Stiftung als Inhaber einer Einzelfirma?

  • HÜLFE!

    Ein Kollege von mir hat eine Anmeldung auf dem Tisch, in der eine Stiftung als Inhaberin einer Einzelfirma eingetragen werden soll. Bin ja schon froh, dass es mich nicht getroffen hat. ;) Stiftungen sind mir äußerst suspekt.

    Wir konnten beide weder im HRP, noch in diversen Kommentaren oder online (bei juris oder beck-online) gehaltvolles zu diesem Thema finden.

    Hatte schon mal jemand so eine Anmeldung und wo kann man was dazu finden? :gruebel:

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • ... aber ich habe schon Stiftungen als Eigentümer im Grundbuch gesehen und auch schon selbst dort eingetragen.

    Was sollte also dagegen sprechen, eine Stiftung als Inhaber eines Handelsgeschäfts eintragen zu können???

    Aber ich habe wahrscheinlich als Register-Niete nicht mal das Problem erkannt... :oops:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Soweit mir bekannt ist, sind Stiftungen doch juristische Personen. Fraglich ist daher, ob eine juristische Person Inhaber einer Einzelfirma sein kann. Mir ist allerdings nicht klar, was eine Einzelfirma sein soll. Es gibt doch auch keine Mehrfachfirmen.

    Sollte es sich um den e.K. handeln, könnte man die Fähigkeit zum Kaufmann entsprechend dem wirtschaftlichen Verein herleiten. Wenn ein Verein grundsätzlich Kaufmann sein kann, hätte ich auch bei einer Stiftung keine Bedenken.

  • also ich hab ja von register auch wenig ahnung, aber kann eine juristische person denn e.K. sein ?

    irgendwie macht das für mich wenig sinn, weil ich davon ausgegangen bin, dass nur natürliche personen einzelkaufleute sein können (irrtum durchaus möglich).

  • Zitat von LuckyStrike


    irgendwie macht das für mich wenig sinn, weil ich davon ausgegangen bin, dass nur natürliche personen einzelkaufleute sein können (irrtum durchaus möglich).



    Der Gedanke kam mir auch. Konnte dafür aber im HGB und auch im Kommentar dazu nichts Konkretes finden. Dort wird immer nur von "Kaufleuten" und "Personen" gesprochen. Diese Begriffe schließen für mich aber juristische Personen nicht prinzipiell aus.

    Wenn man das nicht eintragen kann, was macht man dann mit einer Stiftung, die ein vollkaufmännisches Handelsgeschäft betreibt??

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich halte alles, was nicht ausgeschlossen oder systemwidrig ist, für machbar. Wenn die Rechtsprechung schon Erbengemeinschaften als e.K. zulässt, warum nicht auch Stiftungen. Zugegeben, eine OHG oder GmbH würde ich nicht als e.K. eintragen, aber das ist wohl was anderes.

  • Ich möchte diesen alten thread nochmal aufwärmen.
    Ich hatte in den 80iger Jahren einen eingetragenen Einzelkaufmann "H. F.", der als Erben die von der Bezirksregierung genehmigte "H. F.-Stiftung" bestimmt hat. Es kam mir alles merkwürdig vor, gefunden habe ich nichts, was der Eintragung entgegen stand, aber auch nichts, was dafür sprach. Also habe ich als Inhaber des Einzelkaufmannes in HRA die Stiftung eingetragen (und auch die namentlich genannten Vorstandsmitglieder, wenn ich mich recht erinnere).
    Letztendlich ist die Firma nur der Name des Kaufmannes, unter dem er ... usw., aber ob das alles so richtig war, weiß ich heute noch nicht. An der Inhaberschaft der Stiftung ging aber kein Weg vorbei und an der Firma hängt ja eine Menge good will.

  • Ich hatte letztens eine GmbH & Co. KG als Inhaber einer Einzelfirma. Dass das geht, steht irgendwo im HRP.
    Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass eine Stiftung auch möglich ist.

    P.S. Ich weiß, dass die Frage schon ewig alt ist, wollte aber trotzdem noch meinen Senf dazugeben. ;)

  • Ich :2danke allen, die geantwortet und ihren Senf ;) dazu gegeben haben.
    Mein Kollege hat die Anmeldung zurückgewiesen, aber nicht aus grundsätzlichen Erwägungen, dass eine Stiftung nicht Inhaber der Einzelfirma sein könnte. Vielmehr wurde nicht nachgewiesen, dass der Stiftungszweck die Führung einer Einzelfirma zulässt.

    Bin mal gespannt, was das LG dazu sagt. Sobald mir die Entscheidung bekannt ist, werde ich sie hier veröffentlichen.

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Das ist nicht die Entscheidung, die mir bei #7 weiter geholfen hätte. LG Trier hat sich nur darauf gestützt, dass die gewählte Firma zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet ist. Mir ging es damals um die Frage, ob eine Stiftung, deren Vermögen im Stiftungsakt festzulegen ist, als Einzelkaufmann mit unbeschränkter Haftung agieren kann, obwohl die Höhe des Vermögens per Satzung limitiert ist.
    Weiter bin ich davon ausgegangen, dass eine Stiftung nicht einen Gewerbebetrieb führen kann. Dies kann nicht Zweck einer Stiftung sein. Wäre es das, versteckte sich jeder zweite e. K. hinter einer Stiftung mit allen möglichen steuerlichen Vorteilen.

    Wie gesagt, ich habe die Eintragung vorgenommen, dies mehr aus Hilflosigkeit.
    Zum Thema "Zweck" habe ich nichts Gegenteiliges gefunden, zum Thema "Haftung" habe ich mich auf den Standpunkt gestellt, dass letztendlich ja auch der Kaufmann aus Fleisch und Blut ja nur mit seinem gesamten Vermögen haftet, soweit Vermögen überhaupt vorhanden ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!