Der Mieter und der Gutachter

  • Wow!

    vor 2002 haben wir 1.000,-- DM angefordert!

    Ich halte die Vorschußanforderungen flexibel je nach Gutachter und Art des Objekts, allerdings gibt es keine Vorschußanforderung mehr unter 1.200,-- €.

    Dagegen fallen Ulf´s Bedenken wegen der Kosten der Internetveröffentlichung in Höhe von 38,-- € in einem anderen Thema doch noch kaum in`s Gewicht. (dazu schreib ich aber gleich was)

    Mir liegt übrigens keine Anforderung zur Abgabe einer Stellungnahme vor. Kannst Du mir den Verteiler nennen.

    Danke
    Stefan

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