• Danke erstmal für die Antworten :-).

    Mein Ursprungsland ist Mazedonien. Gehört nach meinen bisherigen Informationen zum HKÜ.

    Ich werden jetzt nochmal nachlesen und dann mal schauen was ich mache. Mal sehen, ob mein Richter noch da ist. Dann werde ich die Problematik auch mal mit ihm durchsprechen.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who


  • Mein Ursprungsland ist Mazedonien. Gehört nach meinen bisherigen Informationen zum HKÜ.

    Ich werden jetzt nochmal nachlesen und dann mal schauen was ich mache. Mal sehen, ob mein Richter noch da ist. Dann werde ich die Problematik auch mal mit ihm durchsprechen.

    Gruß Grottenolm

    Die gewählte Vorgehensweise und Erfahrungen mit der Umsetzung könnten für das Auditorium von Interesse sein, zumindest für mich.

  • So, kurze Besprechung mit dem Richter auf dem Gang.

    Er würde kein großes Heckmeck machen und die Vormundschaft einfach aufheben (mein JA hat die Entlassung beantragt :cool:). Man wüsste ja auch nicht, ob das Kind wirklich dort angekommen ist oder ob es evtl. in ein weiteres Land mit Onkel/Tante wäre.

    Ich werde jetzt trotzdem den Vormund anschreiben und nachfragen, ob es Hinweise darauf gibt, dass das Kind wieder bei der Kindesmutter in Mazedonien ist. Dabei werde ich auch einfach mal darauf hinweisen, dass dem Vormund das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt und ob Einverständnis mit der Ausreise des Kindes bestand. Vielleicht muss man das Ja auch einfach mal etwas sensibilisieren für diese Sachen.
    Dann werde ich wahrscheinlich die Vormundschaft aufheben.

    Falls noch jemand etwas anderes in der Hinterhand hat, nur her damit. Ich denke, dass wird in Zukunft doch noch zunehmen.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Hier ist ein umF zunächst verschwunden. Er war kürzlich zu Besuch in Deutschland, dabei legte er im Rahmen einer Polizeikontrolle niederländische Papiere vor. Offenbar lebt er jetzt dort und ist auch als Flüchtling anerkannt.

    Wenn ich das KSÜ richtig verstehe, sind jetzt die Behörden in den Niederlanden zuständig, die hiesige Vormundschaft bleibt aber bestehen, bis sie durch die jetzt zuständige Stelle aufgehoben wird. Sind das in den Niederlande auch die Gerichte oder ist das dort anders geregelt? Und gibt es eine Möglichkeit, die örtliche Zuständigkeit festzustellen? (Sofern ich den Aufenthaltsort des Mündels herausfinde, aus dem mir vorliegenden Schreiben ergibt er sich nicht.)

  • Ich habe folgenden Sachverhalt:
    Die elterliche Sorge wurde 2007 entzogen, da Vater und Mutter gewalttätig sind und das Kindeswohl gefährdet haben. Der Vater wurde nun aus Deutschland abgeschoben und hält sich in Österreich auf.
    Das Kind ist mittlerweile 16 Jahre alt. Vormund ist ein Berufsvormund. Diese hat mich kontaktiert, da sich das Kind seit letzter Woche beim Vater aufhalten würde (natürlich ohne Einverständnis der Vormündin). Die Vormündin habe ihm auch gesagt, dass das nicht geht, da er die elterliche Sorge nicht habe und diese erstmal wiedererlangen müsste.
    Mit dem Jugendamt wurde sich in Verbindung gesetzt und vom Vater wurde versprochen, dass das Kind gestern wieder nach Deutschland kommt. Es ist natürlich nichts passiert.

    Der Vater hat die Vormündin nun kontaktiert, dass Sie die Girokarte des Kindes rausgeben soll, da er nun für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen würde.

    Wie gehe ich nun am Besten vor? Vermisstenanzeige ist ja nicht möglich, da der Aufenthalt des Kindes bekannt ist. Jugendamt wurde ja auch schon kontaktiert. Gibt es Möglichkeiten zu erzwingen, dass das Kind wieder nach Deutschland kommt oder wie verfährt man weiter?

    Außerdem hat die Vormündin angefragt, ob die Vormundschaft auf das Jugendamt übertragen werden könne. Der Vater ist wohl sehr gewalttägig und habe ihr auch schon gedroht. Sie sieht sich unter den Umständen nicht in der Lage die Vormundschaft weiter zu machen. Geht das so einfach?
    Ich habe ihr nun mitgeteilt, dass sie erstmal beim JA nachfragt, ob diese überhaupt bereit wären die Vormundschaft zu übernehmen.

  • Wenn Vormund daran festhält, dass der GA des Mündels wie bisher in X ist, wäre das JA X örtlich zuständig nach § 87c SGB8. Vermutlich wird sie aber die Kindesrückführung einleiten müssen.

    Wenn sie den Aufenthalt beim Vater hinnimmt, müsste das FamG hier um Amtshilfe in Österreich bitten, damit dort ein Vormund bestellt wird.Ruf mal beim Bundesamt an, welcher Weg der Erprobte ist.

  • Muss das Thema nochmals wegen eines anderen Falles hochholen:

    Amtsvormund ist das Jugendamt. Es wurde Antrag gestellt auf Vormundschaftswechsel auf die Großmutter, Jugendamt + Vormund wurden um Stellungnahme gebeten. Es wurde nun mitgeteilt, dass die Familie wohl nach Rumänien zurückkehren wolle. Der Amtsvormund wird hierzu ggf. sein Einverständnis geben.
    Was ist hier zu veranlassen? Läuft die Vormundschaft weiter, auch wenn die Familie + Kind in Rumänien leben?

  • Habe ich nun etwas verpasst?

    Hier wurde zwar ellenlang über den UMF der verschwunden ist diskutiert, jedoch lese ich immer noch kein Ergebnis, ob eine Aufhebung der Vormundschaft des Jungendamts rechtens ist? Gibt es hierzu neuerliche Erkenntnisse? Denn so ungewöhnlich ist die Sache scheinbar nicht. UMF, Anordnung des Ruhens der eSo, Vormundschaft JA und wieder abgehauen bzw vermisst auf längere Zeit.

  • Habe ich nun etwas verpasst?

    Hier wurde zwar ellenlang über den UMF der verschwunden ist diskutiert, jedoch lese ich immer noch kein Ergebnis, ob eine Aufhebung der Vormundschaft des Jungendamts rechtens ist? Gibt es hierzu neuerliche Erkenntnisse? Denn so ungewöhnlich ist die Sache scheinbar nicht. UMF, Anordnung des Ruhens der eSo, Vormundschaft JA und wieder abgehauen bzw vermisst auf längere Zeit.

    Das würde mich auch interessieren. Habe auch einen abgängigen unauffinbaren UMF.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

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