Monierung durch Rechtsanwalt

  • habe gerade ein nettes RA-Fax mit Fam-Akte vorgelegt bekommen, Inhalt wörtlich:

    keine Anrede

    bitte ich j e t z t meine Gebühren festzusetzen und zur Auszahlung s o f o r t anzuweisen.

    Das ist gewiss nicht mehr zu früh!

    Ich danke

    Unterschrift

    :eek: allein mir fehlt es in der gesamten Akte an einem PKH-Vergütungsantrag:eek:

    was also soll ich jetzt festsetzen und sofort anweisen:gruebel: :confused:

    Helft mir;) :D

  • Völlig Wurscht, aber P R O N T O !!!

    :wechlach: (Schön...)

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Fax per Hand wie folgt ergänzen und zurück faxen:


    :D:teufel:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wenn, dann bitte erst recht höflich:

    Im Interesse einer zügigen Behandlung Ihrer freundlichen Aufforderung vom ... wäre es hilfreich, wenn Sie noch den entsprechenden Antrag nachreichen könnten, über den entschieden werden soll.

  • Wenn, dann bitte erst recht höflich:

    Im Interesse einer zügigen Behandlung Ihrer freundlichen Aufforderung vom ... wäre es hilfreich, wenn Sie noch den entsprechenden Antrag nachreichen könnten, über den entschieden werden soll.



    :wechlach::wechlach::wechlach:

  • Oder Beschluss machen, Festsetzungsbetrag "0 EUR".
    Anschreiben an RA:

    Hoch verehrter RA xy,

    anbei erhalten sie den Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom TT/MM/JJ z. K.
    Über den sofort angewiesenen Bertrag können Sie in wenigen Tagen verfügen,

    hochachtungsvoll RPfl.

  • Erstmal würde ich froschen, dass auch wirklich garnirgendwo in der Eingangsmappe dieser Antrag schlummert (leider so ein Standardproblem, wenn ich mcih über böse RAe aufrege :D ) und dann würde ich chicks Formulierung bevorzugen. Es geht doch nichts über mit ausgesuchter Höflichkeit vorgetragene Fiesigkeiten :teufel:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wenn, dann bitte erst recht höflich:

    Im Interesse einer zügigen Behandlung Ihrer freundlichen Aufforderung vom ... wäre es hilfreich, wenn Sie noch den entsprechenden Antrag nachreichen könnten, über den entschieden werden soll.


    :wechlach: :wechlach: :wechlach: ...was für ein Brüller! :daumenrau

    Das Wort mit "tt" sollte man höflichkeitshalber aber auch nicht vergessen:
    Aber flott! :teufel:

  • Schau aber vorher nochmal in die berühmte Tasche des Aktendeckels. Bei so einer Antwort muss man wirklich sicher sein, dass auch nix eingegangen ist.
    Sodann kommt eigentlich nur chicks Formulierung in Betracht. Je höflich-beißender, desto wirksamer.

  • Da wir gerade dabei sind, Nettigkeiten zu verteilen:

    Ich habe - ermundert durch die freundlichen Rechtspfleger im Forum - in einer etwas komplizierteren Grundbuchsache meine Mitarbeiterin gebeten, mal beim GBA nachzufragen, welche Teile meines Antrags notariell beurkundet werden müssen.

    Die knurrige Reaktion einer frustigen Rechtspflegerin: "Warum fragen Sie mich das überhaupt, ihr Anwalt muss das doch wissen. Der hat das gelernt." :mad:

    Habe ich aber nicht, weil ich im Grundbuchrecht, welches nicht zur klassischen Juristenausbildung gehört, toast wie Dummbrot bin. Und dann erwartet ihr, das ich pronto und flott die richtigen Anträge in der zutreffenden Form stelle?



  • Da wir gerade dabei sind, Nettigkeiten zu verteilen:



    ich betrachte meinen einführenden Beitrag gar nicht als "Nettigkeit", vielmehr wurde mir die Akte mit genau dem zitierten Schreiben erstmals vorgelegt, ich war schlicht perplex!

    Es handelt sich um einen ortsansässigen(!) RA der bis zu diesem Schreiben nach Ende des Verfahrens geschlagene 3 Monate nix zum "Fortgang" des Kostenfestsetzungsverfahrens gesagt/geschrieben hat und dann gleich eine volle Breitseite aus der Hüfte losläst :gruebel: kapier ich nicht - hätte man doch mit einem kurzen Ortsgespräch(!!!) lässig und locker klären können, oder:confused:

    P.S.: zum GBA kann ich nix sagen, da habe ich in meiner "Karriere" noch nicht gearbeitet, fehlt mir somit jegliche Erfahrung . . .;)


  • Habe ich aber nicht, weil ich im Grundbuchrecht, welches nicht zur klassischen Juristenausbildung gehört, toast wie Dummbrot bin. Und dann erwartet ihr, das ich pronto und flott die richtigen Anträge in der zutreffenden Form stelle?



    Lernt Ihr nicht im Studium trotz Nichtwissen so zu tun als wüßtes ihr alles? :teufel: So sehen zumindest manche Anträge aus, die ich hier vorliegen habe ... :gruebel:

  • @Gerit: Lass dich nicht ärgern![Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/traurig/k055.gif] Die Kollegin sitzt da vielleicht auch gerade erst seit Anfang Januar und weiß es vielleicht auch nicht. :teufel: Möglich ist alles. Versuch doch mal einen von "unseren" GB-Koryphäen per PN zu erreichen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!