Hallo,
Grundsch.Gl. hat Zwangsverst. des Grundstücks des Sch. beantragt.
Aufgrund eines zwischenzeitlich geschlossenen Vergleichs mit der Grundschuldgläubigerin war man sich einig, daß die eingetr. Zwangs-sicherungshypothek nur in bestimmter Höhe (Betrag) besteht.
Die Grundsch.Gl. hat sich insoweit verpflichtet, auf die im Grund-
buch eingetragene Zwangss.Hypothek (Betrag) zu verzichten und
bewilligt die Löschung im Grundbuch.
Als ersten Schritt wollte ich nun die vollstr. Ausf. des Vergleichs im Parteibetrieb zustellen.
Wie kann ich dann weiter vorgehen?
Könnte dann ein Antrag an das Grundbuchamt unter Übersendung des
zugest. Vergleichs gestellt werden, dahingehend, daß in best. Höhe verzichtet und die Löschung -der Teil-Grundschuld- , welche ja nun "Eigentümergrundschuld" wurde, beantragt werden?
Für ein paar Ratschläge wäre ich dankbar.
Gruß Uffi