Aufrechnung mit Eigengeld

  • Der Verurteilte schuldet der Justiz (=Gerichts-) Kasse Hamburg einen grossen Betrag. Die JK erklärt nun (in einem "Brief") Aufrechnung gegen die Zahlung von Eigengeld. Dagegen wendet sich der Verurteilte mit einem Rechtsmittel. Das Rechtsmittel machte schon die Runde Zwangsvollstreckung - Zivil - Straf. Keiner wollte es haben.:) Wer ist dafür zuständig?

  • In einem alten Fall wurde das Verfahren an den Bezirksrevisor gegeben, welcher erklärt hatte, dass der PfÜB zu Recht ergangen ist. Ob das immernoch der richtige Weg ist kann ich leider auch nicht sagen.

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