Wie handhabt Ihr folgenden Fall:
Im Verfahren Schuldner ./. Anordnungsgläubiger tritt für die Schuldner ein RA auf.
Dann kommt ein Beitrittsantrag eines anderen Gläubigers. Wie beteiligt Ihr den RA im Verfahren des Beitrittsgläubigers?
- Gar nicht; Zustellung nur an die Schuldner persönlich
- Wie 1, jedoch bekommt der RA eine Kopie des Beitrittsbeschlusses zur Kenntnis bzw. mit der Anfrage ob er auch in diesem Verfahren vertritt.
- automatische Berücksichtigung im Rubrum und Zustellung des Beschluses nur an den RA