Teilungsversteigerung nur eines Grundstücksteils?

  • Erst einmal Hallo, bin neu hier.
    Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte u. hoffe, es ist okay, dass auch wir hier mitposten u. Fragen stellen. Ich denke, dass das die generelle Zusammenarbeit zwischen den Kanzleien und den Rechtspflegern doch erheblich verbessern kann und uns letzten Endes allen bei unserer Arbeit hilft.

    Meine Frage ist folgende:

    Unser Mandant ist im Rahmen einer Erbengemeinschaft Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks. Nun möchte er eine Teilungsversteigerung durchführen lassen, will dies aber nur hinsichtlich des auf dem Grundstück befindlichen Wohnhauses, nicht jedoch auch wegen des Grundstücks an sich.

    Geht das denn überhaupt? Irgendwie sträubt sich hier in mir alles, ich hab das noch nie gehört. :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

    Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe

  • Hallo,
    das Wohnhaus ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und kann deshalb kein anderes rechtliches Schicksal erleiden als das Grundstück.
    Also ist die Teilungsversteigerung auch nur hinsichtlich des Grundstücks "mit allem drum und dran" möglich. Evtl. Ausnahme: Erbbaurecht (falls der Mandant gleichzeitig Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigter ist).

  • Stefan
    Wenn Du Dich da mal nicht irrst :strecker . Im Beitrittsgebiet gibt es seperates Gebäudeeigentum eingetragen im Gebäudegrundbuch.
    Ergo: Gebäude und Grundstück sind in unterschiedlichen Grundbüchern eingetragen und gehören auch unterschiedlichen Eigentümern.
    @Andreserl sofern dies der Fall ist, ist die Teilungsversteigerung nur des Gebäudes möglich. Ansonsten geht dies nur noch beim Erbbaurecht oder gar nicht, da das Gebäude fester Bestandteil des Grundstückes ist.

  • Zitat von Anja

    Im Beitrittsgebiet gibt es seperates Gebäudeeigentum eingetragen im Gebäudegrundbuch.


    Stimmt! Das gibt´s neben Erbbaurechten auch noch. Hatte ich als "Westler" nicht dran gedacht. Tschuldigung.

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