Zuschläge auf "Brutto"-Masse

  • Hallo,
    kann mir jemand eine Fundstelle dafür nennen, daß die Zuschläge des Verwalters nach § 3 InsVV auf die Masse inkl. der Beträge, die für die Verwertung von Absonderungsgut vereinnahmt wurden, berechnet werden. Ich gehe davon aus, daß das so ist, brauche aber eine Begründung dafür.

    Vielen Dank

  • Die Zuschläge werden auf den Regelsatz gerechnet, der sich wiederum aus der Istmasse berechnet. Da steckt § 171, die in der Masse verbleiben mit drin. Wenn beispielsweise in Winsolvenz99 richtig gebucht und definiert, was eine Kunst für sich ist, ergeben sich die Einzelbeträge auf dem Ausdruck 6069

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich bin inzwischen schlauer geworden ... für alle, die es interessiert. Die Sondervergütung bildet, gemeinsam mit der Regelvergütung, die
    Berechnungsgrundlage für die Staffelvergütung nach § 2 - so ausdrücklich
    BGH ZInsO 2006, 642 Rn. 48.

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