Hallo,
folgender Fall:
Betreuung besteht seit 1992 (hat Schwester der Betreuten übernommen), nun wurden mit Beschluß vom 27.01.2005 die Aufgabenkreise erweitert und ein Berufsbetreuer für diese eingesetzt (Vermögenssorge u.a.).
Der neue Betreuer rechnet nun so ab als wäre die Betreuung am 27.01.2005 neu angeordnet worden, aber es wurden ja nur die Aufgabenkreise erweitert.
Wie seht ihr das? bekommt er gem. § 5, 2.Alt. Stufe 2 und 3 oder die Vergütung nach Stufe 4 VBVG?
Ich tendiere eher zu letzterem, aber andererseits wurde die Frau vermögensrechtlich noch nie betreut und alles mußte erst mal gesichtet und in die Wege geleitet werden wie bei einer neuen Betreuung.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Mia