Prüfung der Schlussrechnung durch Gutachter

  • Wenn das Gericht einen Sachverständigen beauftragt - ganz klar Abrechnung nur über JVEG.

    Die Tätigkeitsgruppe Schlussrechnungsprüfung explizit gibt es nicht, dürfte aber nah dran liegen an der höchsten Honorargruppe 10 "Unternehmensbewertung", so dass ich persönlich auch die entsprechende Vergütung für passend halte.



    Äh, hm, also eine Bewertung eines Unternehmens wohl eine andere Qualität besitzen als eine reine Belegprüfung, Oki, ich bin mir auch darüber im klaren, dass man eine Unternehmensbewertung nicht für 95 Euro pro stunde kriegt, aber das ist ne andere geschichte...
    Nur hier geht es um Belegprüfung !
    Die Idee von Mosser und die Idee von LFdC ließe sich ja zusammenführen: Kostenvoranschläge einholen, durchrechnen im Hinblick auf die Quote und ggfls. dann eine GLV entscheiden lassen.
    Allerdings muss das Gericht zuvor prüfen, ob alles verwertet wurde, dies wäre ohnehin nicht Aufgabe eines Belegprüfers !.

    Desweiteren bestünde auch die Möglichkeit eines eingeschränkten Prüfauftrages ...
    Ich hab da noch so ein Konzernteil am Hacken, da ist die Quote von absoluten Beträgen her nur für 1 bis 3 Banken relevant, da werd ich das wohl vorher mit denen abkaspern, wie am besten zu verfahren ist....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

    Einmal editiert, zuletzt von Defaitist (15. März 2011 um 00:43)

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