Genehmigung ja/nein?

  • Hallo zusammen,

    ich bin ZVG - Rpfl und hatte heute Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses.

    Die Betreute ist mit A und B als Erbengemeinschaft Eigentümerin eines Grundstückes (gewesen). Die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG hat der Betreuer beantragt. Die Genehmigung nach § 181 ZVG lag vor.

    Im heutigen Verteilungstermin haben sich die übrigen Miteigentümer und der Betreuer auf eine Veretilung der Übererlöses verständigt.

    Meine Frage nun, bedarf diese Erklärung des Betreuers der Genehmigung?

    Danke für eure Meinungen!

  • Hab den Thread mal hier in den Betreuungsbereich verschoben.

    Ulf, Admin

    Ulf

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  • Nach meinem Dafürhalten schon (nach § 1812 BGB), falls es sich nicht um einen befreiten Betreuer handelt und der Übererlös den Betrag von 3.000 € übersteigt (§ 1813 Abs.1 Nr.2 BGB).

    Außerdem greift wohl in jedem Fall (auch beim befreiten Betreuer) § 1822 Nr.2 BGB, weil die Erbengemeinschaft hinsichtlich des Übererlöses auseinandergesetzt wird (Erbteilungsvertrag). Die Genehmigung des VormG nach § 181 Abs.2 ZVG ist hierfür nicht ausreichend.

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