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		<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Aufgebotssachen</title>
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			<title>rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger - Aufgebotssachen</title>
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			<title>Aufgebot in MV</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48484-Aufgebot-in-MV&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 14:18:28 GMT</pubDate>
			<description>Nun ist einige Zeit mit dem FamFG ins Land gegangen. Dennoch bearbeite ich hier jetzt die ersten Aufgebote zur Kraftloserklärung von Urkunden. Jetzt ist hier in § 476 FamFG nur noch eine Höchstfrist geboten. Mecklenburg hatte vor dem FamFG keine landesrechtlichen Vorschriften. Ich bin aber...</description>
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<div>Nun ist einige Zeit mit dem FamFG ins Land gegangen. Dennoch bearbeite ich hier jetzt die ersten Aufgebote zur Kraftloserklärung von Urkunden. Jetzt ist hier in § <a href="http://dejure.org/gesetze/FamFG/476.html" target="_blank" title="&sect; 476 FamFG: Aufgebotsfrist">476</a> FamFG nur noch eine Höchstfrist geboten. Mecklenburg hatte vor dem FamFG keine landesrechtlichen Vorschriften. Ich bin aber misstrauisch bei dem Gedanken, dass sich hier jetzt die Frist von 6 Monaten auf 6 Wochen verkürzt haben soll. <br />
Ist jemandem in Mecklenburg bezüglich der Urkundenaufgebote eine landesrechtliche Vorschrift bekannt oder gehen jetzt alle von den 6 Wochen aus ?</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?62-Aufgebotssachen">Aufgebotssachen</category>
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			<title>Antragsberechtigung des Erben bei Aufgebot Nachlassgläubiger</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47911-Antragsberechtigung-des-Erben-bei-Aufgebot-Nachlassgläubiger&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 05:50:56 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Guten Morgen ins Forumsland! 
Ich schlage mich am frühen Morgen schon mit einer Aufgebotssache rum. Eine Erbin beantragt das Aufgebot der Nachlassgläubiger. Einzige Begründung im Antrag "ich hafte für Nachlassverbindlichkeiten nicht unbeschränkt". Es gibt ein paar bekannte Nachlassgläubiger, die in...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Guten Morgen ins Forumsland!<br />
Ich schlage mich am frühen Morgen schon mit einer Aufgebotssache rum. Eine Erbin beantragt das Aufgebot der Nachlassgläubiger. Einzige Begründung im Antrag &quot;ich hafte für Nachlassverbindlichkeiten nicht unbeschränkt&quot;. Es gibt ein paar bekannte Nachlassgläubiger, die in einer Liste aufgeführt sind.<br />
Nach der Kommentierung von Bumiller zu § <a href="http://dejure.org/gesetze/FamFG/455.html" target="_blank" title="&sect; 455 FamFG: Antragsberechtigter">455</a> FamFG &quot;<i>ist der Erbe antragsberechtigt, solange noch keine unbeschränkte Erbenhaftung eingetreten ist. Diese tritt ein nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1994.html" target="_blank" title="&sect; 1994 BGB: Inventarfrist">1994</a> I Satz 2 BGB nach Verstreichen einer Inventarfrist ohne Inventarerrichtung&quot;</i>.<br />
Ich habe die Erbin unter Hinweis auf diese Inventarfrist bzw. -liste aufgefordert darzulegen, dass sie nicht unbeschränkt haftet, dass sie also ein Inventarverzeichnis erstellt hat.<br />
Nun antwortet sie, sie habe keine Inventarfrist vom Nachlassgericht bekommen und auch freiwillig kein Inventar errichtet, deshalb habe sie das Recht, ihre Haftung zu beschränken noch nicht verloren.<br />
Steh ich jetzt irgendwie auf der Leitung? Reicht denn die einfache Behauptung, man hafte als Erbe nicht unbeschränkt, aus und ich muss das Aufgebotsverfahren durchführen?<br />
Bin für jeden Hinweis dankbar! :oops:</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?62-Aufgebotssachen">Aufgebotssachen</category>
			<dc:creator>Bee</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Wer ist Antragsteller?</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47714-Wer-ist-Antragsteller&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 13:56:50 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Habe ein Aufgebotsverfahren aus 08, welches der Eigentümer beantragt hatte. 
Der angeforderte KV wurde jedoch nicht entrichtet und die Akte weggelegt. 
  
Nun legitimiert sich RA X als Vertreter der neuen Eigentümer und entrichtet des KV. 
Alle erforderlichen Unterlagen hat der "alte" Eigentümer...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Habe ein Aufgebotsverfahren aus 08, welches der Eigentümer beantragt hatte.<br />
Der angeforderte KV wurde jedoch nicht entrichtet und die Akte weggelegt.<br />
 <br />
Nun legitimiert sich RA X als Vertreter der neuen Eigentümer und entrichtet des KV.<br />
Alle erforderlichen Unterlagen hat der &quot;alte&quot; Eigentümer beigebracht.<br />
 <br />
Meine Frage nun: Wer ist Antragsteller? Immer noch der alte oder der neue Eigentümer, weil dieser nun den KV entrichtet hat??</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?62-Aufgebotssachen">Aufgebotssachen</category>
			<dc:creator>yacarta</dc:creator>
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		</item>
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			<title>Welchen Wert annehmen?</title>
			<link>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47688-Welchen-Wert-annehmen&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 07:34:54 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, ich bin ganz neu damit beschäftigt Aufgebotssachen zu bearbeiten. Zwei Akten habe ich liegen und frage mich, welchen Wert ich für die Kostenberechnung ansetzen muss. 
Einmal handelt es sich um das Aufgebot eines Grundschuldgläubigers, die Zwangssicherungshypothek steht mit 5.682 EUR um...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- BEGIN TEMPLATE: postbit_external -->
<div>Hallo, ich bin ganz neu damit beschäftigt Aufgebotssachen zu bearbeiten. Zwei Akten habe ich liegen und frage mich, welchen Wert ich für die Kostenberechnung ansetzen muss.<br />
Einmal handelt es sich um das Aufgebot eines Grundschuldgläubigers, die Zwangssicherungshypothek steht mit 5.682 EUR um Grundbuch und soll bezahlt sein.<br />
Bei der anderen Akte ist es eine Kraftloserklärung eines verlorenengegangenen Hypothekenbriefes. Eingetragen wurde 1957 eine Hypothek von 8.000 DM.</div>

 
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			<category domain="http://www.rechtspflegerforum.de/forumdisplay.php?62-Aufgebotssachen">Aufgebotssachen</category>
			<dc:creator>Windhundgirl</dc:creator>
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