Hallo,
kann mir jemand eine Fundstelle dafür nennen, daß die Zuschläge des Verwalters nach § 3 InsVV auf die Masse inkl. der Beträge, die für die Verwertung von Absonderungsgut vereinnahmt wurden, berechnet werden. Ich gehe davon aus, daß das so ist, brauche aber eine Begründung dafür.
Vielen Dank