Lediglich rechtlicher Vorteil

  • es ist zwischen rechtlichem und finanziellem Vorteil (für das Kind etwa) zu unterscheiden.

    Wenn jemand einem Kind eine vermietete Wohnung schenkt, so ist das für das Kind beispielsweise sicher ein finanzieller Vorteil, nicht aber ein rechtlicher, weil das Kind unter anderem in die Eigentümergemeinschaft der Wohnungseigentümer eintritt und damit auch rechtliche Verpflichtungen verbunden sind . . .

    ich hoffe, dass das weiterhilft;)

  • Ich muss leider widersprechen (Abstraktionsprinzip!). Die Schenkung einer Wohnung ist lediglich rechtlich vorteilhaft, weil du durch die Schenkung einen Anspruch dazu bekommst. Du hast also mehr Rechte. Du hast sozusagen einen Gewinn gemacht. Nachteilig ist dann erst die Übereignung. Denn dadurch trägst du weitere Pflichten. Das ist nachteilig. Hast du nach Abschluss eines Rechtsgeschäft weder Rechte erlangt noch Pflichten hinzubekommen, dann ist ein Rechtsgeschäft neutral.

    Im Grunde musst du also schaun, ob du nach dem Rechtsgeschäft besser oder schlechter da stehst als davor. Aber natürlich nur in rechtlicher Hinsicht. Wirtschaftliche Vor-/Nachteile spielen keine Rolle!

    Lediglich rechtlich vorteilhaft ist ein Rechtsgeschäft also, wenn du nur Rechte hinzubekommst ohne dafür Verpflichtungen eingehen zu müssen.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • danke delphina ich glaub das ist verständlich.

    Trennungs und Abstraktionsprinzip ja?

    Ist die Schenkung dann das Verfügungsgeschäft und die Übereignung das Verpflichtungsgeschäft?

  • Ich versuchs mal ganz einfach zu veranschaulichen:

    1. Du betrachtest ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft (dabei ist es eigentlich egal, ob es sich um ein Verpflichtungs- oder ein Verfügungsgeschäft handelt).

    2. Man überlegt, welche rechtlichen Auswirkungen das Rechtsgeschäft hat.

    3. Ist auch nur ein (relevanter) Nachteil dabei, dann ist das Rechtsgeschäft nicht nur (d.h. ausschließlich) rechtlich Vorteilhaft, weil es eben auch (mindestens einen) Nachteil mit sich bringt.


    Beispiel 1.:
    1. Du willst dir ein richtig geiles Paar Schuhe kaufen (Kaufvertrag, wer hätte es geahnt)

    2.
    a) Du erhältst den Anspruch auf Übereignung des geilen Paars Schuhe (= Vorteil).
    b) Du verpflichtest dich zur Kaufpreiszahlung (= Nachteil).

    3. Die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung ist ein rechtlicher Nachteil.

    Ergebnis: Damit ist das Rechtsgeschäft rechtlich nicht rein vorteilhaft.


    Beispiel 2.:
    1. Dir will jemand ein geiles Paar Schuhe schenken (Schenkung, bitte keine Einwände wegen Formerfordernis)

    2.
    a) Du erhältst den Anspruch auf Übereignung des geilen Paars Schuhe (= Vorteil).
    b) Du hast keinen Nachteile (rein rechtlich gesehen).

    3. siehe 2.b)

    Ergebnis das Rechtsgeschäft ist rechtlich rein vorteilhaft.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Danke!!!

    Ich versteh's jetzt! (wahrscheinlich wegen der geilen Schuhe)

    Wenn das die Dozenten doch mal anhand von Beispielen ausm Leben erklären würde .... :)

  • Ich muss leider widersprechen (Abstraktionsprinzip!). Die Schenkung einer Wohnung ist lediglich rechtlich vorteilhaft, weil du durch die Schenkung einen Anspruch dazu bekommst. Du hast also mehr Rechte. Du hast sozusagen einen Gewinn gemacht. Nachteilig ist dann erst die Übereignung. Denn dadurch trägst du weitere Pflichten. Das ist nachteilig. Hast du nach Abschluss eines Rechtsgeschäft weder Rechte erlangt noch Pflichten hinzubekommen, dann ist ein Rechtsgeschäft neutral.

    Im Grunde musst du also schaun, ob du nach dem Rechtsgeschäft besser oder schlechter da stehst als davor. Aber natürlich nur in rechtlicher Hinsicht. Wirtschaftliche Vor-/Nachteile spielen keine Rolle!

    Lediglich rechtlich vorteilhaft ist ein Rechtsgeschäft also, wenn du nur Rechte hinzubekommst ohne dafür Verpflichtungen eingehen zu müssen.



    Du hast ja Recht, da war ich wieder ein bisserl zu schnell ;)

  • Wenn das die Dozenten doch mal anhand von Beispielen ausm Leben erklären würde .... :)



    Ich musste über das Beispiel auch lachen und habe mir genau das selbe gedacht ;)

    Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass es sich nicht einfach nur um "Schuhe" handelt, sondern um "geile Schuhe" ... was immer der eine oder die andere darunter verstehen mag :teufel:

  • Aber! Um es jetzt ganz kompliziert zu machen, wenn du jemanden eine belastete Sache schenkst, um mal bei dem Beispiel zu bleiben, kann das auch lediglich rechtlich vorteilhaft sein wenn der Beschenkte die zugrunde liegende Verpflichtung nicht übernimmt. Beispiel : belastetes Einfamilienhaus, alle Verpflichtungen bvleiben beim Schenker. Im schlimmsten Fall verliert nämlich der Beschenkte nur das was er vorher geschenkt gekriegt hat muss also aus seinem eigenen vermögens nichts hinzugeben. ich hab mir das immer so gemerkt es ist ein lediglich rechtlicher Vorteil wenn der (meist minderjährige) nicht Gefahr läuft irgendetwas was im so schon gehört hergeben zu müssen.
    Übrigens was habt ihr denn für Dozenten die nicht für jeden Fall ein mehr oder weniger lustiges Beispiel haben. Ich kann gar nicht mehr zählen wie oft der Dozent seinen " tollen" Pullover für einen irren Preis im Schuldrecht verkauft hat. Man hat es zum Schluss schon deshalb gerafft weil man den Pullover nicht haben wollte. :D

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

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