EV /Erg.Bogen Gewerbetreibender

  • Hallo,

    habe an Hand eines EV-Verz. festgestellt, daß der Schuldner selbst.
    Handelsvertreter ist und dies auch bei der Stadt so angemeldet hat.

    Im EV-Verz. hat er angegeben, daß er selbständiger Handelsver-
    treter sei.

    Im Eigentlichen hat er angegeben, daß er Arbeitslosengeld II bekommt.

    Nun habe ich den GV gebeten, den Ergänzungsbogen für Gewerbe-
    betreiber zuzusenden, da ich dachte, er hat das einfach vergessen.

    Nun schreibt GV, daß diese Anlage zur EV nicht nötig sei. Nötig wäre
    dies, wenn der Sch. ein Erwerbsgeschäft betreiben würde. Dieser
    Fall würde hier nicht vorliegen.

    Möchte GV nochmals anschreiben. Meines Erachtens müßte das Er-
    gänzungsblatt Nr. I zu Nr. 24 vorgelegt werden, ebenso die Auf-
    listung der Auftraggeber und Außenstände.

    Liege ich da richtig?

    Gruß Uffi

  • Die Ergänzungsbögen können nur eine Hilfe für das Vermögensverzeichnis sein. Da jeder Selbsständige Bürogegenstäne, einen Kundenstamm, offene Forderungen etc. hat, kann man den Ergänzungsbogen durchaus benutzen und verlangen, wenn der Schuldner auch die Fragen auf dem Hauprbogen beantworten kann.

  • Wenn ich mich recht erinnere (aus meiner Zeit als eV-Rechtspfleger), musste die Anlage "Gewerbetreibende" nur ausgefüllt werden, wenn im Hauptblatt angegeben war, dass aus dem Gewerbe Forderungen gegen Dritte bestanden, ich bin mir da aber nicht sicher, da das nun auch schon so gut 8 Jahre her ist... :cool:

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!