Sind Sozialleistungen (ALG II) pfändbar?

  • Folgender Sachverhalt:

    Der Schuldner lebt noch bei den Eltern (ca. 22 Jahre) und bezieht ALG II. Am sonsten ist bei ihm laut VV nichts zu holen. Ist ALG II pfändbar?


    Vielen Dank im voraus!

  • Aber hallo. Allerdings dienen sie meist zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Deswegen nur im Rahmen § 850 c (bei Unterhalts- und Deliktsgläubigern sieht das anders aus). Wenn der Schuldner mit diesen Beträgen nicht auskommt, bietet sich auch noch 850 f an. Da derzeit die Sozialhilfesätze noch recht weit von den Beträgen aus der Tabelle entfernt sind, ergibt sich i.d.R. kein pfändbarer Betrag. Aus diesem Grund lehne ich die Pfändung ,auch im Wege der Zusammenrechnung, mit Ausnahme der Gläubiger aus der Klammer ab. Kann leider keine Entscheidung des LG dazu vorlegen.

  • Da zumindest Teile des ALG II (vgl. https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=1048) der Pfändung unterliegen können, muss man m.E. wohl von der grundsätzlichen Pfändbarkeit ausgehen.

    Die gegenteilige Aufassung ist vertretbar, vgl. auch http://www.lexisnexis.de/aktuelles/74383?or=0&tt=fachpresse.

    Die Pfändung ist natürlich nach § 850c ZPO zu beschränken, solange kein Unterhalts- oder Deliktsgläubiger pfänden möchte.

    Der Schuldner mag ggf. nach § 850f Abs. 1 ZPO vorgehen.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Den Rpfleger m.W. gar nicht oder nur über kostenpfl. Registrierung beim Giesekingverlag - viele Kommentare und Bücher des BeckVerlags ggf. (wenn für die Justizmitarbeiter des jeweiligen Bezirks freigeschaltet) über http://www.beck-online.de (für Hamburger AG-Mitarbeiter freigeschaltet - und Nds. m.W. auch ?!)

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Ja, beck-online ist auch für uns Niedersachsen verfügbar.

    Außerdem juris.web.

    Entscheidungen u. Aufsätze kann man dort zwar schon finden aber meines Wissens ist nicht der komplette Inhalt der Zeitschriften verfügbar.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Aber ja doch.
    Ausser es gäbe noch eine "Sparflammenversion" für den einen oder anderen. Aber ansonsten findet man bei Beck-online auf der Home Page (Startseite nach Anmeldung) die neuesten Zeitschriften, einfach durch anklicken das Inhaltsverzeichnis öffnen und dann zu den Artikeln. Oder mittels "Inhalt" dann den Reiter "Zeitschriften" klicken und die gewünschte Zeitschrift nach Jahrgang und Heft finden.

  • Also außer NJW finde ich da nix wirklich brauchbares (JurBüro, Rpfleger, FamRZ etc.) ...:cool:

    Da muss ich mich wohl weiterhin in die hiesige Bibliothek bewegen...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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