Von den Kosten des Verfahrens haben zu tragen: die Klägerin 20 %, die Beklagten 80 %. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
So schön, so gut. Hier aber mein Problem.
1. Das Beweisverfahren ist noch nach BRAGO abzurechnen. Dort sind eine 10/10 Prozessgebühr, eine 10/10 Verhandlungsgebühr, sowie eine 10/10 Beweisgebühr plus Auslagen und Steuern entstanden.
2. Das Hauptverfahren ist nach RVG abzurechnen. Entstanden sind hier 1.3 Verfahrensgebühr, sowie 1.2 Verhandlungsgebühr plus Auslagen und Steuern.
Nun wäre auf alle Fälle die Prozessgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Mangels einer im RVG nicht bekannten Beweisgebühr kommt hier keine Anrechnung in Betracht. Soweit haben die Kläger wohl Glück.
Doch wie soll ich jetzt mit der Prozessgebühr / Verfahrensgebühr umgehen? Hat die nun der Beklagte bis zur Höhe von 10/10 (1.0) allein zu tragen, oder ist die zu quoteln????
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