PKH

  • Hab da mal als PKH-Amateur eine Frage an die Profis: Vergleich, Kosten gegeneinander aufgehoben, Beklagte Nr. 1 hat PKH oR, Bekl. Nr. 2 keine PKH, PKH-Anwalt hat nun Vergütungsanntrag nach §49 RVG eingereicht. Alles okay - werde anweisen. Muss ich jetzt etwas bezüglich des Beklagten ohne PKH veranlassen?
    Bei Bekl. Nr.1 ist es klar - Überprüfung in einem Jahr. Danke.

  • Habe mir gedacht, dass die Frage hier etwas pesser rein passt. Daher den Thread mal verschoben.

    Ulf, Admin

    Im Ürigen stimme ich HarryBo zu.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Der PKH-Anwalt war aber auch für den Bekl. Nr. 2 tätig. Kann ich nicht versuchen mir zumindest 1/2 der Kohle von diesem wiederzuholen?

  • Ja, Anwalt war für beide Bekl. tätig und hat in seinem Antrag 0,3 Erhöhungsgebühr geltend gemacht. Deinen Verweis finde ich leider nicht.

  • Ja, Anwalt war für beide Bekl. tätig und hat in seinem Antrag 0,3 Erhöhungsgebühr geltend gemacht. Deinen Verweis finde ich leider nicht.


    Hast du den Hartmann?? Da das Gesetz in der 36. Auflage ab S. 1247 zu finden, bzw. unter Abschnitt VII DurchfVorschriften zu den Kostengesetzen, StaatkVerg.

  • Ja, Anwalt war für beide Bekl. tätig und hat in seinem Antrag 0,3 Erhöhungsgebühr geltend gemacht.


    Ach so, sag das doch gleich.

    Dazu findet man hier schon mal was (insbesondere Beitrag #16 von Capricorn).

    Also dann gibt es Geld aus der Landeskasse wohl nur in Höhe der Erhöhungsgebühr.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ja, Anwalt war für beide Bekl. tätig und hat in seinem Antrag 0,3 Erhöhungsgebühr geltend gemacht.


    Ach so, sag das doch gleich.

    Dazu findet man hier schon mal was (insbesondere Beitrag #16 von Capricorn).

    Also dann gibt es Geld aus der Landeskasse wohl nur in Höhe der Erhöhungsgebühr.


    :confused: :confused: Also ich gebe immer alles, außer Erhöhungsgebühr, aus der Landeskasse und hole mir dann das Mögliche vom Streitgenossen wieder.

  • Die Lösungsansätze kann ich nicht nachvollziehen. Hat eine Parteri PKH, die andere nicht, dann kann der RA die Kosten aus der LK verlangen, die angefallen wären, hätte er die PKH-Partei allein vertreten. Danach ist eine Ausgleichsrechnung vorzunehmen und der Uberschussbetrag von der reichen Partei wieder einzufordern. Ich nehme an, frannii24 hat die dazu gehörige Vorschrift zitiert.


  • Also dann gibt es Geld aus der Landeskasse wohl nur in Höhe der Erhöhungsgebühr.


    :confused: :confused: Also ich gebe immer alles, außer Erhöhungsgebühr, aus der Landeskasse und hole mir dann das Mögliche vom Streitgenossen wieder.



    siehe hier

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Die Lösungsansätze kann ich nicht nachvollziehen. Hat eine Parteri PKH, die andere nicht, dann kann der RA die Kosten aus der LK verlangen, die angefallen wären, hätte er die PKH-Partei allein vertreten. Danach ist eine Ausgleichsrechnung vorzunehmen und der Uberschussbetrag von der reichen Partei wieder einzufordern. Ich nehme an, frannii24 hat die dazu gehörige Vorschrift zitiert.


    :zustimm:

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