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		<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Auslandssachen</title>
		<link>http://www.rechtspflegerforum.de/</link>
		<description>u. a. grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung</description>
		<language>de</language>
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			<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Auslandssachen</title>
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			<title>Europäischer Vollstreckungstitel Zustellungsbescheinigung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48331-Europäischer-Vollstreckungstitel-Zustellungsbescheinigung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 09:58:58 GMT</pubDate>
			<description>Nach mehreren Rückfragen bei den polnischen Behörden nach der ARt der Zustellung und nach freundlicher Hilfe in diesem Forum habe ich Bestätigungen als Europ. Vollstreckungstitel zu einem VU und einem KFB erteilt und die Zustellung der Bestätigungen und des KFB in Polen beantragt.  
Nun haben die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Nach mehreren Rückfragen bei den polnischen Behörden nach der ARt der Zustellung und nach freundlicher Hilfe in diesem Forum habe ich Bestätigungen als Europ. Vollstreckungstitel zu einem VU und einem KFB erteilt und die Zustellung der Bestätigungen und des KFB in Polen beantragt. <br />
Nun haben die polnischen Behörden ein Zweitstücke der Bestätigungen nicht aber des Zustellungsantrags und des KFB zurückgesandt, so dass die Zustellung des KFB nicht nachgewiesen ist.<br />
Ich werde in Polen nachfragen, die Antwort wird aber wohl wieder lange dauern und vermutlich nichts bringen. <br />
Da zu dem VU der Zustellungsnachweis vorliegt, kann ich dem Klägervertreter wunschgemäß das VU und die Bestätigung hierzu übersenden. <br />
Nun meine Frage (die hoffentlich nicht zu blöd ist): <br />
Muss ich die Zustellung des VU bescheinigen oder kann dies wie üblich die Geschäftsstelle?<br />
Muss der Bestätigung als Europ. Vollstreckungstitel eine Zustellungsbescheinigung beigefügt werden ( die die Vollstreckunstitel VO ja nicht verlangt, sondern nur die ZPO)?</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?55-Auslandssachen">Auslandssachen</category>
			<dc:creator>RoryG</dc:creator>
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		</item>
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			<title>Insolvenz/Konkurs in Österreich</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47843-Insolvenz-Konkurs-in-Österreich&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 09:53:30 GMT</pubDate>
			<description>Wir haben einen  Schuldner (GmbH) der in Österreich seinen Sitz hat. Ein Titel liegt bislang nicht vor. 
Die Wirtschaftsprüfer das Schuldners haben telefonisch mitgeteilt, dass ein Insolvenzverfahren seit dem 03.08. laufen würde und man den aktuellen Stand in der Edikts-Datei einsehen könne. 
Jetzt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Wir haben einen  Schuldner (GmbH) der in Österreich seinen Sitz hat. Ein Titel liegt bislang nicht vor.<br />
Die Wirtschaftsprüfer das Schuldners haben telefonisch mitgeteilt, dass ein Insolvenzverfahren seit dem 03.08. laufen würde und man den aktuellen Stand in der Edikts-Datei einsehen könne.<br />
Jetzt habe ich zwar eine <a href="http://www.edikte.justiz.gv.at" target="_blank">Homepage</a> für Edikts-Dateien gefunden, jedoch nicht meinen Schuldner.<br />
Wie kann ich die Firmenbuchnummer des Schuldners erfahren? Habe über Wikipedia nichts entdecken können. Bin für jeden Tipp dankbar, da bislang weder Aktenzeichen noch zuständiger Insolvenzverwalter (falls der dort auch so heißt :gruebel:) bekannt ist.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?55-Auslandssachen">Auslandssachen</category>
			<dc:creator>Geniesserin</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Kosten für Speichelprobe</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47826-Kosten-für-Speichelprobe&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 14:59:24 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
Ich habe eine Rechtshilfeersuchen aus der Tschechischen Republik, in welchem der Antragsgegner eine Speichelprobe abgeben soll. Diese Speichelprobe soll dann an einen Gutachter in der Tschechischen Republik gesandt werden. 
Im Länderteil NRW Justiz-Online steht, dass Kosten nach Maßgabe...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
Ich habe eine Rechtshilfeersuchen aus der Tschechischen Republik, in welchem der Antragsgegner eine Speichelprobe abgeben soll. Diese Speichelprobe soll dann an einen Gutachter in der Tschechischen Republik gesandt werden.<br />
Im Länderteil NRW Justiz-Online steht, dass Kosten nach Maßgabe Art. 18 EuBVO erstattet werden. <br />
Das heißt u.a., dass Kosten für Sachverständige  vom ersuchenden Gericht verlangt werden können. Diese Kosten können als Kaution vorab verlangt werden.<br />
Nach § 96 ZRHO  sind Ersuchen um Rechtsauskunft oder Beschaffung von Rechtsgutachten der Landsjustizverwaltung vorzulegen.<br />
 <br />
Was ist die Speichelentnahme? Gehört das zu einem Rechtsgutachten? Ist dieses Verfahren auch der Landesjutizsverwaltung vorzulegen.<br />
 <br />
Wer kann mir helfen?<br />
Danke schon mal im Voraus.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?55-Auslandssachen">Auslandssachen</category>
			<dc:creator>kiwi</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA["Armutszeugnis" für PKH in der Schweiz]]></title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47781-quot-Armutszeugnis-quot-für-PKH-in-der-Schweiz&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 11:17:46 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
  
ich bin mir gerade nicht sicher, ob meine Frage wirklich in dieses Unterforum gehört… 
  
Heute erschien jemand bei mir und erklärte, er habe eine Klage in der Schweiz erhoben und wolle dort für das Verfahren PKH bekommen. 
Nun fordert das schweizer Gericht ein „Armutszeugnis gem. Art....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div><div align="left">Hallo,</div> <br />
<div align="left">ich bin mir gerade nicht sicher, ob meine Frage wirklich in dieses Unterforum gehört…</div> <br />
<div align="left">Heute erschien jemand bei mir und erklärte, er habe eine Klage in der Schweiz erhoben und wolle dort für das Verfahren PKH bekommen.<br />
Nun fordert das schweizer Gericht ein „Armutszeugnis gem. Art. 21 der Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht (SR 0.274.12)&quot; an. <br />
Der Rechtsanwalt der Partei ist der Ansicht, dass dies durch das Amtsgericht zu erstellen sei.</div> <br />
<div align="left">Hat jemand eine Ahnung, wie so ein „Armutszeugnis&quot; auszusehen hat und wer für die Erteilung zuständig ist?</div> <br />
<div align="left">Vielen Dank schon mal für eure Hilfe</div></div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?55-Auslandssachen">Auslandssachen</category>
			<dc:creator>Ivy</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47781-quot-Armutszeugnis-quot-für-PKH-in-der-Schweiz</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Nr. 78 Abs. 2 RiVASt</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47719-Nr.-78-Abs.-2-RiVASt&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 05:55:18 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, hat einer von euch das Muster für das Zustellzeugnis nach Nr. 78 Abs. 2 RiVASt als Datei? 
  
Liebe Grüße</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo, hat einer von euch das Muster für das Zustellzeugnis nach Nr. 78 Abs. 2 RiVASt als Datei?<br />
 <br />
Liebe Grüße</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?55-Auslandssachen">Auslandssachen</category>
			<dc:creator>Grete</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47719-Nr.-78-Abs.-2-RiVASt</guid>
		</item>
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