M.E. darf man PKH nicht aufheben, weil jemand nun Vermögen hat.
Warum nicht (habe schon gesehen, es steht im Zöller), man darf zwar nicht aufheben, aber die Kosten verlangen, irgendwie kapier ich es nicht wirklich
Ganz einfach eigentlich:
Weil die Aufhebungsgründe abschließend in § 124 ZPO genannt sind.
Bei Änderung der Verhältnisse greift § 120 Abs. 4 ZPO.