Hallo,
habe mal ein paar Fragen zum Verfahrensablauf bei PKH in Zivilsachen:
1. Wenn ich die (Aura)Auszahlungsanordnung für den beigeordneten RA gemacht habe, was macht ihr für eine Verfügung bei Verfahren ohne Ratenbewilligung? Wird auch in diesem Fall eine Überprüfung des Vermögens angeordnet, wenn ja in welchem Zeitraum?
2. Wenn eine Akte zur Überprüfung nach z.Bsp. 2 Jahren vorgelegt wird, wie geht man da vor? Mich interessiert vor allem was ihr verfügt und wie ihr die Prüfung vornehmt.
Vielen Dank einstweilen.
sonne:)