Gutachter allein ins Objekt?

  • Gutachter versendet Einladung zum Ortstermin.

    Eigentümer schickt unaufgefordert Haustürschlüssel an Gutachter mit der Aufforderung, dieser solle sich das Objekt doch allein anschauen.

    Was wäre in diesem Fall dem Gutachter anzuraten?:gruebel:

  • Ich kenne Gutachter, die generell immer mit einer weiteren Person anrücken; nicht nur als Zeugen, sondern wegen "4 Augen sehen mehr als 2".

  • Dito, Gutachter sollte nicht alleine rein gehen.
    Aber reingehen sollte er auf jeden Fall, Besichtigung wurde ja durch den Schuldner ermöglicht.

  • Zitat von mm62

    Was wäre in diesem Fall dem Gutachter anzuraten?:gruebel:



    Ich habe in 15 Jahren Makler- und 10 Jahren SV-Tätigkeit noch nie Probleme gehabt alleine mit einem Hausschlüssel Begehungen durchzuführen. Daher gab es für mich auch keine Veranlassung irgendwelche Zeugen zur Begehung einzuspannen.

    Wenn der SV also Angst hat des Diebstahls bezichtigt zu werden, (der ja auch erst einmal bewiesen werden müsste) so braucht er doch bloß zur Sicherheit ein paar Fotos (von den Wertgegenständen) mehr zu machen.

  • Moin,

    passiert nicht oft, kommt aber auch schon mal vor.

    I.d.R. gehe ich da allein rein ins Objekt, es sei denn, ich weiß schon, dass ich umfangreiche Aufmaße machen muss etc.

    Ich sehe dies wie Herr Loose, letztendlich hat der Gutachter ja das Einverständnis (sprich Vollmacht) des Eigentümers.

  • Mir als Gericht ist es eigentlich egal, ob der Gutachter das Objekt alleine besichtigt oder nicht. Bedenken hätte ich dagegen nicht. Wenn er aber noch jemand mitnhemen will, so kann er dies gerne tun.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Einen schönen guten Tag,

    ich gehe bei Gerichtsaufträgen, egal ob Zwangsversteigerungs- oder Familiensachen, immer mit einem Mitarbeiter zu dem Ortstermin. Zum einen ist so ein Ortstermin entspannter und effektiver abzuarbeiten (detaillierte Objektbeschreibung, Mängelaufnahme, Dachstuhl abklopfen und ähnliche Untersuchungen, Fotos, Aufmass oder zumindest Flächenkontrollen und dabei ständige Fragen und Anmerkungen der Beteiligten berücksichtigen) zum anderen hat man im Zweifelsfall immer einen Zeugen dabei.

    Als Beweissicherung - bei Ortsterminen ohne weitere Beteiligte - zuvor Fotos von den Wertgegenstände anzufertigen halte ich für wenig sinnvoll, denn im Zweifelsfall hat man den Laden natürlich vor den Fotos ausgeräumt :) .

    Schöne Grüße
    Fortuna

  • Zitat von Fortuna

    denn im Zweifelsfall hat man den Laden natürlich vor den Fotos ausgeräumt



    Ja, das stimmt sicherlich Fortuna. Bei soviel hypothetisch vorgestellter krimineller Energie stellt sich natürlich die Frage, wer das sein soll? Der "Ladenbesitzer" oder der SV? Ich hätte da so meine Bedenken bezüglich der Gleichwertigkeit und Glaubwürdigkeit der beiden Aussagen vor Gericht.;) ...und außerdem sollte man doch zunächst immer nur das Beste im Gegenüber annehmen und nicht das Schlechteste. :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!