Wertersatzverfall

  • Hallo,
    ich habe hier ein Urteil mit folgendem Inhalt :

    - 2 Jahre Jugendstrafe zur Bewährung

    - Wertersatzverfall von 7000,-EUR wird angeordnet. Der dingl. Arrest vom .... des AG ... in Höhe von 7000,-EUR wird bestätigt.


    Ich hatte schon einmal einen Verfall, aber noch nie einen Wertersatzverfall.
    Ich gehe mal davon aus, dass es hier wie bei einer Geldstrafe abläuft.
    Aber was ist mit dem Arrest?

    Kann mir da jemand etwas mehr dazu sagen?

    Irina

  • was meinst Du? Verfall ist, das etwas , bspw. Geld, das direkt mit der Straftat zusammenhängt für verfallen erklärt wird, damit er aus der Straftat keinen Gewinn zieht. Verfall von Wertersatz bedeutet, dass anstelle dieses unmittelbaren ( hier ) Geldes, anstelle ein Betrag eingezogen wird, der dem "Gewinn" aus der Straftat entsprechen könnte.

    Naja, etwas doof erklärt, aber egal. Wird beides gleich vollstreckt. In Deinem Fall ist das Geld ja da!Es ist ja durch den Arrest ( im Ermittlungsverfahren ) gesichert. Das mußt Du nun abwickeln.
    Wo steckt das Geld denn?

  • Also:

    1. Über einen Teilbetrag erging ein Pfändungsbeschluss gegen eine Investment-Gesellschaft als Drittschuldner (in Vollziehung des dingl. Arrestes), d.h. ein Teil (aber nicht der ganze gepfändete Teil) ist durch die Pfändung sichergestellt.

    2. Ein anderer Teilbetrag wurde vom Gerichtsvollzieher ebenfalls gepfändet und hinterlegt.

    Ich vermute mal, ich muss jetzt einen Überweisungsbeschluss beantragen, damit das gepfändete Geld auch an die Staatskasse überwiesen werden kann (bezügl. Punkt 1.).
    Aber was ist mit dem Restbetrag, der nicht gepfändet wurde? :nixweiss:



  • zu 1. m.E. ja
    zu 2.: Das Geld vereinnahmen. Hast Du keine Abhandlungen dazu ? Ich hätte da eventuell was, z.B. den Aufsatz von Huber ( hieß glaub so). Ich schau morgen mal in meinen Unterlagen, ok?

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