Ausgehende Ersuchen gem. § 1077 ZPO

  • Hallo an alle da draußen.
    Bin ziemlich verzweifelt. :gruebel: Bin auf einem neuen Amtsgericht und laut GVertPlan für das Verfahren nach § 1077 ZPO zuständig. Noch nie was davon gehört.
    Zuerst ma zum SV:
    Mdjährige vertr. durch das KJA als Unterhaltsbeistand gegen Kindesvater. Der lebt in der Türkei. Mdj. stellt jetzt Antrag auf Pfändung in das bewegliche Vermögen sowie auf Leistung der EV. Für die Durchführung wird gleichzeitig PKH beantragt.:confused:
    Jetzt meine Fragen:
    a) Fällt der vorliegende SV unter den § 1077 ZPO? Ich hab nämlich nur was über grenzüberschreitende Verfahren gefunden, bei denen der Antragsgegner in einem anderen EU-Land wohnt. Und dazu gehört die Türkei ja noch nicht.
    b) Falls ich doch zuständig bin: Welches Formular muss der Antragsteller ausfüllen? Auch hier find ich nur was betreffend EU-Ausland.
    Für Eure Hilfe wär dankbar.
    Gruß dePodi

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