Zustellungen

  • Am Freitag hatte ich eine erneute Diskussion mit der Schreibkanzlei um Zustellungsverfügungen des Richters bei Verlängerung der Bewährungszeit (StVK).
    Einige Richter verfügen neben dem § 41 an die StA, dass der Proband den Beschluss mit RMB formlos zu bekommen hat. Andere wiederum das komplette Zustellungsprogramm. Aus dem Kommentar werde ich auch nicht so recht schlau.
    Ich meine ja zum einen, wenn der Proband der Verlängerung - im Rahmen seiner schriftlichen Anhörung - zugestimmt hat, erübrigt sich die förmliche Zustellung. Hat er auf das Anschreiben des Gerichts nicht reagiert, ist zuzustellen. Selbiges bei der StA: haben die Verlängerung beantragt und ist antragsgemäß entschieden, gehts ohne § 41, weil ja keinen "Beschwer" vorhanden, haben die den Widerruf beantragt und es ist (nur) verlängert worden, dann § 41 wegen RM.
    Stehe ich wirklich auf dem Schlauch??

  • also ich kenne das immer nur so, dass immer zugestellt wurde. Kann der entsprechende schon vor dem eigentlichen Beschluss verzichten? Ich denke erst wenn der Beschluss erlassen ist, wird auch die Frist in Gang gesetztt und daher besteht erst dann auch die Rechtsmittelmöglichkeit!

  • Hm, ich bin zwar relativ geschafft vom heutigen Tage, aber ist der VU überhaupt beschwert?!..schließlich ist die Verlängerung der Bewährungszeit ja zu seinen Gusten, da ansonsten der Widerruf zu erfolgen hätte. Ich bin der Meinung, dass die Beschlüsse doch sowieso nur mit der einfachen Beschwerde angegriffen werden können (meine ich so ausm Kopf), ein RK-Vermerk verlange ich daher nicht. Aber ich glaube das macht und sieht auch jedes Gericht anders...

  • Lieber Olli,
    genau DAS ist mein Problem. Deshalb kann ich ja auch die unterschiedlichen Verfügungen meiner Liebsten (ja.. das ist wirklich so .. StVK Leute, meine ich) nachvollziehen. Meldet sich der VU und sagt: jaaaa, verlängere bitte ... und die StA will das auch.. dann "fast" formlos .. zuckt der VU nicht und die StA will den gnadenlosen Widerruf .. dann gibts zwei ordentliche Zustellungen.. Ich schätze mitdenkende Schreibkräfte sehr.. und davon haben wir seeehr wenige - deshalb ja meine Frage, 454 KK und auch den Celle hab ich schon gequält..die antworteten mir aber nicht wirklich auf unterschiedliche Voraussetzungen (Antrag..Stellungnahme..Entscheidung) .. C`est la vie .. Schönen Abend noch .. meine Jüngste (6) "brüllt" gerade (häää...warum denn nun??) .. Ich muss meiner Mutterpflicht dringend nachkommen .. :-)))

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