Stundung -wie viel Mühe macht ihr euch?

  • Irgendwie wendest Du ja richtig Zeit für diese Sachen auf. Ich will Dich ja nicht entmutigen, aber ich persönlich glaube nicht, dass Deine Bemühungen sehr erfolgsversprechend sind. Wenn Du die Kosten zum Soll gestellt hast, wird ja spätestens die Gerichtskasse mangels Erfolgsaussicht die Sache weglegen. Oder aber der Schuldner legt Beschwerde ein und Du mußt u.U. abhelfen. Die kann er sogar völlig losgelöst ohne irgendeine Frist einlegen. Ist es da nicht vielleicht besser, erst mal die Situation der letzten 6 Jahre zugrunde zu legen und ggfs. wie Harry von Amts wegen zu entscheiden und ggfs. 0.- € Raten festzulegen.
    Ich war auch erst ein Verfechter der harten Linie, habe mich aber überzeugen lassen, dass das überhaupt nix bringt. Selbst wenn die GK die Kosten weiterverfolgt, dann kann sie die Zwangsvollstreckung auch nur nach den normalen Vorschriften durchführen. D.h. selbst wenn gemäß PKH-Vorschriften Raten zu zahlen wären, lassen sich diese u.U. nicht durchsetzen.



    Ich hatte früher mal Zivilsachen und dort unter anderem auch die Überwachung nach § 120 Abs. 4 ZPO. Mit meinem harten Kurs hatte ich meistens auch Erfolg. Ich sehe es nicht ein, dass der Schuldner einen "6er im Lotto" vom Staat geschenkt bekommt und dafür keinerlei Gegenleistung erbringt. Aber wie Du richtigerweise schon sagst, muss man erst mal abwarten was die Praxis so bringt.;)

    Und dann sehen wir weiter :teufel:

  • Genau dieses, erst mal noch abwarten, aber gut das Thema schon mal in Augenschein genommen zu haben.
    Die ersten Verfahren dürften ja bald mal "reif" sein.
    Bislang hatte ich zur RSB nur Altverfahren (damit ohne Stundung) oder vorzeitige Erteilungen, und da waren die Kosten ja drin.

  • Genau dieses, erst mal noch abwarten, aber gut das Thema schon mal in Augenschein genommen zu haben.
    Die ersten Verfahren dürften ja bald mal "reif" sein.
    Bislang hatte ich zur RSB nur Altverfahren (damit ohne Stundung) oder vorzeitige Erteilungen, und da waren die Kosten ja drin.



    Genau, im Hintergrund abwarten und dann zuschlagen :teufel:

  • @rainermdvZ: Vordrucke :daumenrau

    Habe jetzt erstmals neben der Anhörung nach § 300 InsO dem Schuldner die Kostenrechnung übersandt mit dem Hinweis, dass die Kosten fällig sind. Obwohl aus der Akte eigentlich ersichtlich ist, dass der Schuldner -wegen seines geringen Einkommens- nicht zur (Raten-) Zahlung verpflichtet ist, hat er nun mitgeteilt, er sei bereit monatlich 30,-- EUR zu zahlen.

    Würdet Ihr nun eine Entscheidung über die Ratenzahlung (Grundlage?) treffen oder monatlich einfach die Ratenzahlung überwachen und erst entscheiden, wenn er die Raten nicht mehr freiwillig bezahlt? :gruebel:

  • Wenn es nicht notwendig ist, eine Entscheidung zu treffen, dann ist es notwendig keine Entscheidung zu treffen.

    Solange freiwillige Zahlungen eingehen bedarf es meiner Ansicht nach keiner Entscheidung, also laufen lassen und ZAs sammeln.

    Für eine Entscheidung auf Raten fehlt es wohl an einer Grundlage der Festsetzung, dem Sachverhalt nach wären keine Raten anzuordnen. Und dem Schuldner ist es ja grds. nicht verboten zu leisten.

  • Stimmt, mehr wie abwarten kann man da leider nicht und zusehen, wie die Staatskasse langsam ausblutet.

    Mensch Rainer, lass Dir von Deinem Arbeitgeber ja nicht einreden, die Schuldner würden die Staatskasse ruinieren.................:wechlach:

    Das macht der Staat schon höchstpersönlich selbst!:eek:

  • Ein GBA fragte mal nach ob der IV Vermerk tatsächlich in ein Grundbuch eingetragen werden solle und ob BaWü denn tatsächlich pleite sei.

    Es war nach Feststellung Fiskuserbe nämlich schon Land BaWü berichtigend eingetragen und das Ersuchen (NachlassinsO) war konkret zum GB Blatt gestellt.

    Aber wie weit sind wir da tatsächlich noch von weg?

  • Das macht der Staat schon höchstpersönlich selbst!:eek:



    Na gut, aber der Schuldner trägt ein gutes Stück dazu bei.

    Umgekehrt wird ein Schuh draus! ind die Quelle im Moment nicht,, bin aber sicher, dass es irgend wo in meinem Fundus einen Beleg für eine ungeheuer große Zahl von Firmeninsolvenz gab, wo Betriebe in die Zahlungsunfähigkeit gerieten, weil die öffentliche Hand nicht zahlt!:daumenrun

  • Aber wie weit sind wir da tatsächlich noch von weg?

    Die Ober-Profi-Schuldner haben ja § 12 InsO als Schutzblock vorgeschaltet. Ansonsten würden die ja alle ohnehin a) wegen Insolvenzverschleppung in die persönliche Haftung kommen und b) wegen § 290 Nr. 4 InsO keine RSB erhalten.

    Dann könntet Ihr Rechtspfleger mal nach Herzenslust Eurer Henkerseele nachgehen und auf die Schuldner draufhauen. Dann würdet Ihr tatsächlich die richtigen treffen!:gehaess:

  • Bei uns werden die Kosten für jeden Abschnitt gesondert gestundet, wobei eine Stundung in der WHV bei uns praktisch nicht erfolgt.
    Wir vertreten schon die Ansicht, dass es allen Schuldnern zuzumuten ist, 10,00 € im Monat für ihren umfassenden Schuldenerlass zu zahlen und haben damit bislang auch keine echten Probleme.
    In den Verfahren, die hier nach 298 InsO vorzeitig beendet wurden, lag es daran, dass die Schuldner einfach nicht zahlen und auf keine Schreiben von Gericht und TR reagieren, getrau dem Motto:
    Ich habe den RSB-Antrag gestellt, meldet euch nach 6 Jahren mit dem Beschluss über die Erteilung der RSB.

  • Aber wie weit sind wir da tatsächlich noch von weg?

    Die Ober-Profi-Schuldner haben ja § 12 InsO als Schutzblock vorgeschaltet. Ansonsten würden die ja alle ohnehin a) wegen Insolvenzverschleppung in die persönliche Haftung kommen und b) wegen § 290 Nr. 4 InsO keine RSB erhalten.

    Dann könntet Ihr Rechtspfleger mal nach Herzenslust Eurer Henkerseele nachgehen und auf die Schuldner draufhauen. Dann würdet Ihr tatsächlich die richtigen treffen!:gehaess:


    Sie sind herzlich eingeladen, bei mir die Anwaltsstation zu absolvieren und sich diesen miesen Gauner, diese Oberbetrüger, diese Zechpeller und Nichtsnutze mal aus der Nähe anzusehen. Wenn Sie Pech haben, treffen Sie aber nur die Geschiedenen, die Arbeitslosgewordenen, die Eigenheimbesitzer, die Firmeninhaber und ähnlich traurige Gestalten. Verzweifelte Menschen, die oft genug an Selbstmord denken und nicht weiter wissen. Ich weiß nicht, ob Sie dann noch Spaß am Draufhauen hätten.
    Wer weiß, vielleicht kommen Sie als Junganwalt auch mal in die Verlegenheit, die Miete oder das Gehalt der ReNo nicht zahlen zu können..


  • Wenn Sie Pech haben, treffen Sie aber nur die Geschiedenen, die Arbeitslosgewordenen, die Eigenheimbesitzer, die Firmeninhaber und ähnlich traurige Gestalten. Verzweifelte Menschen, die oft genug an Selbstmord denken und nicht weiter wissen. Ich weiß nicht, ob Sie dann noch Spaß am Draufhauen hätten.



    Grundsätzulich geb ich Dir recht, aber auch hier gibt es leider auch noch schwarze Schafe.

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