<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1"?>

<rss version="2.0" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Hinterlegungssachen</title>
		<link>http://www.rechtspflegerforum.de/</link>
		<description />
		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Sun, 05 Sep 2010 23:16:04 GMT</lastBuildDate>
		<generator>vBulletin</generator>
		<ttl>60</ttl>
		<image>
			<url>http://www.rechtspflegerforum.de/images/misc/rss.png</url>
			<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Hinterlegungssachen</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/</link>
		</image>
		<item>
			<title>Beschlüsse des Nachlassgerichts ausreichend für Auszahlung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48304-Beschlüsse-des-Nachlassgerichts-ausreichend-für-Auszahlung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 12:39:44 GMT</pubDate>
			<description>Ich bin ein wenig unschlüssig, was die Handhabung nach neuem FamFG bei folgenden Fällen betrifft. 
  
Fall 1:  
Hinterlegt wurde für unbekannte Erben. Das Nachlassgericht macht einen Beschluss (nachlassgerichtl. Genehmigung), wonach das hinterlegte Geld an einen Nachlasspfleger auf ein bestimmtes...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Ich bin ein wenig unschlüssig, was die Handhabung nach neuem FamFG bei folgenden Fällen betrifft.<br />
 <br />
Fall 1: <br />
Hinterlegt wurde für unbekannte Erben. Das Nachlassgericht macht einen Beschluss (nachlassgerichtl. Genehmigung), wonach das hinterlegte Geld an einen Nachlasspfleger auf ein bestimmtes Konto auszuzahlen ist. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Würdet Ihr daraufhin auszahlen oder Bedarf es eines Rechtskraftvermerkes auf dem Beschluss und zusätzlich eines Antrages des NL-Pflegers?<br />
 <br />
Fall 2:<br />
Wieder hinterlegt für unbekannte Erben. Hier erteilt Nachlassgericht die Genehmigung, dass die Bestattungskosten aus der Hinterlegung entnommen werden können. Wieder Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung aber ohne Rechtskraftvermerk.<br />
 <br />
Ich überlege, ob das nicht eher durch entsprechende Ersuchen der Nachlassgerichte ginge?<br />
 <br />
Hat jemand eine Idee oder verfügt über Erfahrungen aus dem Bereich des Nachlasses. An wen werden denn solche Beschlüsse zugestellt, wenn keine Erben ermittelt werden konnten bzw. alle ausschlagen?</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>Pic</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48304-Beschlüsse-des-Nachlassgerichts-ausreichend-für-Auszahlung</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Teilerbschein für Auszahlung ausreichend?</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48296-Teilerbschein-für-Auszahlung-ausreichend&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:36:23 GMT</pubDate>
			<description>Hallo an alle Hinterlegungsfans, 
  
in folgendem Fall bin ich etwas unsicher: 
  
Hinterlegt ist zugunsten  unbekannter Erben. 
Ein Erbe legt Teil-Erbschein zu 3/4 vor und beantragt die Auszahlung von 3/4 des Betrages an ihn. 
Kann ich einfach 3/4 auszahlen? Oder brauche ich bzgl. des fehltenden...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo an alle Hinterlegungsfans,<br />
 <br />
in folgendem Fall bin ich etwas unsicher:<br />
 <br />
Hinterlegt ist zugunsten  unbekannter Erben.<br />
Ein Erbe legt Teil-Erbschein zu 3/4 vor und beantragt die Auszahlung von 3/4 des Betrages an ihn.<br />
Kann ich einfach 3/4 auszahlen? Oder brauche ich bzgl. des fehltenden 1/4 irgendeinen Nachweis?<br />
 <br />
Danke im Voraus.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>AZXYungelöst</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48296-Teilerbschein-für-Auszahlung-ausreichend</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Beschwerde gegen noch nicht ergangene Entscheidung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48248-Beschwerde-gegen-noch-nicht-ergangene-Entscheidung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 15:09:00 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
  
ich habe in einer Hinterlegungssache eine Beschwerde bekommen, obwohl ich über den Antrag auf Herausgabe noch garnicht entschieden habe.  
  
Der Antrag auf Herausgabe wurde Anfang August 2010 gestellt. Daraufhin habe ich die zugrundeliegende ZVG-Akte durchforstet und Kopie ziehen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
 <br />
ich habe in einer Hinterlegungssache eine Beschwerde bekommen, obwohl ich über den Antrag auf Herausgabe noch garnicht entschieden habe. <br />
 <br />
Der Antrag auf Herausgabe wurde Anfang August 2010 gestellt. Daraufhin habe ich die zugrundeliegende ZVG-Akte durchforstet und Kopie ziehen lassen. Der Antragsteller hat dann schon nach 10 Tagen an die Herausgabe erinnert. daraufhin teilte ich ihm mit, dass ich zunächst den anderen eventuell Begünstigen hinsichtlich seines Antrages anhöre und mich dann melde. Der Antragsteller und der andere eventuell Begünstigte sind die Einzigen, die in Frage kommen. <br />
Nun habe ich auf mein Schreiben, sofort eine Beschwerde bekommen, mit der Begründung, der Nichtauszahlung des hinterlegten Geldes und der Anhörung des anderen. <br />
 <br />
Was nun? Es gab doch noch garkeine Entscheidung. Und vorallem ist der Antrag erst 1 Monat alt. Ich werd doch wohl noch anhören dürfen.<br />
 <br />
Was meint ihr????</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>AnniX</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48248-Beschwerde-gegen-noch-nicht-ergangene-Entscheidung</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Pensenbewertung</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48198-Pensenbewertung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 13:10:13 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
  
mich interessiert, was die Hinterlegungsverfahren bei Euch an Pensum ausmachen, da Sie bei uns immer nur mit einem Erinnerungswert von 0,0.. bewertet werden und wohl auch in der Personalbedarfsberechnung nach Pebb§y nicht gesondert ausgewiesen sind.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
 <br />
mich interessiert, was die Hinterlegungsverfahren bei Euch an Pensum ausmachen, da Sie bei uns immer nur mit einem Erinnerungswert von 0,0.. bewertet werden und wohl auch in der Personalbedarfsberechnung nach Pebb§y nicht gesondert ausgewiesen sind.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>lazuli</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48198-Pensenbewertung</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hinterlegung Urkunden - Herausgabe?</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48108-Hinterlegung-Urkunden-Herausgabe&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 06:56:58 GMT</pubDate>
			<description>Guten Morgen, 
  
folgender - vermutlich einfacher, aber ich bin ahnungsloser Vertreter - Fall: 
  
Aus der K-Abteilung ist Antrag auf Annahme zur Hinterlegung von Löschungsbewilligungen und Grundschuldbriefen gestellt worden.  
  
Die K-Kollegin hat vermerkt: Teilungsversteigerung, Herausgabe kann...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Guten Morgen,<br />
 <br />
folgender - vermutlich einfacher, aber ich bin ahnungsloser Vertreter - Fall:<br />
 <br />
Aus der K-Abteilung ist Antrag auf Annahme zur Hinterlegung von Löschungsbewilligungen und Grundschuldbriefen gestellt worden. <br />
 <br />
Die K-Kollegin hat vermerkt: Teilungsversteigerung, Herausgabe kann nur an die - zerstrittene - Erbengemeinschaft zur gesamten Hand erfolgen, dies ist nicht möglich, daher Hinterlegung. <br />
 <br />
Es wurde zur Hinterlegung angenommen und jetzt meldet sich die Rechtsanwältin des Erstehers im K-Verfahren und beantragt Herausgabe der Unterlagen. <br />
 <br />
Kann ich ihr jetzt schreiben, dass zur Herausgabe die Bewilligung der Berechtigten aus dem HL-Antrag (=zerstrittene Erben, bzw. deren Rechtsnachfolger) erforderlich ist bzw. dass der Erwerber im Versteigerungsverfahren die Mitglieder der Erbengemeinschaft bzw. RNF auf Abgabe der Bewilligung verklagen muss?<br />
 <br />
Vielen Dank!!!</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>Winifred</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48108-Hinterlegung-Urkunden-Herausgabe</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Herausgabe der Kaution bei Haft</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48082-Herausgabe-der-Kaution-bei-Haft&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 08:52:17 GMT</pubDate>
			<description>Hallo Kolleginnen und Kollegen der Hinterlegungsstellen. Hier und da wird vor Herausgabe einer hinterlegten Kaution in einer Haftsache die Staatsanwaltschaft gem. § 36 II StpO angehört. Ich verstehe das nicht, weil es sich bei der Kautionsherausgabe doch nicht um eine zu vollstreckende Entscheidung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo Kolleginnen und Kollegen der Hinterlegungsstellen. Hier und da wird vor Herausgabe einer hinterlegten Kaution in einer Haftsache die Staatsanwaltschaft gem. § 36 II StpO angehört. Ich verstehe das nicht, weil es sich bei der Kautionsherausgabe doch nicht um eine zu vollstreckende Entscheidung handelt. Was meint Ihr dazu ? Auszahlen nach gerichtlicher Freigabe, oder vorher noch StA anhören ?:gruebel:</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>Snickers</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48082-Herausgabe-der-Kaution-bei-Haft</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Briefmarken hinterlegen?</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48077-Briefmarken-hinterlegen&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 07:15:51 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
  
muss ich 3 Koffer voll Briefmarken zur Hinterlegung annehmen???</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
 <br />
muss ich 3 Koffer voll Briefmarken zur Hinterlegung annehmen???</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>AnniX</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48077-Briefmarken-hinterlegen</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Vor- und Nacherbfolge</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47947-Vor-und-Nacherbfolge&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 14:21:09 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
  
ich dachte, wir hätten hier auch mal das Zustimmungserfordernis der Nacherben bei Auszahlungszustimmung durch den (befreiten) Vorerben diskutiert. 
  
Ich finde aber leider das Thema nicht mehr. Könnt ihr mir helfen? Oder sagen, ob euch auch die Zustimmung des befreiten Vorerben zur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo,<br />
 <br />
ich dachte, wir hätten hier auch mal das Zustimmungserfordernis der Nacherben bei Auszahlungszustimmung durch den (befreiten) Vorerben diskutiert.<br />
 <br />
Ich finde aber leider das Thema nicht mehr. Könnt ihr mir helfen? Oder sagen, ob euch auch die Zustimmung des befreiten Vorerben zur Auszahlung reicht?<br />
 <br />
Mein Fall:<br />
A und B sind Empfangsberechtigte. A ist verstorben und hat eine befreite Vorerbin und mehrere Nacherben hinterlassen. Ich denke, dass die Einigung zwischen A und dem befreiten Vorerben für die Auszahlung genügt (und mir beide die Zahlungen an den jeweils anderen bewilligen), finde aber nicht wriklich eine Begründung dafür...</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>Revisoropfer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47947-Vor-und-Nacherbfolge</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hinterlegung nach VermG</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47851-Hinterlegung-nach-VermG&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 12:41:09 GMT</pubDate>
			<description>Hallo Ihr Lieben, 
 
ich hab da mal ein mittelschweres Problem:heul: in einer Hinterlegungssache. 
Zunächst wurde ein Betrag von ca. 300 EUR hinterlegt. Grund war ein Verwaltungsverfahren beim Landkreis hinsichtlich der Durchführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div><font face="Comic Sans MS">Hallo Ihr Lieben,</font><br />
<br />
<font face="Comic Sans MS">ich hab da mal ein mittelschweres Problem:heul: in einer Hinterlegungssache.</font><br />
<font face="Comic Sans MS">Zunächst wurde ein Betrag von ca. 300 EUR hinterlegt. Grund war ein Verwaltungsverfahren beim Landkreis hinsichtlich der Durchführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)_Anmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche vom 18.04.1991 und 04.10.1990 an einem Grundstück. -&gt; Rückübertargung Grundstück! Eine Erbengemeinschaft wurde vom Landkreis aufgefordert den Einzelablösebetrag zu hinterlegen, was auch mit der o. g. Hinterlegung erfolgte. Nun ist gemäß § 18 b Abs. 4 VermG die Frist von 5 Jahren abgelaufen.</font><br />
<br />
<font face="Comic Sans MS">Was muss ich nun mit dem hinterlegten Geld machen? :nixweiss:An wen muss es ausgezahlt werden bzw. was passiert mit dem Geld?:behaemmer</font><br />
<br />
<font face="Comic Sans MS">Hat jemand vielleicht solch einen Fall schon mal gehabt und kann mir helfen?</font><br />
<br />
<font face="Comic Sans MS">Wäre super...:aufgeb:</font></div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>AnniX</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47851-Hinterlegung-nach-VermG</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hinterl. wg. Ansprüchen eines BGB-Gesellschafters; Pfändung und Abtretung dabei</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47746-Hinterl.-wg.-Ansprüchen-eines-BGB-Gesellschafters-Pfändung-und-Abtretung-dabei&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 13:12:52 GMT</pubDate>
			<description>ach, wie bin ich froh, dass es dieses Forum gibt:) 
  
Ein Notarverwalter will einen höheren Betrag aus einem Notaranderkonto hinterlegen.  
  
Dieses wurde eingerichtet, weil zwei BGB-Gesellschafter (A und B) als Eigentümer 1994 einen Kaufvertrag mit einem Dritten (C) abgeschlossen hatten. 
  
B...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>ach, wie bin ich froh, dass es dieses Forum gibt:)<br />
 <br />
Ein Notarverwalter will einen höheren Betrag aus einem Notaranderkonto hinterlegen. <br />
 <br />
Dieses wurde eingerichtet, weil zwei BGB-Gesellschafter (A und B) als Eigentümer 1994 einen Kaufvertrag mit einem Dritten (C) abgeschlossen hatten.<br />
 <br />
B tritt kurz danach seine Ansprüche an D ab, die wiederum die Ansprüche an die Bank X weiterabtritt und zwar in der gleichen Urkunde.<br />
 <br />
Soweit ich die Angaben des Notarverwalters dann richtig verstanden habe, hat D danach ihre (ja eigentlich nicht mehr vorhandenen Ansprüche) an die Bank Y abgetreten.<br />
 <br />
Das Finanzamt pfändete kurz danach die Ansprüche des B gegen den Notar.<br />
 <br />
Danach wiederum erwirkte die Z-Bank einen Pfüb gegen den Notar wegen der Ansprüche des B gegen ihn.<br />
 <br />
In einem landgerichtlichen Vergleich zweieinhalb Jahre später einigen sich A und B mit C auf eine Teilauszahlung an diesen.<br />
 <br />
Kurz davor wurde die Beschwerde von A gegen die Auszahlung eines Teilbetrags durch den Notar an die Y-Bank zurückgewiesen.<br />
 <br />
Zu alle dem ist B nun auch noch unbekannten Aufenthalts.<br />
 <br />
Die Notarkammer in Musterstadt regte Hinterlegung beim Amtsgericht an. <br />
 <br />
Ist der Fall vielleicht einfacher als gedacht und ich kann annehmen, weil Pfändung und Abtretung zusammen kommen ?<br />
 <br />
Oder muss ich jetzt genau ermitteln, welche Beträge streitig sind, weil auf den ersten Blick will der Notarverwalter viel mehr hinterlegen als ich auf Grund seines Sachvortrags nachvollziehen kann.<br />
 <br />
Die GbR-Rechtsprechung tangiert m.E. den Fall nicht, weil die Ansprüche vor dieser entstanden sind.<br />
 <br />
Für Hilfe bin ich echt dankbar !!</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>Carsten369</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47746-Hinterl.-wg.-Ansprüchen-eines-BGB-Gesellschafters-Pfändung-und-Abtretung-dabei</guid>
		</item>
		<item>
			<title>IV hinterlegt Quote, Empfangsberechtigte Firma gelöscht und Liquidation beendet</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47728-IV-hinterlegt-Quote-Empfangsberechtigte-Firma-gelöscht-und-Liquidation-beendet&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 07:37:38 GMT</pubDate>
			<description>hallo, 
habe folgenden Fall: 
  
Der IV will eine Quote aus dem Insolvenzverfahren hinterlegen. Der Gläubiger ist mittlerweile liquidiert, die Liquidation ist beendet, das Registerblatt geschlossen. 
klar, er kann nicht mehr an den gläubiger leisten, weiß ja nicht an wen. 
also, fall vom § 372 BGB....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>hallo,<br />
habe folgenden Fall:<br />
 <br />
Der IV will eine Quote aus dem Insolvenzverfahren hinterlegen. Der Gläubiger ist mittlerweile liquidiert, die Liquidation ist beendet, das Registerblatt geschlossen.<br />
klar, er kann nicht mehr an den gläubiger leisten, weiß ja nicht an wen.<br />
also, fall vom § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/372.html" target="_blank" title="&sect; 372 BGB: Voraussetzungen">372</a> BGB.<br />
 <br />
was ich mich nun frage ist, ob ich den betrag einfach annehme und die akte &quot;weglege&quot; und auf den Nachweis nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/374.html" target="_blank" title="&sect; 374 BGB: Hinterlegungsort; Anzeigepflicht">374</a> II BGB , da untunlich verzichte,<br />
oder<br />
ob ich mich noch irgendwie um was kümmern muss.<br />
eigentlich ist das ja ein fall der nachtragsliquidation. aber wer muss die beantragen? der IV? oder shcick ich ne abschrift der hinterlegungsantrags an das zuständige handelsregister zur kenntnis??</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>Sissi86</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47728-IV-hinterlegt-Quote-Empfangsberechtigte-Firma-gelöscht-und-Liquidation-beendet</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Gerichtskosten in Hinterlegungssachen</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47720-Gerichtskosten-in-Hinterlegungssachen&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 06:13:29 GMT</pubDate>
			<description>Hallo! 
  
Hab ne kurze Frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt: 
  
Wer ist für die Gerichtskostenberechnung in Hinterlegungssachen in Hessen zuständig? Rechtspfleger oder mittlerer Dienst/Angestelle? 
  
Schon mal vielen Dank im voraus!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo!<br />
 <br />
Hab ne kurze Frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt:<br />
 <br />
Wer ist für die Gerichtskostenberechnung in Hinterlegungssachen in Hessen zuständig? Rechtspfleger oder mittlerer Dienst/Angestelle?<br />
 <br />
Schon mal vielen Dank im voraus!</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>Boudicca</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47720-Gerichtskosten-in-Hinterlegungssachen</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wert-HL Stückaktien + Geld-HL für Dividende?</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47700-Wert-HL-Stückaktien-Geld-HL-für-Dividende&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:35:56 GMT</pubDate>
			<description>Eine Immobiliengesellschaft beantragt die Hinterlegung von Stückaktien wegen ungeklärten Berechtigten. Diese läuft natürlich als Werthinterlegung. Gleichzeitig wird die Geldhinterlegung der auf diese Aktien entfallenden Dividenden beantragt. Die im Laufe der Hinterlegungzeit anfallenden Dividenden...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Eine Immobiliengesellschaft beantragt die Hinterlegung von Stückaktien wegen ungeklärten Berechtigten. Diese läuft natürlich als Werthinterlegung. Gleichzeitig wird die Geldhinterlegung der auf diese Aktien entfallenden Dividenden beantragt. Die im Laufe der Hinterlegungzeit anfallenden Dividenden würden weiterhin zu diesem Hinterlegungsaktenzeichen eingezahlt werden. <br />
Ich bin mir nicht sicher, ob es für die Geldhinterlegung überhaupt einen Hinterlegungsgrund gibt. Kann die Ausschüttung der Dividenden nicht zurückgehalten werden, bis ein Berechtigter seinen Anspruch geltend macht? Oder muss ich diese annehmen wegen der ungeklärten Berechtigten?</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>Pocahontas</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47700-Wert-HL-Stückaktien-Geld-HL-für-Dividende</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Nachweis Empfangsberechtigung - Herausgabe bei Fiskalerbschaft</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47625-Nachweis-Empfangsberechtigung-Herausgabe-bei-Fiskalerbschaft&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 06:28:37 GMT</pubDate>
			<description>Guten Morgen, 
folgendes Problem liegt mir auf dem Tisch: 
Im Jahr 1999 wurden rund 200 € zu Gunsten unbekannter Erben hinterlegt. Im Jahr 2001 wurde das Erbrecht des Fiskus festgestellt. 
In der Hinterlegungssache hatte ich nun die Akte vorliegen und habe das Land angeschrieben, ob ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Guten Morgen,<br />
folgendes Problem liegt mir auf dem Tisch:<br />
Im Jahr 1999 wurden rund 200 € zu Gunsten unbekannter Erben hinterlegt. Im Jahr 2001 wurde das Erbrecht des Fiskus festgestellt.<br />
In der Hinterlegungssache hatte ich nun die Akte vorliegen und habe das Land angeschrieben, ob ein Herausgabeantrag unter Vorlage eines Erbscheines gestellt werden soll.<br />
 <br />
Jetzt habe ich einen &quot;netten&quot; Brief erhalten, dass aufgrund des Beschlusses nach §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1964.html" target="_blank" title="&sect; 1964 BGB: Erbvermutung f&uuml;r den Fiskus durch Feststellung">1964</a> BGB die Erbenstellung des Landes ja wohl ausreichend nachgewiesen sei und ein Erbschein entbehrlich sei.<br />
 <br />
Meines Erachtens reicht der Feststellungsbeschluss zum Nachweis der Empfangsberechtigung nicht aus (vgl. Palandt, BGB, §1964, Rn. 2; Bülow u.a., HinterlO, §13, Rn. 17 unter Bezug auf die Fußnote 10) und es ist eine Vorlage eines Erbscheines nötig.<br />
 <br />
Da ich aber Hinterlegungssachen noch nicht lang bearbeite und durch den Vertreter des Landes bei weiterem Verlangen eines Erbscheins die Vorlage bei unserem Direktor beantragt wurde (Verwaltungsverfahren), frage ich lieber mal nach, wie das bei anderen Hinterlegungsstellen gehandhabt wird.<br />
 <br />
Vielen Dank im Voraus!</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>js535</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47625-Nachweis-Empfangsberechtigung-Herausgabe-bei-Fiskalerbschaft</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hinterlegung für die Geschädigten des Verfahrens</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47617-Hinterlegung-für-die-Geschädigten-des-Verfahrens&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sat, 07 Aug 2010 10:02:54 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
ich habe folgenden Fall. Hinterlegt ist in einer Strafsache von der Staatsanwaltschaft und zwar: 
1. für den Beschuldigten 
2. für die "Geschädigten des Verfahrens" 
3. für das Land, vertreten durch die Staatsanwaltschaft. 
  
Es wurde nicht auf das Recht zur...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
ich habe folgenden Fall. Hinterlegt ist in einer Strafsache von der Staatsanwaltschaft und zwar:<br />
1. für den Beschuldigten<br />
2. für die &quot;Geschädigten des Verfahrens&quot;<br />
3. für das Land, vertreten durch die Staatsanwaltschaft.<br />
 <br />
Es wurde nicht auf das Recht zur Rücknahme verzichtet.<br />
 <br />
Danach pfändet einer der Geschädigten in voller Höhe in den Herausgabeanspruch und läßt ihn sich zur Einziehung überweisen.<br />
Die StA wird auf Bitte des Pfändungsgläubigers angeschrieben und um Mitteilung sämtlicher Geschädigter mit Namen und Anschriften gebeten. Es erfolgt keine Reaktion.<br />
Nach mehr als 1 Jahr teilt die StA mit, sie verzichte auf sämtliche Rechte am hinterlegten Betrag.<br />
 <br />
Der Pfändungsläubiger beantragt unter Bezugnahme auf die Verzichtserklärung die Herausgabe.<br />
Nach meinem telefonischen Hinweis sieht der Pfändungsgläubiger kein Problem, weil die Geschädigten im Urteil angeblich genannt seien und er dann die Herausgabeerklärungen beibringen werde. Auf das Urteil warte ich noch.<br />
 <br />
Meine Frage: Selbst wenn dort Geschädigte genannt sind (Einbruchsdiebstahl), kann ich sicher sein, dass dies sämtliche Geschädigte sind ?<br />
Auf meine telefonische Nachfrage bei der StA teilte man mir mit, das Verfahren sei wegen des Verzichts dort abgeschlossen.</div>

 
<!-- END TEMPLATE: postbit_external -->]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?58-Hinterlegungssachen">Hinterlegungssachen</category>
			<dc:creator>Mobi</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47617-Hinterlegung-für-die-Geschädigten-des-Verfahrens</guid>
		</item>
	</channel>
</rss>
