Umschreibung auf Insolvenzverwalter?

  • In einem laufenden Versteigerungsverfahren fällt der Schuldner in Insolvenz.

    Der InsO-Verwalter tritt damit an die Stelle des Schuldners, ohne das eine Titelumschreibung erfolgen muss (Stöber, Rdnr. 23.11 zu § 15).

    Nun gibt es auch auf Gläubigerseite einen Wechsel; der Titel muss also auf den neuen Gläubiger umgeschrieben werden. Kann der umgeschriebene Titel einfach dem InsO-Verwalter zugestellt werden, ohne den Titel auch auf den InsO-Verwalter umgeschrieben wird?

    Irgendwie streubt sich mein Gefühl dagegen, einen gegen den Schuldner lautenden Titel ohne Umschreibung dem InsO-Verwalter zuzustellen.

    Andererseits kann es nicht sein, dass die Frage der Titelumschreibung auf Schuldnerseite von einem Wechsel auf Gläubigerseite abhängt.

  • Wir behandeln den Fall hier so, dass der InsoVerw. als Bevollmächtigter (wie RA) aufgenommen wird, bis er sagt, er hat die Immobilie (dem Schuldner gegenüber) aus dem Insobeschlag entlassen. Dann geht die Post wieder an den Schuldner.
    Eine Titelumschreibung wäre schon deshalb 'falsch', weil der Verw. eben nicht Beteiligter ist - klingt blöd, ist auch rechtsdogmatisch nicht ganz astrein, aber passt.

  • Kein Grund Titel auf Schuldnerseite umschreiben zu lassen.
    @Holger: Der Insolvenzverwalter ist Beteiligter im Sinne von § 9 ZVG. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner seine Beteiligtenstellung. Keinesfalls ist der Insolvenzverwalter Vertreter des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren.
    Ist Insolvenz schon eröffnet muß sogar der Anordnungsbeschluß im ZV-Verfahren den Insolvenzverwalter als Schuldner ausweisen.

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