Aufwandspauschale in Hartz IV-Antrag??

  • Mich fragte heute eine ehrenamtliche Betreuerin (Mutter für Ihre behinderte Tochter), ob den die jährliche Aufwandspauschale im Hartz-IV-Antrag mit angegeben werden müßte? Ich denke nein, denn es ist ja kein Einkommen im herkömmlichen Sinn, sondern eben die Entschädigung für getätigte Auslagen... aber sicher bin ich mir nicht. Zumal in diesen Anträgen wirklich alles abgefragt wird und entsprechende Kontoauszüge ja auch vorgelegt werden müssen.

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Pauschale mit angegeben werden muss. Sofern der gesamte Steuerfreibetrag im Jahr nicht überschritten wird, werden Aufwandsentschädigungen ( z.B. auch als Fussballer ) nicht angerechnet.

  • Die Finanzbehörde rechnet die Pauschale als Einkommen, zwar nicht in voller Höhe, sondern nur in der Höhe, in der sie durch tatsächliche Auslagen (angeblich) nicht abgedeckt wird. Sehr dreckiges Verhalten, aber geltendes Recht. Soweit erinnerlich, billigt sie einen Freibetrag von 276,00 € zu, damit wären 47,00 € Jahreseinkommen. Auf den Monat gelegt, ergibt das 3,92 €.
    Ob allerdings die Handhabung der Finanzbehörde, die ja nur der Steuerberechnung dient, bei der Hartz -IV-Behörde auch gilt, weiß ich nicht. Vielleicht sehen die dortigen Bearbeiter einen Auslagenersatz als das, was er ist: Auslagenersatz (und nicht Einkommen).

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