</dc:creator>
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			<title>Schlussrechungsprüfung Insolvenz (Diplomarbeit)</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48171-Schlussrechungsprüfung-Insolvenz-(Diplomarbeit)&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 29 Aug 2010 10:19:02 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
    
  ich habe mal eine bitte an euch. Ich bin Rechtspflegeranwärter in HH und bin gerade dabei meine Diplomarbeit zu schreiben. Ich beschäftige mich dabei mit der Prüfung der Schlussrechnung durch das Insolvenzgericht. Im Rahmen dieser Arbeit wollte ich unter anderem durch Aktenerhebung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
   <br />
  ich habe mal eine bitte an euch. Ich bin Rechtspflegeranwärter in HH und bin gerade dabei meine Diplomarbeit zu schreiben. Ich beschäftige mich dabei mit der Prüfung der Schlussrechnung durch das Insolvenzgericht. Im Rahmen dieser Arbeit wollte ich unter anderem durch Aktenerhebung herausfinden wie oft es vorkommt bzw. welche Kriterien für die Abgabe der Prüfung an einen externen Sachverständigen angesetzt werden.<br />
   <br />
  Nach Durchsicht mehrerer Aufsätze habe ich den Eindruck, dass dies scheinbar nicht so häufig geschieht bzw. es wohl keine einheitlichen Kriterien gibt. Ich befinde mich im Moment in der zweiten praktischen Ausbildungsphase, bin jedoch noch nicht im Abschnitt Insolvenz gewesen. Dies wird leider auch erst in ein paar Monaten sein. Mir läuft daher ein bisschen die Zeit weg. Ich habe daher keine Ahnung, ob sich dies überhaupt aus Akten erheben lässt. Also ob zum Beispiel die erheblichen Kriterien für die Entscheidung der Abgabe vermerkt werden.<br />
   <br />
  Um hier nicht ins Messer zu laufen würde ich euch bitten mir mitzuteilen wie dies evtl. von statten geht. So wäre ich in der Lage, mein Thema evtl. etwas umzustellen. Ich richte mich mit diesem Anliegen natürlich vorwiegend an die Hamburger Kollegen, würde mich aber auch über Kommentare und Antworten von Kollegen aus anderen Bundesländern freuen.<br />
   <br />
  Solltet Ihr mir antworten wollen, macht das doch bitte einfach per PN. Ihr könnt dort auch meine E-Mailadresse erfragen. Ich versichere euch, dass ich mit jeglichen Angaben 100% diskret umgehen werde!<br />
   <br />
  Für evtl. sonstige Anregungen bin ich dankbar.<br />
   <br />
  Sollte dieser Ort zum posten meines Themas falsch sein, bitte ich euch und die Administratoren bereits um Entschuldigung!</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?46-Fächerübergreifende-Themen">Fächerübergreifende Themen</category>
			<dc:creator>misterx</dc:creator>
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			<title>Arbeitszimmer</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48036-Arbeitszimmer&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 07:16:31 GMT</pubDate>
			<description>Frage an die Heimarbeiter: Zu wieviel % arbeitet ihr zu Hause und hat das Finanzamt ein Arbeitszimmer anerkannt?</description>
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<div>Frage an die Heimarbeiter: Zu wieviel % arbeitet ihr zu Hause und hat das Finanzamt ein Arbeitszimmer anerkannt?</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?46-Fächerübergreifende-Themen">Fächerübergreifende Themen</category>
			<dc:creator>Recarinim</dc:creator>
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