Gerichtsvollzieher nach dem Studium?

  • hallo,

    mich würde einmal interessieren, ob es im hinblick auf die schlechten übernahmeaussichten allerorten auch möglich wäre, nach erfolgreichem studium direkt noch die laufbahn zum gerichtsvollzieher ranzuhängen? dies ist zwar dann mittlerer dienst, aber mitunter wechseln ja auch kollegen vom gehobenen dienst dorthin. von den voraussetzungen würde dies nur an der berufserfahrung (2 jahre) im mittleren dienst scheitern. nun ist die frage, ob dies eine kann-bestimmung ist. gerade bei quereinsteigern aus dem gehobenen dienst könnte es da doch eine möglichkeit geben oder? :gruebel:

    vielen dank für eure beiträge hierzu.

    danke auch für die interessanten diskussionen, gerad was übernahme, besser gesagt nicht-übernahme von fertigen absolventen betrifft. die gesamtsituation scheint ja tatsächlich überall nicht rosig zu sein. besonders beunruhigend finde ich die aussichten, dass auch in der wirtschaft anscheinend wenig bedarf an rechtspflegern besteht. :(

    es grüßt, traumfänger

  • Ich kann nur für Hamburg sprechen: Wir haben vor einiger Zeit schon einmal junge Rechtspfleger nach beendeter Ausbildung als Gerichtsvollzieher übernommen, dies allerdings in einer Notsituation mit dringendem Gerichtsvollzieherbedarf. Von diesen haben sich einige endgültig für die Gerichtsvollzieherei entschieden, andere sind jetzt wieder als Rechtspfleger tätig. Im allgemeinen versuchen wir allerdings, die GVZ-Ausbildung so zu planen, daß solche Situationen nicht auftreten; dementsprechend haben wir im Regelfall auch kein Interesse, (externen) Rechtspflegern die Übernahme in den GVZ-Dienst anzubieten.

  • 1998 hatte Baden-Württemberg seinen nicht in die Rechtspflegerlaufbahn übernommenen Diplomanden ebenfalls die GV-Laufbahn angeboten. Hierzu war ein ca. 3 monatiger "Crash"-Kurs vorgesehen, in dem v. a. die Interessenten bei einem GV die Praxis ausgiebig "erlernten".

    Die meisten sind im GV-Job geblieben und durchaus -was das Fianzielle angeht- zufrieden.

    Was seitdem in dieser Richtung in BaWü passiert ist, kann ich nicht sagen.

    Rheinland-Pfalz -zumindest OLG-Bezirk Zweibrücken- hatte vor ein paar Jahren wohl auch seinen Rechtspflegern angeboten in den GV-Job zu wechseln, und wenn ich mich recht entsinne mit der Möglichkeit, nach ein paar Jahren als Rechtspfleger wieder zurückzuwechseln.

  • Hi,

    In NRW hat der Personalrat dem Wechel in die GVZ Laufbahn bei zwei Bekannten von mir erst nach Ablauf der Probezeit zugestimmt.

    Was aber allen Versionen gemeinsam ist:
    Man muss erstmal als Rpfl eingestellt sein um in die GVZ Laufbahn übernommen zu werden.
    Von einer Einstellung nicht übernommener (also externer) Bewerber hab ich bisher noch nichts gehört.

    Die GVZ Ausbildung ist für Rpfls übrigens verkürzt (Lehrgangsdauer 6 Wochen).

    gruß
    Ex

  • Ich könnte mir auch vorstellen, dass es bei der Übernahme von Rpfl. in den GV-Dienst insoweit Schwierigkeiten gibt, als argumentiert wird, dass die ausgebildeten Rpfl. (geh. Dienst) den Bewerbern des mittleren Dienstes die Plätze wegnehmen. So in Nds. schon in der 2. 70er Hälfte geschehen, als sich Abiturienten für den geh. und mittleren Dienst beworben haben.

  • zu dem thema finanzen: wieviel verdient man denn nach abgeschlossener ausbildung als gerichtsvollzieher im vergleich zum rechtspfleger?

  • Das kommt sehr darauf an (nämlich auf die Beschaffenheit des Gerichtsvollzieherbezirks). Das Basisgehalt ist nur A8; durch die variablen Vergütungsanteile gibt es jedoch bei uns vereinzelt Gerichtsvollzieher, die mehr verdienen als der (mit R6 auch nicht ganz schlecht besoldete) Amtsgerichtspräsident. Die Gehälter lassen sich allerdings schlecht vergleichen, ein GVZ muß höhere Beträge für Altersversorgung usw. veranschlagen.

  • Ich kann mich an einen GVZ erinnern, der sich bitte darüber beschwert hat, dass er so Mitte Februar waschkorbweise PfÜBse vom 1. Januar bekommen hat. Der arme Kerl hatte vier Finanzämter in seinem Bezirk. Allerdings war nach Erledigung der Zustellungen wohl ne Weltreise drin.

  • In diesem Zusammenhang sollte man von "Verdienst" nicht wirklich sprechen. Einziger Unterschied ist - sofern ein Rpfl. für die GV-Laufbahn zugelassen wird - zunächst das Grundgehalt. Bislang ist mir kein Fall bekannt, wonach die im GV-Dienst befindlichen Rpfl. auch im gehobenen Dienst verblieben wären, sondern die sind dann -meist nach ABlauf einer Übergangsphase von 2 Jahren - in den mittleren Dienst gewechselt.

    Es ist aber fatal von Mehrverdienst zu sprechen, denn das ist allenfalls die Vollstreckungsvergütung, die macht 15 % der eingenommenen Gebühren aus - die müssen zum einen versteuert werden und zum anderen sind sie auf legendäre 2.680 Euro im Jahr begrenzt.

    Die sog. Bürokostenentschädigung ist eine Aufwandsentschädigung, aus der man Schreibkraft, Büromiete usw. bezahlen muss - das ist ausdrücklich kein Besoldungsbestandteil. Das einzige was allenfalls noch bleibt, sind die Auslagen - also Dokumentenpauschale (von der man die Kopien blecht), die Auslagenpauschale (Vordrucke, Kontogebühren usw.) und das Wegegeld (aber ein privates Auto braucht man ja auch).

    Und - nicht ganz unberücksichtigt sollte man lassen: eine Rückkehr in den gehobenen Dienst ist meist kaum mehr möglich. Fällt der Aussendienst als GVZ flach, kehrt man womöglich in den Innendienst zurück - aber sicher nicht als Rpfl.

  • Wollte nur mal was loswerden da viele über schlechte Übernahme klagen. Ich kann hier nur für das Land NRW sprechen, natürlich ist eine Übernahme im Anschluss an die Rechtspflegerausbildung nicht garantiert, was ja auch wirklich niemand verlangen kann. Jedoch ist es in NRW sehr unwahrscheinlich dass jemand trotz bestandender Prüfung nicht übernommen wird.

  • und als rechtspflegerin rutsche ich nach der ausbildung gleich in die A9 besoldung oder wie ist das? hab mich da noch nicht so erkundigt. :oops: *versteck*

  • .

    Zitat

    In diesem Zusammenhang sollte man von "Verdienst" nicht wirklich sprechen. Einziger Unterschied ist - sofern ein Rpfl. für die GV-Laufbahn zugelassen wird - zunächst das Grundgehalt. Bislang ist mir kein Fall bekannt, wonach die im GV-Dienst befindlichen Rpfl. auch im gehobenen Dienst verblieben wären, sondern die sind dann -meist nach ABlauf einer Übergangsphase von 2 Jahren - in den mittleren Dienst gewechselt.

    Es ist aber fatal von Mehrverdienst zu sprechen, denn das ist allenfalls die Vollstreckungsvergütung, die macht 15 % der eingenommenen Gebühren aus - die müssen zum einen versteuert werden und zum anderen sind sie auf legendäre 2.680 Euro im Jahr begrenzt.

    Die sog. Bürokostenentschädigung ist eine Aufwandsentschädigung, aus der man Schreibkraft, Büromiete usw. bezahlen muss - das ist ausdrücklich kein Besoldungsbestandteil. Das einzige was allenfalls noch bleibt, sind die Auslagen - also Dokumentenpauschale (von der man die Kopien blecht), die Auslagenpauschale (Vordrucke, Kontogebühren usw.) und das Wegegeld (aber ein privates Auto braucht man ja auch).

    ... und nicht unterschätzen möge man die investiven Kosten bei der Tätigkeitsaufnahme: einen ( Hochleistungs-)Kopierer ( kann man aber auch ganz gut leasen - Wartungsvertrag nicht vergessen ) , einen ( Hochleistungslaser-)Drucker sollte man schon haben. nicht zu vergessen vom normalen Gedöns ( PC für sich und die Bürokraft, Fax ).

    Zitat

    Ich kann mich an einen GVZ erinnern, der sich bitte darüber beschwert hat, dass er so Mitte Februar waschkorbweise PfÜBse vom 1. Januar bekommen hat. Der arme Kerl hatte vier Finanzämter in seinem Bezirk. Allerdings war nach Erledigung der Zustellungen wohl ne Weltreise drin.

    Hmh, meine Frau hat nur ein Finanzamt in Ihrem Bezirk ( und vertritt ein Weiteres ). Ich habe gerade die Frankiermaschine ( auch ein nützliches, zu kaufendes Zubehör ) aufgeladen und bei der Errechnung des ( aus dem Privatportemonai zu entrichtenden ) Portovorschusses Haarausfall bekommen. Seinen Gebühren und Kosten darf man ziemlich hinterherrennen. Nicht jeder Gläubiger ist selber zahlungsfreudig und nur wenige nehmen am Lastschriftverfahren teil ... Mahnquote bei den Gläubigern: etwa 25 % .

    Was ich damit sagen will: als Gerichtsvollzieher(-in ) verdient man deutlich mehr als im mittleren Dienst . Übers Jahr gerrechnet kann man ( guter Bezirk vorausgesetzt ) das zu erzielende Einkommen nach Abzug aller Unkosten bei ungefähr A 12 / A13 ansiedeln. Eine "Lizenz zum Gelddrucken" ist der Gerichtsvollzieherberuf in der Regel also nicht ( Ausnahmen bestimmen diese Regel ) , aber es ist vom Verdienst her schon angemessen und mehr als okay. Und natürlich ist man quasi selbständig. Mit allen Vor- und Nachteilen ...

  • vielen dank für die meinungen bisher.

    zum thema übernahme wollt ich nur sagen, dass nrw da vielleicht im moment noch die ausnahme ist, es aber in anderen bundesländern bereits gang und gebe ist, nicht alle anwärter zu übernehmen.

    das mit dem verdienst war mir soweit schon bekannt, aber wenn die frage hier schon aufgetaucht ist, soll die natürlich auch gern diskutiert werden.

    falls noch jemand erfahrungen bzw. meinungen zu meiner frage bezüglich der gv-laufbahn nach bestandener rpfl-prüfung hat, wäre ich über infos hier sehr dankbar!!!

  • Zitat von fabienne

    und als rechtspflegerin rutsche ich nach der ausbildung gleich in die A9 besoldung oder wie ist das?



    genauso ist es.

  • Zitat von oL
    Zitat von fabienne

    und als rechtspflegerin rutsche ich nach der ausbildung gleich in die A9 besoldung oder wie ist das?



    genauso ist es.



    na, das freut mich. danke für die antwort. ;)

  • Hat jemand aktuell Kenntnis darüber wie die Möglichkeiten in den Gerichtsvollzieherdienst zu wechseln im Bereich des OLG Hamm aussehen?

  • Bedarf besteht auf jeden Fall an allen Ecken und Enden, Stellen wären also genug zu vergeben. Frag doch mal beim OLG nach ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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