Vollstreckung von Zwangsgeld im Versorgungsausgleich

  • Kai (18.03.2005)

    Thema: Vollstreckung von Zwangsgeld wegen Nichtmitwirkung im Versorgungsausgleich

    Ich (wir) vollstrecken ziemlich hartnäckig mit Vollziehungsbeamten der Justizkasse (=Gerichtskasse), EV und ggf. Pfändung.

    Nun ist ja das eigentliche Ziel nicht das Geld beizutreiben, sondern den Zahlungspflichtigen zum Ausfüllen der Fragebögen zu bewegen.

    Daher könnte es ja auch naheliegen, schon nach einem Vollstreckungsversuch in die Zwangshaft einzusteigen, um so schneller an die Fragebögen zu kommen.

    Wie handhabt Ihr sowas?


    Ulf (18.03.2005)

    Ist länger her und es waren nicht sooo viele Fälle, die ich bearbeiten musste.

    Meist reichte schon das einmalige Aufkreuzen des Gerichtsvollziehers (bei Leuten, die sonst wenig mit diesen Leuten zu tun haben). Bei Stammkunden, die schon EV abgegeben hatten, hab ich zunächst nur das EV-Protokoll angefordert und bei keinen besonderen pfändbaren Dingen die Sache dem Richter zurück zugeschrieben mit dem Hinweis, dass keine Möglichkeiten der Vollstreckung in das Vermögen gesehen wird um mit der Bitte um Prüfung, ob die Vollstreckung unterbleiben soll oder Zwangshaft angeordnet wird.

    Ich hab allerdings nie Zwangshaft vollstrecken müssen.

    Ulf

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