Pfändung der gesetzlichen Rente

  • Wer ist Drittschuldner bei Pfändung der gesetzlichen Rente?

    http://www.isar-fachseminare.de/phpBB2/posting…de=quote&p=1319Zitat aus einem anderen Forum:
    Grüß Euch! Ich habe versucht, bei einer Behörde (!) Klarheit zu erhalten. Gewiss ist nur, dass der Drittschuldner bei Pfändung einer gesetzlichen Rente "Deutsche Rentenversicherung" heißt. An welche Anschrift der Pfändungsbeschluss zuzustellen ist, kann man letztlich nicht rausbekommen.
    In der Regel scheint es so zu sein, dass für (bisherige) Angestellte der Pfüb nach Berlin, und für (bisherige)Arbeiter der Pfüb zu der räumlich zuständigen (ehemaligen LVA) Deutschen Rentenversicherung gehen muss. Angeblich soll jede Rentenstelle ungefähr gleich ausgelastet sein, so dass man nicht sicher sein kann, dass die räumlich nähere Stelle auch die Zuständige ist. Stellt man offensichtlich der Deutschen Rentenversicherung unter der falschen Adresse zu, greift die Pfändung nicht. Man kann aber doch nicht aus Kostengründen allen 20 Adressen zustellen. Ein unmöglicher Zustand! Grüße Eden

  • Danke Herr Stamm, aber keine der angegebenen Stellen gibt über die Frage Auskunft, welche Anschrift der Deutschen Rentenversicherung Bund einzusetzen ist. Das von Ihnen zitierte Schreiben der Rentenversicherung habe ich auch, darüber hinaus fragte ich telefonisch bei der Sachbearbeiterin nach. Das Problem ist: Als Gläubiger weiß man nicht, bei welcher Stelle der Schuldner tatsächlich geführt wird. Der Pfändungsbeschluss wird nach Auskunft der Sachbearbeiterin zurückgewiesen, wenn er nicht an die richtige Stelle zugestellt wird, der Pfüb wird nicht an die richtige Stelle weitergeleitet! MfG Eden

  • Ich kann dir da nur die zugegeben platte Antwort geben, daß dieses die Sache der Gläubiger ist. Ich hab schon diverse Pfändungen mit Zusätzen wie "Nord" etc. ausgesprochen, weil die Bezeichnung richtig sein könnte. Wenn du da eine Auflage pinselst und die Bezeichnung war richtig kannst du nur noch hoffen, daß kein anderer Gläubiger schneller war. Und ob die Rentenstellen so rechtssicher sind, daß sie immer beurteilen können, ob sie so einfach eine Zustellung ablehnen können, wage ich doch zu bezweifeln.

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