ZV Aufheben Oder Einstellen....

  • das ist hier die "eilige" Frage! :gruebel:
    Stehe momentan etwas auf dem Schlauch und hoffe auf Hilfe.
    Sachverhalt:

    Antrag PfÜb 01.10.05 ZwVfg gefertigt.
    Während Fristlauf Zwvfg. Eingang Einstellungsbeschluss durch Prozessgericht vom 10.10.05: Einstw. Einstellung gg. Sicherheitsleistung, Aufhebung bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen unter gleichen Voraussetzungen (SiLei)
    Sicherheitsleistung wird durch Schu nachgewiesen, Gl. von Einstellungsbeschluss unterrichtet;
    Gl. reicht Beschluss vom Prozessgericht vom 15.10.05 ein: Beschluss Prozessgericht vom 10.10.05 wird abgeändert, Einstellung ZV findet nicht statt.
    Pfüb wird daraufhin am 22.10.05 erlassen.
    Nunmehr reicht der Schuldner einen neuen Beschluss des Prozessgerichts ein: Beschluss vom 15.10.2005 (Zurückweisung Einstellung) wird aufgehoben. Es verbleibt bei der vorl. Einstellung der ZV vom 10.10.2005.

    M.E. muß ich jetzt den PfÜb aufheben und nicht nur einstweilen einstellen. Der Gl. ist durch die SiLei geschützt, der Beschluss vom 10.10. ordnet ja auch ausdrücklich die Aufhebung der vorweg erfolgten ZV an, nur daß die ZV hier zwar nach Beschlussfassung erfolgt ist, aber zu einem Zeitpunkt, an dem der Beschluss nicht mehr zu beachten war, nun aber durch die Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses wieder maßgeblich ist.
    Was meint Ihr???:confused: :confused: :confused:

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • ... etwas unstet, euer Prozessgericht - wie :D ?

    Also : Wenn letztendlich wieder der ursprüngliche Einstellungsbeschluss gegen Sicherheitsleistung gilt und diese erbracht ist, so ist der Gläubiger ausreichend durch die Sicherheitsleistung geschützt.

    Da die Aufhebung getroffener VM seitens des Prozessgerichts ausdrücklich angeordnet wurde und die SIL erbracht ist, ist unerheblich, ob ein Fall des § 775 Nr. 1, 2 oder 3 ZPO vorliegt : nach § 776 ZPO ist der Pfüb aufzuheben.

    (es sei denn, euer Prozessgericht entscheidet sich morgen wieder anders... :) )

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Habe den PfÜb gerade aufgehoben, und hoffe, daß der nächste Antrag nicht meine Endziffer hat ;) . Danke für die Bestätigung.

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